Catawiki - Artikel können nicht bezahlt werden, Widerruf nicht möglich

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Maraseru
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Catawiki - Artikel können nicht bezahlt werden, Widerruf nicht möglich

Guten Abend,

ein Bekannter hat vor einigen Tagen zwei Diamaten über die Seite Catawiki im Gesamtwert von 600€, zu jeweils 200€ und 400€ erstanden. Laut seiner Aussagen hat er bei beiden Artikeln 20€ und 40€ bieten wollen.
Die Zahlung von 600€ wäre ihm auf Grund seiner finanziellen lage auch in keiner Weise möglich gewesen.

Laut Catawikis AGB's sind Diamanten vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Nun habe ich mich kurz im Internet informiert und erfahren, dass es tatsächlich möglich ist, bestimmte Artikel, unter anderem auch Artikel, die bestimmten Preisschwankungen unterliegen, vom Widerrufsrecht auszuschließen.
Wie allerdings bereits erwähnt, ist es eben jenem bekannten nicht möglich, diese 600€ irgendwie aufzubringen. Ausschließlich die sonst anfallenden Gebühren von ca. 60€ könnte er tragen.

Jetzt wüsste ich gern, ob es rechtlich, möglicherweise auch in Betracht seiner finanziellen Lage, irgendwelche Chancen für ihn gäbe, vom Kauf zurückzutreten.
Die Artikel hat er selbstverständlich noch nicht erhalten. Diese würden erst verschickt werden, wenn die Summe vollständig beglichen ist.
Catawiki soll ihm 0ereits erklärt haben, dass er vom Kauf nicht zurücktreten kann, da dieser rechtsbindend ist.

Liebe Grüße und danke im Voraus

Nachtrag: Die Diamanten wurden über eine Auktion von einem Händler, also keiner Privatperson gekauft

Erneuter Nachtrag: Nach weiterer Recherche bin ich auf das Urteil des BGH gestoßen, das Online-Auktionen nicht als Versteigerungen eingestuft hat. Somit sollte ein Rücktritt doch rechtens sein oder nicht?
Ebenfalls habe ich nun erfahren, dass der Rücktritt bei gewerblichen Verkäufern auch kein Problem sein sollte. Auch nicht bei Diamanten.
https://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/74.html

-- Editiert von Maraseru am 15.03.2018 22:01

-- Editiert von Maraseru am 15.03.2018 22:25

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Nach §312g Abs. 2 Nr. 8 BGB sind Waren vom Widerrufsrecht ausgenommen, die letztendlich Anlageobjekte sind (Aktien, Wertpapiere, aber auch Goldbarren). Ich denke, dass unverarbeitete Diamanten auch darunter fallen.
Von daher sind die Chancen mau.

Allerdings wäre der Verkäufer ja ziemlich ********, wenn er auf dem Kauf bestehen würde, obwohl er weiß, dass der Käufer auf absehbare Zeit nicht bezahlen werden kann. Vernünftige Verkäufer brechen die Transaktion ab und verkaufen lieber erneut - und zwar an einen Kunden, der auch zahlt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maraseru
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das eBay Urteil, in dem Zugunsten des Käufers entschieden wurde, in dem es ebenfalls um ein Diamantenarmband ging, hat hierbei keine Relevanz, nehme ich an?
Das Problem an Catawiki ist, dass der Käufer dort keinen Kontakt zum Verkäufer aufnehmen kann. Man hat dort ausschließlich die Möglichkeit den Support zu kontaktieren.

Zitat (von drkabo):
Nach §312g Abs. 2 Nr. 8 BGB sind Waren vom Widerrufsrecht ausgenommen, die letztendlich Anlageobjekte sind (Aktien, Wertpapiere, aber auch Goldbarren). Ich denke, dass unverarbeitete Diamanten auch darunter fallen.
Von daher sind die Chancen mau.

Allerdings wäre der Verkäufer ja ziemlich ********, wenn er auf dem Kauf bestehen würde, obwohl er weiß, dass der Käufer auf absehbare Zeit nicht bezahlen werden kann. Vernünftige Verkäufer brechen die Transaktion ab und verkaufen lieber erneut - und zwar an einen Kunden, der auch zahlt.

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