Bitte um Unterstützung bei der Bewertung von einem Arbeitszeugnis

10. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
thomasmm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)
Bitte um Unterstützung bei der Bewertung von einem Arbeitszeugnis

Hallo zusammen,

meine Frau hat vor kurzem ein Arbeitszeugnis für ihr zweimontiges Praktikum bekommen, was mir persönlich doch sehr suspekt erscheint. Da meine Frau die deutsche "Zeugnissprache" überhaupt nicht kennt und ich mir etwas unssicher bin, möchte ich mich an Euch wenden um weitere Einschätzungen zu bekommen.

Kurz zum Hintergrund: Meine Frau lebt mit mir seit zwei Jahren in Deutschland und hat bis zum Zeitpunkt des Praktikums viele Sprachkurse sowie Kurse besucht, die sie in Ihrer beruflichen Fachrichtung auf den deutschen Arbeitsmarkt vorbereiten sollen. In ihrer Heimat hat sie bereits drei Jahre als Fachärztin gearbeitet und befindet sich derzeit auf dem Weg, alle ihre Qualifikationen sowie ihre Berufserfahrung anerkennen zu lassen.

Hier das Zeugnis (zur besseren Bezugnahme habe ich hinter jeden Satz eine Zahl geschrieben):


Praktikumszeugnis

in Vorbereitung für die Fachsprachprüfung und zur Erlangung der Deutschen Approbation für Frau Victoria Mustermann. (01)

Frau Mustermann, geboren am 01.01.01, arbeitete in der Zeit vom 02.10.17 bis 30.11.2017 als Praktikantin in der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe im Klinikum xxx. (02)
Sie ist xxx Staatsbürgerin und das Praktikum sollte Vorbereitung für die Fachsprachprüfung und im weiteren Verlauf zur Erlangung der deutschen Approbation gesehen werden. (03)

Frau Mustermann wurde in die ärztlichen Tätigkeiten im regulären Klinikablauf eingeführt und erhielt Einblick sowohl in das gynäkologische als auch in das geburtshilfliche Patientenkollektiv. (04)
Entsprechend ihren Vorkenntnissen konnte sie sich rasch in die hausinternen Abläufe einfinden. (05)
Sie konnte zusammen mit einer Assistenzärztin Patientenaufnahmen beiwohnen und einen Einblick in die Assistenzarbeit erlangen incl. der Arztbriefschreibung. (06)

In der Geburtshilfe konnte Frau Mustermann bei regulären Geburten und auch bei Sectiones beiwohnen. (07)
Sie erhielt Einblick in die Assistenz kleinerer und größerer gynäkologisch-operativer Eingriffe und Grundlagen der Ultraschalldiagnostik. (08)
Sie zeigte reges Interesse daran, sich neues Wissen anzueigenen und nahm auch an den Fortbildungen der Abteilung regelmäßig teil. (09)

Sie war gegenüber Patienten und Kollegen stets ausgesprochen freundlich und hilfsbereit. (10)

Wir wünschen Frau Mustermann für ihren beruflichen Werdegang viel Erfolg. (11)


Meine Fragen

01. Abgesehen vom tatsächlich immer wieder falsch geschriebenen Vornamen (Victoria statt korrekterweise Viktoria), frage ich mich, ob die Sätze warum dieses Praktikum absolviert wurde, überhaupt in ein Zeugnis gehören (01 & 03)?
Abgesehen davon, daß die Aussage ohnehin falsch ist, daß dieses Praktikum der Vorbereitung für die Prüfung einer Fachsprachprüfung und Approbation dienen soll. Tatsächlich war es ein Praktikum ("halb Pflicht, halb freiwillig"), um im Rahmen eines Integrationskurses einen ersten Eindruck vom Arbeitsleben in Deutschland zu bekommen.

02. Auch die Erwähnung der Staatsbürgerschaft stört mich da es meiner Interpretation nach überhaupt nichts mit einer Beurteilung einer Tätigkeit oder Qualifikation zutun hat. Dazu wurde zu allen Überfluss auch noch eine falsche Staatsbürgerschaft angegebenen. Gehört diese Information in ein Arbeitszeugnis?

03. Die Jahreszahl wird abwechselnd zweistellig und dann wieder vierstellig angegeben. Steckt neben der Interpretation einer Schludrigkeit evtl. tätsächlich eine bestimmte Bedeutung?

