EBAY: Verkäufer behauptet fälschlicherweise, Käufer hätte nicht bezahlt.

5. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)
EBAY: Verkäufer behauptet fälschlicherweise, Käufer hätte nicht bezahlt.

Hallo zusammen, eine Frage an die Experten hier:

Ich habe etwas gekauft, bezahlt und auch berets erhalten.
Trotzdem behauptet der VK gegenüber EBAY, kein Geld erhalten zu haben und bricht die Transaktion ab.
Wahrscheinlich will er die Provision sparen, die ist ihm nämlich laut EBAY bereits erstattet worden.

Ich bekam aber einen internen negativen Vermerk wegen Nichtbezahlens.

Mit EBAY kläre ich gerade die Sache, aber:

Ist das nicht eine Verleumdung, wenn er diese falschen Tatsachen über mich bei EBAY angibt? Kann ich Anzeige erstatten?

Danke und Grüße

idolf

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von idolf):
Kann ich Anzeige erstatten?

Kann man.
Wird sich nur zu 99% wegen der herrschenden Auslastung / Überlastung weder Staatsanwalt noch Gericht für interessieren.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Und wenn ich mit Hilfe eines Anwaltes Schmerzensgeld verlange?
War auch kein EBAY-Privatkonto, sondern mein Firmenkonto (bin eingetragener Kaufmann)

-- Editiert von idolf am 05.11.2017 20:16

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von idolf):
Und wenn ich mit Hilfe eines Anwaltes Schmerzensgeld verlange?

Das wäre Zivilrecht.
Auch da kann man Klagen anstrengen.
Ein Anwalt macht das für das ihn der Mandantn bezahlt. Das Gericht nimmt Klagen gegen Zahlung der Gerichtsgebühren entgegen.

Die Frage ist halt wie sinnvoll das ist.

Welche Schmerzen sind denn entstanden und welcher Arzt hat diese wie genau dokumnetiert?



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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber wenn eineingetragener Kaufmann wegen sowas schon Schmerzen bekommt, dann sollte er sicherlich die Berufsbrancje wechseln. Mach dir da mal weniger als 0 Hoffnung auf so nen Quatsch...

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#5
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Okay, dann lassen wir das also. Der ist mir nur fürchterlich auf den Senkel gegangen...
Trotzdem Danke!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Mit eBay klären und auf die schwarze Liste mit solchen Leuten und fertig.



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#7
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Bin halt manchmal rachsüchtig...

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#8
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Bin halt manchmal rachsüchtig...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Bin halt manchmal rachsüchtig
ich kann Dich verstehen, dass man die AKtion des VK nicht gerade gut findet. Aber lieber das Ganze bei EBAY klarstellen und dann gut sein lassen.

Da du ja schreibst, du hast mit einem gewerblichen Account gekauft, was wenn dein VK auch rachsüchtig wird? Evtl findet er irgendwo was in deinen Auktionen und teilt das einem Konkurrenten mit, dann gibts eine teure Abmahnung oder er findet was anderes. Oder er und Freunde kaufen bei dir immer wieder und nehmen das Rückgaberecht wahr oder oder oder, was bringen dir dann deine "Rachegelüste" am Ende?

Ehrlich gesagt, lieber nicht all zu viel Zeit und Mühe investieren, lohnt sich eh nicht...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Das Problem ist doch, dass Dir überhaupt kein nachweisbarer Schaden entstanden ist.
Du hast bezahlt, Du hast die Ware.
Irgendwelche "internen" Vermerke, können Dir soweit erstmal egal sein, sofern dadurch nicht dein Geschäftskonto beeinträchtigt wurde.

Mögliche rechtliche Schritte sind hier Ebay vorbehalten, denn (wenn überhaupt) wurde Ebay vom Verkäufer um die Provision betrogen.
Was man nicht außer Acht lassen sollte, ist die Möglichkeit, dass der VK tatsächlich das Geld nicht erhalten hat.
Neben falscher IBAN, welcher trotzdem ein Konto zugeordnet werden kann, bauen auch Banken manchmal Murks.

-- Editiert von spatenklopper am 06.11.2017 13:16

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#11
 Von 
idolf
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 74x hilfreich)

Ne, Ne, das Geld wird er schon erhalten haben, denn er hatte ja erst einige Tage nach der Überweisung abgeschickt. Auch hatte er mich nicht darauf angesprochen.
Ansonsten richtig, mir ist kein weiterer Schaden entstanden, sondern nur EBAY. ABER: Nur durch Zufall erfuhr ich von dem internen Vermerk als Nichtzahler bei EBAY. Keine Ahnung, was solche Vermerke bewirken können...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Vermerke wird es geben, um Wiederholungsfälle erkennen zu können. Denn wenn so etwas permanent passiert, fliegt man ja irgendwann raus.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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