Hallo, habe einen Bußgeldbescheid über 120€ und 1 Punkt erhalten.
Tatsächlich habe ich die Vorfahrt missachtet und es kam zu einem Unfall. Jedoch nur, weil der andere zu schnell unterwegs war. Mich interessiert jetzt, ob sich ein (sagen wir mal hälftiges) Mitverschulden nicht auch auf das Bußgeld auswirken müsste? Der Schaden wurde auch so abgewickelt.
Bußgeld mit Vorfahrtsverstoß und Unfall
6. Dezember 2017
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Frage vom 6. Dezember 2017 | 11:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld mit Vorfahrtsverstoß und Unfall
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 11:43
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Nein. Du hast die Vorfahrt missachtet und zu einem Unfall beigetragen. Also Missachtung der Vorfahrt mit Sachbeschädigung. Die 120€ und ein Punkt sind korrekt. Es spielt dabei keine Rolle ob du 1% oder 100% Schuld hattest.ZitatMich interessiert jetzt, ob sich ein (sagen wir mal hälftiges) Mitverschulden nicht auch auf das Bußgeld auswirken müsste? :
#2
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 11:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Ich frage nur, da es meiner Meinung nach zumindest doch einen Unterschied machen sollte bei der Bemessung des Bußgeldes, ob ich alleine Schuld bin oder nicht. Ist doch sicher eine Ermessensfrage der Behörde, ob hier der volle Satz angemessen ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 11:52
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Nein, da gibt es keinen Spielraum.
#4
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 13:15
Von
Status: Schlichter (7147 Beiträge, 1495x hilfreich)
Nur weil ein anderer zu schnell war, hast du nicht das Recht deine nichtexistente Vorfahrt zu erzwingen.
#5
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 15:44
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Falls der Unfallgegener tatsächlich nachweisbar zu schnell war, bekommt er auch ein Bußgeld.
D.h. wenn beide Beteiligten Teilschuld haben, bekommen beide ein (volles) Bußgeld.
Ein Prinzip "Teilschuld = nur Teil-Bußgeld" gibt es nicht.
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