Befristeter Arbeitsvertrag endet

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
heimat1977
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Befristeter Arbeitsvertrag endet

September 2015 habe ich einen Teilzeitvertrag, 80 Std., als Verkäuferin erhalten. Im Vertrag steht „ befristet wegen Personalmangel". Der Vertrag wurde dreimal verlängert und heute teilte man mir mit, dass mein Vertrag, der Ende Dezember 2017 endet nicht verlängert wird. Ich könne auf 450 Euro Basis weiterarbeiten und meine Teilzeitstelle wollle man an eine Angestellte geben, die bei einer anderen Tochtergesellschaft der Firma beschäftigt war, der man aber wegen Geschäftsaufgabe bereits gekündigt hat. Dies sei für meinen Arbeitgeber eine Herzensangelegenheit, weil mein „ Ersatz" seit 16 Jahren in diesem Familienbetrieb, in einem anderen Zweig arbeiten würde. Man wolle sie nicht fallen lassen und ihr nun meine Teilzeitstelle geben, sogar von 80 auf 120 Std. aufstocken und mich auf 450 Euro Basis runterstufen. Ist das rechtens? Was kann ich tun?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Befristungen mit Sachgrund sind im Prinzip endlos möglich. Das ist das Eine. Ein Anderes, dass ein befristeter Vertrag ausläuft, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Allerdings muss ein AV auch gültig befristet sein - und daran habe ich doch meinen Zweifel. 'Wegen Personalmangels' ist doch reichlich schwammig / unbestimmt - weder ist eine Vertretung angesagt, noch wird vorübergehender Bedarf für eine Aufstockung geltend gemacht, wobei auch die Verlängerung dagegen spricht.
Im Ergebnis könnte es darauf hinauslaufen, dass die Befristung resp. deren Begründung nicht trägt. Dann hättest du tatsächlich entweder einen von Anfang an unbefristeten Vertrag oder evtl. auch einen befristeten AV ohne Sachgrund - mit der besonderen Feinheit, dass die Zweijahresfrist dafür seit September vorüber ist, was wieder auf einen unbefristeten AV hinausläuft.
Man wird dich also Ende Dezember nach Hause schicken und du kannst dann Klage gegen die Befristung erheben.
Bei der AA solltest du dich umgehend melden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heimat1977
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich werde mich nächste Woche bei der AA melden und frage mich, ob eine Klage, die wiederum Kosten mit sich trägt, sich lohnt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das Arbeitsgericht kommt nicht teuer, weil du keinen RA benötigst.
'Ob es sich lohnt', kannst nur du für dich beantworten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heimat1977
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, ganz lieben Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von heimat1977):
frage mich, ob eine Klage, die wiederum Kosten mit sich trägt, sich lohnt.


Wenn das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat, ist die Kündigung vermutlich kein Problem und dürfte im Januar erfolgen.
Man gewinnt aber ein paar Monate - kann auch für das ALG 1 wichtig sein



Zitat (von heimat1977):
Ich werde mich nächste Woche bei der AA melden

Man sollte sich auf eine Sperre einrichten, weil man sich nicht rechtzeitig gemeldet hat.
Hier sollte man unbedingt erwähnen das man gegen die Befristung klagt / klagen wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heimat1977
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Unternehmen hat deutlich mehr als 10 Angestellte. Mich stört einfach die Tatsache, dass von Außen jemand kommt und der Betrieb ihr meine Stelle anbietet.. Danke für die Antwort. Ich werde die AA über die Klage informieren.

0x Hilfreiche Antwort

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