Bei Widerruf Versandkosten selbst tragen?

6. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Bei Widerruf Versandkosten selbst tragen?

Ich habe bei einem sehr exklusiven Lautsprecher bzw Audio-Equipment Hersteller (*****************), eine Anlage für 1000 € gekauft. Auf den Preis aufgeschlagen wurden 20 € Versandkosten.

Jetzt musste die Anlage zurückgehen, da sie nicht zufriedenstellend funktionierte, ich habe den Auftrag daher widerrufen(!). Erstattet wurden mir nur die 1000 €, die 20 € Versandkosten, die ich für die initiale Lieferung ausgeben musste, wurden mir nicht erstattet. Ist das so korrekt oder müssten mir die Versandkosten auch zurückerstattet werden?

-- Editiert von Moderator am 07.03.2018 09:47

-- Thema wurde verschoben am 07.03.2018 09:47

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

War das in irgendeiner Weise eine vom Standardversand abweichende Versendung? Soweit nicht, sind auch die Kosten der Hinsendung zu erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Nein, war völlig normaler Standardversand. Ich habe ***************** jetzt aufgefordert, die 19,99 € Versandkosten zu ersetzen. Bin mal gespannt, ob sich die Reihe der schlechten Erfahrungen mit dieser Firma weiter fortsetzt...

Danke für Ihre Antwort!

-- Editiert von Moderator am 07.03.2018 09:46

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Sehr gern :) Frag ruhig nach, wenn dich weitere Details interessieren und gib gern Bescheid, wie die Geschichte ausgeht. Viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Tja, der Hersteller mit dem Gegenteil von Engel im Namen ist zu bedauern. Die Ware würde geliefert, es fehlten Kabel, daß dauerte rund eine Woche. Dann stellte sich heraus, daß das CD-Laufwerk extrem laut ist => Rücksendung. Ersatz kam, machte komische Geräusche beim Umschalten, also wurde alles zurück geschickt.

Auf unseren Anruf hin, dass die 20 € Lieferkosten noch fehlen, wurde uns mitgeteilt, dass wir ja über die 14 Tage gewesen wären... Kunststück, die neue Lieferung hat ja auch eine Woche gedauert, also seit erster Anlieferung 14 Tage, bis alles vom Prinzip her lief. Angeblich würde laut deren AGB 14 Tage Frist mit Vertragsschluss anlaufen(!), was ich für völligen Nonsens halte. Auf der Homepage wiederum steht 8 Wochen Rückgaberecht, kostenfrei ...

Fakt ist, man weigert sich, die 19,99 EUR zurückzuerstatten. Was für ein trauriger Laden, die Produkte, besonders die Boxen mögen ja gut sein, (den CD-Player würde ich auf gar keinen Fall empfehlen!), aber der Service ist extrem unterirdisch.Hätte nicht gedacht, daß diese Firma es so nötig hat. War ja nicht der einzige Punkt, der schlecht lief, aber das ist ne andere Geschichte.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Entschuldigung für den etwas unsachlichen Beitrag oben, aber ich bin echt sauer.

Gesetzt den Fall, der Rücktritt wegen eines Sachmangels wäre tatsächlich erst nach Ablauf der 14 Tage geschehen....wer muss dann die Hinsendekosten zum Kunden(!) tragen bzw kann ich die Transportkosten zurück verlangen?

Die Sachlage unterscheidet sich ja dann vom Widerruf.

Ich habe (aus Schaden werde ich immer erst im zweien Anlauf klug) eine erneute Bestellung für ein anderes Produkt ausgelöst. Die Sache mit dem Transportkosten werde ich dann mit dem Hersteller klären, wenn die neue Bestellung eingetroffen ist und der Kram auch läuft... Aber es ist auf jeden Fall interessant zu wissen, ob und inwieweit sich die Sachlage ändert, wenn es kein Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist wäre sondern ein Rücktritt aufgrund eines Sachmangels.

Hat zufällig auch jemand die passenden Paragraphen zur Hand?

Vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Wenn ich die Webseite des Anbieters mit dem Gegenteil vom Engel lese, ist die kostenlose Rücksendung aber generell kein Problem?!

https://www.teufel.de/retouren.html

Zitat:
Ihre Online-Vorteile

Sofortige und verbindliche Anmeldung von Rückgaben und somit ggfs. Wahrung von Fristen
Keine Portokosten: Bezahltes Rücksende-Etikett selbst ausdruckbar
Paket selbst über Post-Filiale oder DHL-Paketshop versenden (optionaler Abholservice)


In der Widerrufserklärung steht auch kein Hinweis, dass die Versandkosten bei Standartversand nicht erstattet werden

https://www.teufel.de/agb.html

Ich würde den Anbieter per Einschreiben auf seine eigenen Klauseln hinweisen. Mit Fristsetzung für die Rückzahlung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wie wurde denn gezahlt? Per SEPA-Lastschrift?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

PayPal :/.

Circus, es geht um die Hinsendekosten, die Retoure war kostenlos. Ich sehe aber nicht ganz, warum ich bei einem Rücktritt aufgrund eines Mangels die Hinsendekosten tragen sollte. Eigentlich müssten mir dich sämtliche Kosten ersetzt werden, oder?

Danke Ihnen beiden!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Emotionen sind okay^^ Kann ich auch gut verstehen.

Im Rahmen des Widerrufsrechts ist die Rückzahlungspflicht bezüglich der Hinsendungskosten ausdrücklich in § 357 Abs. 2 S. 1 BGB geregelt.

Die Frist beträgt 14 Tage ab Erhalt. Dazu ist aber zu erwähnen, dass nach wohl allgemeiner Ansicht auch der Erhalt einer mangelhaften Ware diese Frist ingangsetzt. Streiten könnte man darüber sicher noch - theoretisch natürlich immer, doch wohl auch praktisch durchaus noch. Aber schön, wenn es sich vermeiden lässt.

Im Rahmen ganz allgemein des Kaufrechts und noch allgemeiner des Schuldrechts hat selbstverständlich ebenfalls der Verkäufer solche Kosten zu tragen. Genauer richtet sich das nach dem, was am Ende des Tages wirklich gemacht wird (zB Rücktritt oder Nacherfüllung oder schlicht Schadensersatz). Beim Rücktritt: Die Rückzahlung der Kosten der Hinsendung fällt als "empfangene Leistung" unter § 346 Abs. 1 BGB (iVm §§ 323 Abs. 1 Alt. 1 , 437 Nr. 2 BGB ).

Schöne Grüße :)

OT an HvS: Ich bin neugierig in einer anderen Sache. Meine "hilfreich"s haben sich in letzter Zeit schlagartig vermehrt. Ich glaube bald hundert Stück kamen allein in den letzten paar Tagen. Lässt sich rgendwie herausfinden, welches wohl vergangene Thema so interessant war, dass da auf einmal so viele Klicks reinkamen? Hab mich schon dumm und dämlich gesucht.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Danke schön, Herr Droitteur!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen