Guten Tag,
ich habe vor zwei Wochen 3 Mangas für 20 € bei Ebay kleinanzeigen verkauft. Ein Käufer fand sich schnell und fragte ob ich die Mangas als Maxibrief versenden könne für 2,60 €. In der Anzeige hatte ich noch Hermes-Versand angegeben. Ich habe gesagt, dass der Versand möglich wäre und nach einem Tag war das Geld auf meinem Konto. Da ich immer viel bei Ebay verkaufe habe ich meist einiges an Briefmarken da und habe den Umschlag mit den Mangas in den Postkasten geworfen, welcher gegenüber von meinem Haus steht. Ich habe auch gesehen, wie er geleert wurde. Nun schrieb mir der Käufer, dass die Mangas nicht angekommen sind.
Ich habe geschrieben, dass er auch den Hermes-Versand hätte nehmen können, da dieser ja angegeben war.
Bei Privatverkauf geht das Versandrisiko ja auf den Käufer über, muss ich ihm das Geld trotzdem zurückzahlen ?
Info : Ein Nachforschungsantrag bei der Post blieb, wie immer, unbeantwortet
Lg
Ebay kleinanzeigen - Käufer hat Ware nicht erhalten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ZitatBei Privatverkauf geht das Versandrisiko ja auf den Käufer über, :
Stimmt.
Aber erst, wenn man den Versand nachweisen kann. Dürfte hier schwer werden ...
Zitat:ZitatBei Privatverkauf geht das Versandrisiko ja auf den Käufer über, :
Stimmt.
Aber erst, wenn man den Versand nachweisen kann. Dürfte hier schwer werden ...
Ich kann ja nichts dafür wenn ich so gut wohne^^" Die nächste Poststelle ist im nächsten ort, da ich leider in einem kleinen Kuhkaff lebe -__-
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Hallo
Was dich aber trotzdem nicht davon entbindet den Versand nachzuweisen.Zitat:Ich kann ja nichts dafür wenn ich so gut wohne
Recht irrelevant, denn wenn du dort den Brief einfach nur dem Mitarbeiter in die Hand gedrückt hättest wäre auch das noch lange kein Versandnachweis...Zitat:Die nächste Poststelle ist im nächsten ort
Der Vorredner hat zwar Recht, aber... rein praktisch ist dies irrelevant. Es ist nicht schwierig, ein oder zwei Zeugen zu benennen, die den Einwurf bestätigen würden. De facto nimmt jeder Käufer im Rahmen eines privaten Kaufvertrages das Risiko in Kauf, dass auf dem Postweg ein Schaden eintritt, für den der Verkäufer nicht haftet. Ergo hätte dieser entweder das Versandrisiko an den Verkäufer geben oder auf versicherten Versand bestehen sollen.
Der Vorredner hat zwar Recht, aber... rein praktisch ist dies irrelevant. Es ist nicht schwierig, ein oder zwei Zeugen zu benennen, die den Einwurf bestätigen würden. De facto nimmt jeder Käufer im Rahmen eines privaten Kaufvertrages das Risiko in Kauf, dass auf dem Postweg ein Schaden eintritt, für den der Verkäufer nicht haftet. Ergo hätte dieser entweder das Versandrisiko an den Verkäufer geben oder auf versicherten Versand bestehen sollen.
Du rätst hier gerade dem TE wirklich eine Straftat zu begehen???Zitat:Es ist nicht schwierig, ein oder zwei Zeugen zu benennen, die den Einwurf bestätigen würden.
Hat der Käufer überhaupt deinen Namen und Adresse?
Dann wird es für ihn genauso schwierig seine ggfs. bestehenden Ansprüche geltend zu machen wie für die dich den Versand zu beweisen. Bei 20 Euro wird wahrscheinlich keiner die Anstrengung unternehmen.
ZitatHat der Käufer überhaupt deinen Namen und Adresse? :
Dann wird es für ihn genauso schwierig seine ggfs. bestehenden Ansprüche geltend zu machen wie für die dich den Versand zu beweisen. Bei 20 Euro wird wahrscheinlich keiner die Anstrengung unternehmen.
Namen und meine Bankdaten, sonst nichts.
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