04. Insgesamt habe ich den Eindruck, daß die Bewertungen in den/allen einzelnen Sätzen ziemlich schlecht sind. Wie seht Ihr das?

05. Der Satz #10 scheint mir fragwürdig. Was mir als Laie sofort auffällt ist das Weglassen der "Vorgesetzen".

06. Den Satz #11 kenne ich eigentlich nur so (wenn es wirklich wohlwollend geschrieben ist...), daß dort auch private Wünsche ausgesprochen werden. Evtl. auch formuliert mit "alles Gute und viel Erfolg". Wie ist diese Formulierung zu verstehen?


Mein Fazit
Ich habe in meiner eigenen Laufbahn noch nie so ein gefühlt mieses Zeugnis zu sehen bekommen.
Ich finde es auch ausgesprochen fragwürdig, einem Menschen, der den Einstieg im Rahmen eines zweimonatigen Praktikums in das deutsche Berufsleben wagt, solch eine Bürde für die weitere beurfliche Zukunft aufzuerlegen (zumal die Ausstellerin selbst Migrationshintergrund hat).

Auch stört es mich beispielsweise, daß meine Frau regelmässig Überstunden geleistet hat und während Ihrer Tätigkeit mit Aufgaben vertraut war, die man ihr streng genommen nie hätte geben dürfen da sie zum Zeitpunkt des Praktikums noch über keine Berufszulassung verfügte (Blut abnehmen, bei Operationen assistieren, ...). Ironischerweise u.a. auch unter Anleitung der Zeugnisverfasserin die die Chefärztin dieser Klinik ist...

Wie beurteilt Ihr dieses Zeugnis?

Ich habe den Eindruck, dass dieses Zeugnis alles andere als "wohlwollend" ist.
Nun sehe ich hier aber so viele (absichtliche) Fehler und Ungerechtigkeiten, daß ich mich frage, was ich als nächsten Schritt unternehmen sollte da meiner Intepretation nach es hier garnicht helfen würde, die Ausstellerin zu bitten vereinzelt Dinge zu korrigieren da das ganze Zeugnis m.M.n. eine Frechheit ist (korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege).

Da es dummerweise daß erste Zeugnis in Deutschland ist, messe ich persönlich diesem auch eine besondere Wichtigkeit zu, auch wenn es "nur" ein zweimonatiges Praktikum war.

Für mich scheinen folgende Optionen in Frage zu kommen:
- Alle Fehler ansprechen und einen Zeugnisvorschlag unterbreiten (wobei mir hierfür die Qualifikation fehlt um ein solches erstellen zu können)
- In einem langwierigen Prozess einzusteigen und darum kämpfen, daß einzelne Fehler korrigiert und Beurteilungen, die nicht schlechter als Note 3 sind, korrigiert werden. Es sei denn, es kann seitens der Klinik bewiesen werden.
- Direkt einen Rechtsanwalt aufsuchen und letztenendes mit Klage "drohen"
- Ein "einfaches" Zeugnis statt einem qualifizierten anfordern

Was würdet Ihr an meiner Stelle unternehmen?

-- Editiert von thomasmm am 10.12.2017 09:58

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von thomasmm):
Sie zeigte reges Interesse daran, sich neues Wissen anzueigenen und nahm auch an den Fortbildungen der Abteilung regelmäßig teil. (09)


Sie zeigte reges Interesse daran, sich weiterzubilden...aber offenbar ohne Erfolg lt dem Zeugnis. Hier würde ich auf eine Formulierung wie "Sie bildete sich erfolgreich weiter und nahm stets mit Erfolg an den Fortbildungen teil" oder so ähnlich. Vielleicht " Sie bildete sich durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen der Abteilung erfolgreich weiter". Jedenfalls sollte da was von Erfolg stehen.



Zitat:
Sie war gegenüber Patienten und Kollegen stets ausgesprochen freundlich und hilfsbereit. (10)


Jawoll, was ist mit den Vorgesetzten? Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und all das?

Zitat:
Wir wünschen Frau Mustermann für ihren beruflichen Werdegang viel Erfolg. (11)


"Weiterhin viel Erfolg" fände ich besser. Alles Gute kann man wünschen, aber ich finde es wichtiger, dass das "weiterhin" vorkommt.

