Cannabis,Führerschein, Führungszeugnis-Hilfe!

3. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerDino
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Cannabis,Führerschein, Führungszeugnis-Hilfe!

Hallo liebe Leute!

Ich habe lange mach einem geeigneten Forum gesucht und hoffe, es hier gefunden zu haben. Ich bedanke mich schonmal für jede Hilfe und jede nützliche Antwort.

Hier meine Geschichte:

Ich wohne in Niedersachsen und bin 27 Jahre alt und besitze keinen Führerschein. Vor etwa 3 Jahren wurde ich erwischt beim Cannabis Anbau. Eigentlich wurde ich nicht erwischt, sondern man hat mich bei der Polizei angezeigt deswegen. Die Polizei kam also zu mir und hat eine Hausdurchsuchung durchgeführt, wo man einige "Anbau Sachen" gefunden hat. Jedoch kein Cannabis, da der Grow schon fertig war und das Cannabis weg. Ich habe dann eine Vorladung zur Polizeiwache bekommen, wo ich meine Aussage tätigen sollte. Man hat mir also vorgeworfen, Cannabis anzubauen. Da man aber nur die -legalen- Utensilien (Zelt,Reflektor,usw) gefunden hat, brauchte die Polizei also einen Beweis. Ich war ehrlich und habe zugegeben, dass ich einmal Cannabis angebaut habe. Daraufhin habe ich eine Geldstrafe von ~3000€ bekommen, welche ich vor ca. einem Jahr in Raten abbezahlt habe. Soweit so gut. Nun Habe ich im August 2017 angefangen den Führerschein zu machen. Das lief auch alles gut, bis ich die Theorieprüfung machen wollte. Da sagte mir mein Fahrlehrer, dass ich mich wohl erst beim TÜV anmelden muss, damit ich zur Prüfung zugelassen werde. Also hat er mir meine Unterlagen gegeben und ich bin zum Bürger Center gegangen und habe meinen Antrag abgegeben und ca. 40 Euro gezahlt. 5 (!) Wochen später, habe ich dann einen Zettel bekommen, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich mein Führungszeugnis nachreichen soll (Zu beantragen im Bürger Center...) Habe dann bei der Sachbearbeiterin angerufen und diese sagte mir, dass es wohl irgendwie einen Eintrag bei mir gibt und diese das Prüfen mussen und sie deshalb mein Führungszeugnis brauchen. Okay. Nun habe ich ein wenig recherchiert und dort gehen die Meinungen ja ziemlich auseinander. Die einen sagen, dass ich mit einer MPU rechnen soll und die anderen sagen, dass ich nur mit einem Ärztlichn Gutachten rechnen brauch. Ich muss dazu sagen, dass ich bis vor ca. 1 Jahr schon viel konsumiert habe (ca. 2g-3g die Woche). Dies habe ich aber runtergeschraubt bzw. aufgehört, da ich nun Arbeitsbedingt meinen Führerschein machen wollte. Nun habe ich aber vor kurzem wieder eine Woche gut geraucht, da ich eine gute Zeit hatte und dachte, alles geht seinen Weg. Es war also mehr eine kleine "Belohnung" anstatt wieder die Regel. Dann kam wie gesagt der Zettel, dass ich mein Führungszeugnis beantragen soll. Seitdem habe ich natürlich nichts mehr geraucht und habe es auch nicht vor. Kann mir jemand mit qualifiziertem Fachwissen sagen, womit ich nun rechnen kann/sollte? Das Führungszeugnis habe ich noch nicht beantragt, da ich Angst habe, dass ich noch THC im Körper habe.

Sofern ihr noch irgendwelche Infos braucht, sagt es mir.

Ich bedanke mich- Dino

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Cannabisgeschichten außerhalb des Verkehrs führen maximal zu einem ärztlichen Gutachten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerDino
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo muemmel,

kannst du deine Antwort belegen oder ist das nur eine Vermutung?

Vielen Dank für deine Mühe!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Cannabisgeschichten außerhalb des Verkehrs führen maximal zu einem ärztlichen Gutachten.


Dem kann ich mich mit der kleinen Ergänzung "in der Regel" anschließen, denn Sonderfälle kann es vereinzelt immer geben.

Zitat:
kannst du deine Antwort belegen oder ist das nur eine Vermutung?


Es handelt sich dabei um Erfahrungswerte und Ableitungen aus der Rechtsprechung. Ein Gesetz, das genau aussagt, dass jemand z.B. ab so und so viel Cannabiskonsum eine MPU machen muss, gibt es nicht. In den Gesetzen ist meistens alles sehr allgemein formuliert. Die genau Ausgestaltung und Anwendung bzw. das Definieren von Praxis-Guidelines ist eben Aufgabe der Rechtsprechung.

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

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