Bedrohung einer Fahranfängerin nach verschuldetem Autounfall

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)
Bedrohung einer Fahranfängerin nach verschuldetem Autounfall

Eine junge Fahranfängerin sieht ein vor ihr auftauchendes Auto(es fuhr vorher nicht vor ihr,kann evt aus einem Waldweg gekommen sein)nicht oder zu spät.Muss stark bremsen weil ausweichen nach rechts nicht geht,das Auto vor ihr stand und wollte nach links fahren,obwohl niemand kam also kein Gegenverkehr bog er nicht in den nicht einsehbaren Feldweg ein,ob er geblinkt hat kann die junge Dame nicht mehr sagen.Sie rutscht auf alle Fälle auf ihn drauf.Sie hat die erlaubte Geschwindigkeit eingehalten wollte noch ausweichen ging aber nicht mehr.
Der Fahrer steigt sofort aus und fängt an sie massiv zu beleidigen und mit der Polizei zu drohen,letzendlich holt er sie aber nicht.Sondern will keinen Datenaustausch nachdem er erfährt dass sie in der Nähe wohnt,stattdessen fährt er sie dann heim.Ihr Auto wird in der Nähe abgestellt,sie war so überfordert in Panik vor dem Unfall,was danach kommt ob sie verletzt wird usw.Dann kommen die wirklich massiven Beleidigungen die die Mutter die sie anrief fetzenweise mitbekam.Er sagt zu ihr sie soll zwei Tage später die Versicherungsunterlagen vorbeibringen.Sie bringt sie nach dem eintreffen der mutter und des Halters ihres Autos sofort zu ihm.Er sagt gleich was er auch schon zu ihr sagte,er will einen eigenen Gutachter.Das junge Mädel steht schwer unter Schock hat Schleudertrauma.Muss immer an die Bedrohungen denken.
Aber was kann sie machen?Wohl kaum etwas weil sie ja dann vielleicht Probleme wegen der Probezeit bekommt.
Bist du blöd,ist noch das harmloseste was er schrie.
Machen kann man eher nichts oder?
Am Montag muss man der Versicherung den genauen Vorgang mitteilen.Auch dass sie massiv bedroht wurde?Vielen Dank für alle Antworten

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27 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

was heisst denn massiv bedroht? Wie muss man sich das genau vorstellen? Wie kann man das beweisen?

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Regina H.):
wollte nach links fahren,obwohl niemand kam also kein Gegenverkehr bog er nicht in den nicht einsehbaren Feldweg ein

Ja hätte er denn blindlings abbiegen sollen? Auf gut Glück, dass dort bspw. keine Passanten laufen?


Zitat (von Regina H.):
er will einen eigenen Gutachter

Sein gutes Recht. Übrigens auch ein Anwalt. Bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers.


Zitat (von Regina H.):
Das junge Mädel steht schwer unter Schock hat Schleudertrauma.Muss immer an die Bedrohungen denken.
Aber was kann sie machen?

Einen Arzt und/oder einen Psychologen aufsuchen.


Zitat (von Regina H.):
Bist du blöd,ist noch das harmloseste was er schrie.
Machen kann man eher nichts oder?

Anzeigen. Wird einem aber außer ggf. Genugtuung nichts bringen.
Es ist übrigens in meinen Augen verständlich, wenn Leute nach einem Unfall etwas überreagieren. Auch für ihn war das vermutlich eine außerordentliche Situation und er stand unter Stress. Wenngleich das keine Straftaten rechtfertigen sollte.


Zitat (von Regina H.):
Am Montag muss man der Versicherung den genauen Vorgang mitteilen.Auch dass sie massiv bedroht wurde?

Das interessiert die Versicherung nicht.

Für die Zukunft sollte sich die Junge Dame vornehmen etwas aufmerksamer am Straßenverkehr teilzunehmen. Ohne dass ich hier was unterstellen wollen würde, musste ich beim Unfallhergang als aller erstes an Handynutzung denken.

-- Editiert von Guruhu am 13.01.2018 22:02

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#3
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

Handynutzung kann ich wirklich ausschliessen,obwohl dass oft vorkommt.Aber da ist ihr der Führerschein viel zu wichtig,als dass sie sich einen Verstoss zukommen lassen würde.Man kann vielleicht sagen nicht gesehen warum auch immer,aber weder zu schnell noch Handynutzung

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#4
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

also nicht bei ihr vorkommmt aber ich kenne solche jungen Damen die sogar während der Fahrt Selfies machen oder sich schminken

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Regina H.):
aber weder zu schnell

Der Aufprall spricht gegen das Argument "weder zu schnell"

Denn wäre sie nicht zu schnell gewesen, hätte sie janoch rechtzeitig bremsen können


Zitat (von Regina H.):
Man kann vielleicht sagen nicht gesehen warum auch immer

Das wäre aber sehr ungünstig so was zu sagen - dann ist der Führerschein unter Umständen ganz schnell weg ...