Edit: Formatierung geändert

-- Editiert von fb367463-2 am 10.12.2017 14:23

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Und natürlich würde ich erst mal das persönliche Gespräch suchen (das sollte auch ihre Frau selbst tun, sie braucht ja eigentlich keinen Babysitter oder?). Und erst dann eventuell rechtliche Schritte erwägen.

Eine Zeugnisvorlage ist hilfreich, man muss allerdings auch bedenken, dass bei einem zweimonatigen Praktikum eigentlich kein wirkliches Zeugnis erstellt werden kann. Das was Sie da haben, ist eigentlich schon so ziemlich das Maximum, meiner Meinung nach.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thomasmm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Und natürlich würde ich erst mal das persönliche Gespräch suchen (das sollte auch ihre Frau selbst tun, sie braucht ja eigentlich keinen Babysitter oder?).


Da möchte ich ja mal gern Sie sehen wenn Sie versuchen, in einem fremden Land, dessen Gepflogenheiten wie auch die unsinnige deutsche Zeugnissprache Ihnen nicht geläufig ist sowie die Sprache noch nicht perfekt sitzt, als Praktikant(-in) mit einer Klinikchefärztin zu diskutieren, warum Sie das Zeugnis als ungerechtfertigt empfinden. Das schaffen die meisten hier aufgewachsenen/Deutschen schon nicht...

-- Editiert von thomasmm am 10.12.2017 15:30

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich denke, die Ehefrau kann so wunderbar deutsch? Sie kann sich jemanden vom Betriebsrat in die Besprechung mitnehmen. Aber ein Ehepartner hat da nichts zu suchen. Außer den paar Änderungen, die # 1 vorgeschlagen hat, ist doch alles okay. Was erwartet man in einem 2-monatigem Praktikum? Da kann doch nicht viel bei rumkommen. Sie darf in Deutschland nicht praktizieren, da bleibt doch nur das gucken.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

Es handelt sich um ein Praktikum von 2 Monaten - was will man da groß erwarten?
Eigentlich ist es dann auch kaum Zeugnis zu nennen, weil im Kern vor allem Aufzählung dessen, worin Einblick zu nehmen war.
Ob da zu intervenieren lohnt, würde ich wohl davon abhängig machen, welchen Stellenwert dieses Praktikum hat und was von dem sog. Zeugnis abhängt - ist es ein Stück Papier zum Abheften, oder kann sie sich damit was verbauen? o.ä.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thomasmm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich denke, die Ehefrau kann so wunderbar deutsch?


...und das wissen Sie woher?

Unabhängig davon: Ich habe diesen Thread eigentlich eröffnet, um noch noch weitere Sichtweisen im Bezug auf das erteilte Zeugnis in Erfahrung zu bringen und nicht um zu diskutieren, ob die Deutschkenntnisse meiner Frau wunderbar sind oder ob sie einen Babysitter benötigt. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitte ich diesen Thread zu löschen bzw. zu schliessen.

Abschliessend dazu kann ich nur nochmal betonen: Nicht jeder beherrscht in einem fremden Land nach zwei Jahren die Sprache perfekt sowie eine sehr spezielle Zeugnissprache. Wenn sich einige hier damit wohler fühlen: Ja, ich spiele in diesem Fall gern den Babysitter. Das mag dem ein oder anderen schwer fallen zu verstehen aber ich sehe es in diesem Fall als meine Pflicht an, meine Frau zu unterstützen und mache das gern.

@blaubär: Ich gebe Ihnen Recht und sehe es auch so, daß es hier lediglich um ein zweimotiges Praktikum geht. Dennoch wird dieses Zeugnis, welches die erste Erfahrung im deutschen Arbeitsmarkt darstellt, bei jeder (weiteren) Bewerbung vorgelegt werden müssen. Daher habe ich den Eindruck, das es wichtiger als nur "irgendein" Praktikum ist.

Würde mich freuen, wenn tatsächlich noch ein Beitrag kommt, der sich auch mit dem Zeugnis ansich bzw. meinen dazu gestellten Fragen auseinandersetzt.




-- Editiert von thomasmm am 10.12.2017 17:02

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn man Dich an dem Gespräch teilnehmen lässt. Bei uns hättest Du null Chancen. Und, wenn dann die üblichen Anrufe von zukünftigen Arbeitgebern kommen, dann würde ich darauf hinweisen, dass ohne Ehegatte nix geht. Dann wäre die Frau da draußen, ganz schnell. Sie soll zum Betriebsrat gehen. Von dort jemanden mitnehmen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von thomasmm):
frage ich mich, ob die Sätze warum dieses Praktikum absolviert wurde, überhaupt in ein Zeugnis gehören (01 & 03)?

