Hallo zusammen, eine Frage an die Experten hier:
Ich habe etwas gekauft, bezahlt und auch berets erhalten.
Trotzdem behauptet der VK gegenüber EBAY, kein Geld erhalten zu haben und bricht die Transaktion ab.
Wahrscheinlich will er die Provision sparen, die ist ihm nämlich laut EBAY bereits erstattet worden.
Ich bekam aber einen internen negativen Vermerk wegen Nichtbezahlens.
Mit EBAY kläre ich gerade die Sache, aber:
Ist das nicht eine Verleumdung, wenn er diese falschen Tatsachen über mich bei EBAY angibt? Kann ich Anzeige erstatten?
Danke und Grüße
idolf
EBAY: Verkäufer behauptet fälschlicherweise, Käufer hätte nicht bezahlt.
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ZitatKann ich Anzeige erstatten? :
Kann man.
Wird sich nur zu 99% wegen der herrschenden Auslastung / Überlastung weder Staatsanwalt noch Gericht für interessieren.
Und wenn ich mit Hilfe eines Anwaltes Schmerzensgeld verlange?
War auch kein EBAY-Privatkonto, sondern mein Firmenkonto (bin eingetragener Kaufmann)
-- Editiert von idolf am 05.11.2017 20:16
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ZitatUnd wenn ich mit Hilfe eines Anwaltes Schmerzensgeld verlange? :
Das wäre Zivilrecht.
Auch da kann man Klagen anstrengen.
Ein Anwalt macht das für das ihn der Mandantn bezahlt. Das Gericht nimmt Klagen gegen Zahlung der Gerichtsgebühren entgegen.
Die Frage ist halt wie sinnvoll das ist.
Welche Schmerzen sind denn entstanden und welcher Arzt hat diese wie genau dokumnetiert?
Hallo,
sorry, aber wenn eineingetragener Kaufmann wegen sowas schon Schmerzen bekommt, dann sollte er sicherlich die Berufsbrancje wechseln. Mach dir da mal weniger als 0 Hoffnung auf so nen Quatsch...
Okay, dann lassen wir das also. Der ist mir nur fürchterlich auf den Senkel gegangen...
Trotzdem Danke!
Mit eBay klären und auf die schwarze Liste mit solchen Leuten und fertig.
Bin halt manchmal rachsüchtig...
Bin halt manchmal rachsüchtig...
ich kann Dich verstehen, dass man die AKtion des VK nicht gerade gut findet. Aber lieber das Ganze bei EBAY klarstellen und dann gut sein lassen.Zitat:Bin halt manchmal rachsüchtig
Da du ja schreibst, du hast mit einem gewerblichen Account gekauft, was wenn dein VK auch rachsüchtig wird? Evtl findet er irgendwo was in deinen Auktionen und teilt das einem Konkurrenten mit, dann gibts eine teure Abmahnung oder er findet was anderes. Oder er und Freunde kaufen bei dir immer wieder und nehmen das Rückgaberecht wahr oder oder oder, was bringen dir dann deine "Rachegelüste" am Ende?
Ehrlich gesagt, lieber nicht all zu viel Zeit und Mühe investieren, lohnt sich eh nicht...
Das Problem ist doch, dass Dir überhaupt kein nachweisbarer Schaden entstanden ist.
Du hast bezahlt, Du hast die Ware.
Irgendwelche "internen" Vermerke, können Dir soweit erstmal egal sein, sofern dadurch nicht dein Geschäftskonto beeinträchtigt wurde.
Mögliche rechtliche Schritte sind hier Ebay vorbehalten, denn (wenn überhaupt) wurde Ebay vom Verkäufer um die Provision betrogen.
Was man nicht außer Acht lassen sollte, ist die Möglichkeit, dass der VK tatsächlich das Geld nicht erhalten hat.
Neben falscher IBAN, welcher trotzdem ein Konto zugeordnet werden kann, bauen auch Banken manchmal Murks.
-- Editiert von spatenklopper am 06.11.2017 13:16
Ne, Ne, das Geld wird er schon erhalten haben, denn er hatte ja erst einige Tage nach der Überweisung abgeschickt. Auch hatte er mich nicht darauf angesprochen.
Ansonsten richtig, mir ist kein weiterer Schaden entstanden, sondern nur EBAY. ABER: Nur durch Zufall erfuhr ich von dem internen Vermerk als Nichtzahler bei EBAY. Keine Ahnung, was solche Vermerke bewirken können...
Die Vermerke wird es geben, um Wiederholungsfälle erkennen zu können. Denn wenn so etwas permanent passiert, fliegt man ja irgendwann raus.
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