Domain mit dem Begriff iphone sichern?

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
august0815
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 15x hilfreich)
Domain mit dem Begriff iphone sichern?

Hallo zusammen,

der Begriff "iPhone" dürfte mit ziemlicher Sicherheit durch Apple gesichert sein.

Kann man den Begriff problemlos in einer eigenen Domain verwenden?
Z. B. so etwas wie iphone-anmalen.de oder iphone-anleitung.de?

Schöne Grüße
August

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von august0815):
Z. B. so etwas wie iphone-anmalen.de oder iphone-anleitung.de?

Vorher wäre zu prüfen, ob diese Domain frei ist...
Die Domain www.kanzler.de verweist auch auf eine Anwaltskanzlei und nicht dahin, was man eigentlich vermuten könnte...
Da waren die Herren Beamte wohl etwas zu langsam oder EDV-Technisch noch nicht auf zack...
Aber lt. Fräulein Merkel im Jahre 2013 ist das Internet ja immer noch Neuland ;)

Ich empfehle mich.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Man sollte sich darüber im klaren sien, das gewisse Firmen ihre Markennamen nicht nur aktiv sondern auch agressiv verteidigen.
Die Kriegskasse für juristische Auseinandersetzungen sollte also gut gefüllt sein ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte sich darüber im klaren sien, das gewisse Firmen ihre Markennamen nicht nur aktiv sondern auch agressiv verteidigen.
Die Kriegskasse für juristische Auseinandersetzungen sollte also gut gefüllt sein ...


Das durfte ein Kölner Cafe leidvoll erfahren, welches einen angebissenen Apfel (KEINE 1 zu 1 Kopie) in ihrem Logo hatte.....
@ TE die Kriegskasse bekommen sie auf normalem Wege nicht so gefüllt, dass es für eine Auseinandersetzung mit Apple reichen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

der einfachere Weg wäre die Zustimmung vom Apfel einzuholen.
Grundsätzlich sollte man seeehr vorsichtig mit der Verwendung von Markennamen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von august0815):
oder iphone-anleitung.de?

Ich bleibe dabei... Zuerst sollte man mal prüfen, ob die Domain überhaupt frei ist...
Da die o.g. Domain nicht frei ist, erübrigt sich die weiterführende Diskussion...

Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
august0815
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Aber so richtig eine klare Gesetzeslage scheint es da nicht zu geben?

Es mag ja sein, dass die Kriegskassen gefüllt sind bei den Konzernen. Am Ende müssen Abmahnungen und Co. aber doch auch auf Grundlagen erfolgen.

Die Domain um die es mir geht ist natürlich noch frei, es handelte sich bei den oben genannten um Beispiele, dachte eigentlich dass das offensichtlich ist bzw. völlig irrelevant.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Aber so richtig eine klare Gesetzeslage scheint es da nicht zu geben?

Naja, es kommt halt auch darauf an, was auf "iphone-anmalen.de" so für Inhalte zu sehen sind.
Apfel muss es sich nicht bieten lassen, dass
- der Ruf von Apfel-Produkten für wirtschaftliche Interessen ausgenutzt wird.
- der Eindruck erweckt wird, die Seite sei von Apfel autorisiert
- die Marke Apfel oder Apfel-Produkte in Misskredit gebracht werden
Da ist die Rechtslage schon eindeutig.

Anders könnte es aussehen, wenn auf "iphone-anmalen.de" wirklich nur kostenlose Malvorlagen (ohne Werbung) angeboten werden.

Zitat:
Es mag ja sein, dass die Kriegskassen gefüllt sind bei den Konzernen. Am Ende müssen Abmahnungen und Co. aber doch auch auf Grundlagen erfolgen.

Stimmt schon.
Sie müssen aber daran denken, dass markenrechtliche Auseinandersetzungen wegen des hohen Streitwerts vor dem Landgericht stattfinden. Dort besteht Anwaltszwang - wenn Sie ohne Anwalt zur Verhandlung gehen, haben Sie automatisch verloren. Und an Anwaltskosten müssten Sie an eigenen Anwaltskosten ca. 6000€ kalkulieren. (1,3 Grundgebühr + 1,2 Terminsgebühr aus Streitwert 200T€).
Wenn Sie also keine 6000€ auf dem Girokonto haben, die Sie spontan für Anwaltskosten entbehren können, sollten Sie gar nicht erst versuchen, sich mit Apfel anzulegen.
Wenn Sie verlieren - was man ja nie ganz ausschließen kann - kommen zu den 6000€ eigenen Anwaltskosten noch die gegnerischen Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren hinzu, unterm Strich also insgesamt ca. 17300€. Ihre persönliche "Kriegskasse" sollte also o.g. Summe enthalten, um Ihr Vorhaben in Angriff zu nehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte sich darüber im klaren sien, das gewisse Firmen ihre Markennamen nicht nur aktiv sondern auch agressiv verteidigen.
Die Kriegskasse für juristische Auseinandersetzungen sollte also gut gefüllt sein ...


Das durfte ein Kölner Cafe leidvoll erfahren, welches einen angebissenen Apfel (KEINE 1 zu 1 Kopie) in ihrem Logo hatte.....
@ TE die Kriegskasse bekommen sie auf normalem Wege nicht so gefüllt, dass es für eine Auseinandersetzung mit Apple reichen könnte.


http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/markenstreit-cafe-apfelkind-besiegt-apple-1.1784653

Den Apple zurückgezogen hat ...

Ob da Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können?

-- Editiert von asd1971 am 27.07.2016 12:32

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von august0815):
Am Ende müssen Abmahnungen und Co. aber doch auch auf Grundlagen erfolgen.

Die Grundlage einer Abnahnung ist die Meinung des Rechteinhabers, das Deine Handlung seine Rechte verletzt.

Und die haben auch keine Scheu da mehrere Anwälte wochen/monatelang zu beschäftigen um die Güte ihrer Argumente zur Perfektion zu bringen.



Zitat (von asd1971):
Den Apple zurückgezogen hat ...

Und manchmal ist das ganze dann nutzlos und der David gewinnt ... :grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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