Da ist also jemand der angibt drei Jahre als Fachärztin gearbeitet zu haben. Dann legt diejenige ein Prkatikumszeugnis vor.
Was soll dann der potentielle Arbeitgeber für einen Eindruck haben, ein FA der ein Praktikum macht ...
Natürlich gehört das da rein.


Wenn der Grund der falsche ist, dann sollte man den korrekten eintragen lassen.
Die Frage ist, ob der echte Grund nicht kontraproduktiv wäre. Denn der Schilderung nach ist der echte Grund, das man von offizieller Seite erst mal schauen will, ob sie überhaupt auch nur ansatzweise für den Arbeitsmarkt hier geeignet ist?



Zitat (von thomasmm):
Auch die Erwähnung der Staatsbürgerschaft stört mich

Die wird der potentielle Arbeitgeber ja eh erfahren. Wenns stört, solle man das entfernen erbitten. Einen Rechtsanspruch darauf sehe ich nicht.



Zitat (von thomasmm):
Die Jahreszahl wird abwechselnd zweistellig und dann wieder vierstellig angegeben

Sollte man korrigieren lassen



Zitat (von thomasmm):
Insgesamt habe ich den Eindruck, daß die Bewertungen in den/allen einzelnen Sätzen ziemlich schlecht sind.

Nö.
Das man innerhalb von 2 Monaten Praktikum keine wirklich qualifizierte Bewertung schreiben kann, sollte doch logisch erscheinen.



Zitat (von thomasmm):
Der Satz #10 scheint mir fragwürdig. Was mir als Laie sofort auffällt ist das Weglassen der "Vorgesetzen".

Da gab es dann wohl Probleme - zumindest empfanden die Vorgesetzen das so.



Zitat (von thomasmm):
Den Satz #11 kenne ich eigentlich nur so (wenn es wirklich wohlwollend geschrieben ist...), daß dort auch private Wünsche ausgesprochen werden. Evtl. auch formuliert mit "alles Gute und viel Erfolg". Wie ist diese Formulierung zu verstehen?

So wie es da steht.



Zitat (von thomasmm):
da das ganze Zeugnis m.M.n. eine Frechheit ist

Es war nur ein Praktikum, was erwartet man da?

Aber wegen solcher Leute die unbedingt ein tolles Zeugnis wollen (und kein realistisches) sind Zeugnisse weitgehend bedeutungslos geworden. Und die Gerichte unterstützen den Blödsinn auch noch.

Man bekommt mttlerweile nur noch 3 Noten auf den Tisch; 80% sind 1 oder 2, 20% sind 3.
Da ist das meiste nicht verwertbar da erkennbar geschrieben damit der Mitarbeiter nur ja nicht klagt. Was soll man mit solchen Lügengeschichten?


Aber Arbeitgeber sind ja nicht blöd, der echte Eindruck über einen Mitarbeiter kommt schon beim potentiellen Arbeitgeber an wenn der das wissen will. Da nützt es dann auch nichts wenn es im Zeugnis nur so wimmelt von "stets" und "vollsten"...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Harry, Du hat mir so richtig aus der Seele geschrieben. Zunehmend sind die Zeugnisse nicht mal das Papier wert, auf welchem sie verfasst werden. Ich schreibs ja immer wieder: mir ist ein Zeugnis mit Ecken und Kanten, etwas ungeschickt formuliert, wesentlich lieber als diese Bastelarbeiten, die man aus dem www runterlädt und die für jede, wirklich jede Tätigkeit passen. Mir sind inzwischen bei völlig verschiedenen Berufsbildern immer wieder die wortgleichen Absätze in Zeugnissen untergekommen.

Und hier geht es doch um 2 Monate, nicht mehr. Was soll man da großartig schreiben? Sie darf nicht als Ärztin arbeiten. Was hat sie also getan? Dem Chefarzt über die Schulter geguckt, oder was? Wie soll man das schreiben? Und, wie @ blaubär schon richtig anmerkte, kommt es doch auch darauf an, wofür das Praktikum benötigt wird. Genügt der Anwesenheitsfaktor fürs Ministerium zur Zulassung? Wofür sonst wird es benötigt?

