Hallo zusammen , ich halte mich kurz und bündig .
Ich deutsch ,26 Jahre , keine Vorstrafen habe vor gut 7 Monaten einen ebay Kleinanzeigen Käufer um 350€ betrogen .
Nun habe ich eine vorladung der Polizei bekommen .
Meine Fragen an die Experten .
Soll ich dort hin gehen ?
Wie komme ich am glimpflichsten aus der Sache raus wenn ich mit keinen Anwalt leisten kann ?
Wird es eine richtiges Gerichtsverfahren geben oder nur einen Strafbefehl mit einen zuzahlenden Geldstrafe? Wenn ja wie hoch ungefähr?
Oder soll ich zum Termin bei der Polizei erscheinen und lügen das sich die Balken biegen und es anders darstellen.
Danke im Vorraus
Ps brauche keinen Moralapostel
Ebay Kleinanzeigen Betrug Wie gehts weiter ?
6. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 6. Dezember 2017 | 13:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Betrug Wie gehts weiter ?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 13:40
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 55x hilfreich)
Wer dir jetzt Ratschläge gibt, den sollte man hier sperren.
#2
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 14:36
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWer dir jetzt Ratschläge gibt, den sollte man hier sperren. :
Warum? Er darf doch als Beschuldigter lügen.
Am glimpflichsten kommst du mit der Wahrheit raus und vor allem mit der Schadensregulierung. Denk einfach mal an das Opfer......
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 14:39
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Warum???ZitatWer dir jetzt Ratschläge gibt, den sollte man hier sperren. :
Mein Rat: Zeig dich geständig und zahl das Geld zurück, das kann das Gericht milde stimmen wenn man Reue bei dir erkennt.
#4
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 15:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Würde ich ja gerne allerdings habe ich keinerlei Daten von der Person mehr
Zitat:Warum???ZitatWer dir jetzt Ratschläge gibt, den sollte man hier sperren. :
Mein Rat: Zeig dich geständig und zahl das Geld zurück, das kann das Gericht milde stimmen wenn man Reue bei dir erkennt.
#5
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 15:21
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Da eine Strafanzeige existiert kann man auch die Kontaktdaten in Erfahrung bringen. Gab es eine Barzahlung, dass es keine Daten mehr gibt? Ansonsten hätte die Bank alle nötigen Daten um das Geld zurück zu überweisen.ZitatWürde ich ja gerne allerdings habe ich keinerlei Daten von der Person mehr :
#6
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 16:07
Von
Status: Praktikant (674 Beiträge, 454x hilfreich)
EIN Thread zu dem Thema genügt doch, auch wenn Sie in dem anderen Thread noch vorgaben, unschuldig zu sein. Und deshalb ist hier jetzt zu - wenn Sie noch Fragen haben, können Sie die in Ihrem Thread im UF Strafrecht stellen.
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