Guten Tag,
in einem Arbeitsvertrag einer Person gibt es eine Befristung. Dort steht.
Zitat:Der Arbeitsvertrag der Parteien wird hiermit sachlich begründet zum 31.12.2016 befristet.
Grund für die Befristung ist ein nur vorübergehender Bedarf der Arbeitsleistung des Mitarbeiters. Das Unternehmen führt (...) auf Grundlage von Bewachungsaufträgen mit dem von der zuständigen Bezirksregierung beauftragten Betreiber aus. Ursprünglich wollte die BezReg (...) die Bewachungsaufträge zum Beendigungszeitpunkt des Vertrages neu ausschreiben. Zwischenzeitlich wurde von der BezReg entschieden, den Betreibervertrag nicht zum 30. Juni 2016, sondern erst zum 01.01.2017 neu auszuschreiben. Die dem Unternehmen erteilten Bewachungsaufträge enden deshalb voraussichtlich erst zum Ablauf des 31. Dezember 2016. Zu diesem Datum entfällt prognostisch der Bedarf des Unternehmens an der Arbeitskraft des Mitarbeiters.
Frage:
- sehe ich es richtig, dass wenn sich der Bewachungsauftrag verlängert (die "Ausschreibung gewonnen wird"), sich automatisch auch der Arbeitsvertrag verlängert?
- gehen wir davon aus, dass bereits jetzt (also vor dem 31.12.2016) aufgrund politischer Entscheidungen ein neuer Vertrag mit dem Bewachungsunternehmen (dem AG der besagten Person) geschlossen wurde, dass diese Befristung somit hinfällig ist?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Joey Nickel