Hallo zusammen,
wir bräuchten Eure Einschätzung in folgender Angelegenheit, um sicherzugehen, dass hier dem Willen der Erblasser nachgekommen wird:
Vater (mit 2 Kindern aus 1. Ehe)
Mutter (mit 1 Kind aus 1. Ehe
keine gemeinsamen Kinder
Vermögen
1 Immobilie (Grundbuch lautet auf Vater)
1 Sparvertrag (lautet auf Mutter)
1 Schließfach mit Wertgegenständen (lautet auf Mutter)
5-stelliges Barvermögen im geringen Bereich auf getrennten Konten
Vater (krebskrank) & Mutter haben testamentarisch beschlossen, dass Mutter zur Alleinerbin im Falle seines Ablebens wird. Nach deren Ableben teilen sich die 3 Kinder das Vermögen zu gleichen Teilen (Berliner Testament).
Die Mutter möchte aber nun sichergestellt wissen, dass bei ihrem späteren Ableben der eigene Sparvertrag sowie der Inhalt des Schließfaches nicht geteilt werden muss, sondern an die eigene Tochter geht.
Fragen:
1. Vater & Mutter stellen sich nun die Frage, ob sie mit der getroffenen Regelung alles richtig gemacht haben…
2. Des Weiteren besteht die Befürchtung, dass eine der beiden väterlichen Töchter mit seinem Ableben sofort den Pflichtteil einklagt und was hieraus für eine Konsequenz für die Mutter entsteht.
Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzung…
Berliner Testament richtig gemacht?
27. Dezember 2017
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Frage vom 27. Dezember 2017 | 19:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner Testament richtig gemacht?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2017 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:1. Vater & Mutter stellen sich nun die Frage, ob sie mit der getroffenen Regelung alles richtig gemacht haben…
Welche Regelung?
Zitat:2. Des Weiteren besteht die Befürchtung, dass eine der beiden väterlichen Töchter mit seinem Ableben sofort den Pflichtteil einklagt
Das kann man natürlich nicht völlig ausschließen.
Da es zahlreiche Varianten des Berliner Testamentes mit unterschiedlichen Rechtsfolgen gibt, ist besonders bei einer Patchwork-Familie dringend die Einschaltung eines Notars zu empfehlen.
Zitat:Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzung…
Was sollen wir denn einschätzen?
#2
Antwort vom 27. Dezember 2017 | 21:09
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Vater & Mutter stellen sich nun die Frage, ob sie mit der getroffenen Regelung alles richtig gemacht haben…
Bei dieser Konstellation (Patchworkfamilie) sollte man sich unbedingt an einen Notar wenden. Für ein notarielles Testament fallen zwar Kosten an, allerdings spart man später die Kosten für die Erbscheine.
Zitat:Des Weiteren besteht die Befürchtung, dass eine der beiden väterlichen Töchter mit seinem Ableben sofort den Pflichtteil einklagt und was hieraus für eine Konsequenz für die Mutter entsteht.
Das ist ihr gutes Recht. Den Pflichtteil muss man übrigens nicht einklagen, es genügt diesen gegenüber dem Erben geltend zu machen.
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