Ich gehe mal davon aus, dass ein potentieller Arbeitgeber ohnehin bei dem Kollegen anrufen wird, bei dem das Praktikum absolviert wurde. Wegen der enormen Aussagekraft der Zeugnisse heute ist das absolut üblich geworden. Und wenn man dann hört, sie käme nur mit Göttergatten, dann sind wir in der Regel doch am Ende der Fahnenstange angekommen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Der springende Punkt ist meiner Meinung nach folgender. Sie bewirbt sich um eine Stelle mit höchster fachlicher Qualifikation... Wenn sie dann nicht mal in der Lage ist, eine normale Diskussion über einzelne Punkte in einem Arbeitszeugnis zu führen, deren Vorgaben wir ja im Prinzip noch ergänzt haben, - sie muss es also nur noch nachsprechen -, dann wird es sowieso nichts mit dem Arbeitsplatz in Deutschland. Amtssprache ist hier nunmal Deutsch und wer möchte denn einen Arzt als Behandler haben, der nicht mal eine nicht wirklich komplizierte Diskussion auf Deutsch führen kann?

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Es geht wohl weniger um die sprachlich Kompetenz sondern um die jurisistisch-praktische bezüglich der Eigenarten von Praktikumszeugnissen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// Alle Fehler ansprechen und einen Zeugnisvorschlag unterbreiten

Um auf den Kern der Anfrage zurück zu kommen: deine Frau hat auf jeden Fall den Anspruch auf ein korrektes Zeugnis. Deswegen: alle Fehler 'ansprechen' in einem korrekten Vorschlag scheint mir die angemessene Option, vielleicht auch ein wenig verbindlicher im Ton, aber ohne Übertreibung - das sollte mit den Anmerkungen hier und ein wenig Stilempfinden zu machen sein.

Im Übrigen ist das Ziel doch die Anerkennung hier als Fachärztin - wenn die erreicht ist, wird kein Mensch mehr nach einem Praktikumszeugnis fragen, möchte ich meinen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Würde mich freuen, wenn tatsächlich noch ein Beitrag kommt, der sich auch mit dem Zeugnis ansich bzw. meinen dazu gestellten Fragen auseinandersetzt.

Dann ich bemühe ich mich mal.

Zitat:
Wie beurteilt Ihr dieses Zeugnis?

Da ist kaum etwas zu beurteilen, weil es mehr eine Praktikumsbescheinigung als ein Zeugnis ist.
Ihre Frau hat ein Praktikum gemacht und nicht eigenständig gearbeitet. Da kann man einfach nicht mehr erwarten.
Das ist so, wenn ein Azubi nach zwei Monaten kündigt - also bevor er überhaupt beginnt eigenständig zu arbeiten - und dann ein Zeugnis erwartet, in dem die Arbeitsleistung beschrieben wird.

Zitat:
Meine Fragen

01. Bei Praktikumsbescheinigungen ist es durchaus üblich (und sinnvoll) den Zweck / die Zielrichtung des Praktikums anzugeben. Richtig sollte er natürlich schon sein.
02. Die Angabe der Staatsbürgerschaft würde ich noch unter "Erklärung der Zielrichtung des Praktikums" sehen.
03. Nein. Hinter den Jahreszahlen steckt kein Grund, sollte man aber ändern - sieht dann besser aus.
04. Ich sehe überhaupt keine Bewertungen (weder gut noch schlecht). Bis einschließlich Satz 8 geht es doch im Wesentlichen um die Beschreibung des Praktikumsinhalts.
05. Als Praktikantin hat man eigentlich keinen Vorgesetzten, die gibt es nur bei Arbeitnehmern. (Manchmal werden Arbeitnehmer als Praktikanten "getarnt" um sich vor dem Mindestlohn zu drücken - aber das scheint hier ja nicht der Fall zu sein.)
06. Sie bewerten das über.

Zitat:
Was würdet Ihr an meiner Stelle unternehmen?

Darauf achten, dass sachliche und orthographische Fehler beseitigt werden - sonst nichts.

Sie scheinen irgendwie die Erwartung zu haben, dass nach einem zweimonatigen Praktikum, in dem man mangels formaler Qualifikation nicht selbständig arbeiten darf, ein Zeugnis ausgestellt wird wie nach zehnjähiger selbständiger Berufstätigkeit.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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