Das "warum auch immer" dürfte für einige recht interesant sein, das "warum" genau aufzuklären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

warum entstehen Auffahrunfälle?das geht schneller als man meint dazu muss man weder zu schnell sein was sie defintiv nicht war,es reicht ein Blick zur Seite oder dass jemand z.b auf einmal vor mir wäre und erst normal dann urplötzlich langsam fahren würde was auch immer,um diese Frage geht es auch nicht sie ist nie zu schnell unterwegs weil sie nicht geblitzt werden will,hat das Handy wenn im Fahrzeug in einer Tasche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Was sie üblicherweise tut oder nicht, ist für diesen konkreten Vorfall nicht von Bedeutung. Du warst ja offenbar nicht dabei, also kann deine Aussage im Prinzip zur Schuldirektor nicht viel beitragen.
Die Frage ist auch, auf was du jetzt hinaus willst. Wenn es darum geht, dem Gegner eine (Teil)Schuld anzuhängen, bräuchte man schon Fakten (wie schnell waren die Fahrzeuge, wie viel Meter nach der Einmündung ist der Unfall passiert, usw).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

vielen Dank für die Antwort es stellt sich nur die generelle Frage was muss man sich gefallen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Regina H.):
vielen Dank für die Antwort es stellt sich nur die generelle Frage was muss man sich gefallen lassen?


Grundsätzlich muss man sich nur Sachen gefallen lassen, Die gesetzlich, oder verträglich festgelegt sind. In allem anderen ist man frei in seiner Entscheidung. Zu dem oben genannten Handlungen: falls sie darauf hinaus wollen, Nein das muss man sich nicht gefallen lassen. Die Junge Dame wäre frei in der Entscheidung gewesen selbst die Polizei zu rufen, sich nicht von dem Herren nach Hause fahren zu lassen, dem Herren nicht was auch immer nach Hause zu bringen. Da sie dies, aus welchen Gründen auch immer, jedoch getan hat, Ist das schlichtweg ihr eigenes Problem. Anders sieht es ggf. aus, wenn der Herr sie zB erpresst hätte: "wir rufen nicht die Polizei, an sonsten verprügel ich dich an Ort und Stelle..." nur mal um ein Beispiel zu nennen. Die Beleidigungen sind natürlich außen vor, auch die muss man sich nicht gefallen lassen. Das würde hier ja schön hinreichend erläutert.

Zitat (von Regina H.):
es reicht ein Blick zur Seite

Dann war man als Fahrer unaufmerksam. Durch einen kurzen Blick (wenige Millisekunden) entstehen noch lange keine Auffahrunfälle. Wenn man jedoch seine Augen nicht von dem hübschen jungen Jogger lassen kann... Dann schon.

Zitat (von Regina H.):
oder dass jemand z.b auf einmal vor mir wäre und erst normal dann urplötzlich langsam fahren würde

Man bedenke, dass andere Autos auch nicht gebeamt werden. Derjenige andere ist vermutlich nicht vom Himmel gefallen. Entweder die Dame war nicht aufmerksam, Warum auch immer, oder derjenige kam zB aus einer nicht vorfahrtberechtigten Einbiegung. Dann jedoch wäre die Unfallbeschreibung und ggf. der Ausgang anders gewesen. Und nicht: "War plötzlich da, Ich weiß gar nicht woher er kam"

Zitat (von Regina H.):
sie ist nie zu schnell unterwegs weil sie nicht geblitzt werden will,

Man beachte, dass der Gesetzgeber "zu schnell" weiter definiert als die Zahlen, auf den lustigen Schildern am Straßenrand. "zu schnell" ist stark situationsabhängig. Oftmals war ich dann zu schnell, wenn ich wie auch immer einen Unfall verursacht habe.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Machen kann man eher nichts oder?

Realistisch kann man nichts machen, ohne den eigenen Führerschein in Gefahr zu bringen.

Zitat:
Am Montag muss man der Versicherung den genauen Vorgang mitteilen.Auch dass sie massiv bedroht wurde?

Die Versicherung interessiert sich nicht für die Bedrohungen, sondern nur für den Schaden und wie er entstanden ist, nicht für die Ereignisse danach.

Zitat:
vielen Dank für die Antwort es stellt sich nur die generelle Frage was muss man sich gefallen lassen?

Sie müssen Sich schon entscheiden: Wollen Sie dem anderen Autofahrer einen reinwürgen (mit der Gefahr den Führerschein der Fahranfängerin zu riskieren) oder wollen Sie den Führerschein der Fahranfängerin retten (wobei der andere Autofahrer halt davonkommt).
Bedenken Sie: Für den Unfall und die Schuld der Fahranfängerin gibt es wohl Sach-Beweise (nämlich die beschädigten Autos), für die Bedrohungen "nur" die Aussagen der Fahranfängerin. Außerdem ist nicht jede Bedrohung eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne und nicht jede beleidigung eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne.

Meine persönliche Einschätzung: Dass keine Polizei gerufen wurde, dürfte für die Fahranfängerin wohl vorteilhaft gewesen sein. Den Schaden regeln die Versicherungen untereinander. Wenn die Sache jetzt im nachhinein wieder aufgebauscht wird, dürfte dass für die Fahranfängerin eher nachteilig sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Ich frage mich immer noch, wo hier die Drohungen sind??? Die Polizei bei einem Verkehrsunfall zu rufen ist sicherlich keine Bedrohung.

Zitat:
Er sagt gleich was er auch schon zu ihr sagte,er will einen eigenen Gutachter
Auch das ist definitiv KEINE Bedrohung! Ein Geschädigter hat IMMER das Recht auf freie Gutachterwahl.
Zitat:
Er sagt zu ihr sie soll zwei Tage später die Versicherungsunterlagen vorbeibringen
Auch das ist keine Bedrohung. Die Versicherungsdaten muss man übergeben, man muss dazu jedoch nicht zum geschädigten hinfahren, das geht auch telefonisch, postalisch etc.

Daher nochmal die Frage, was für Bedrohungen gab es denn wirklich? Bis jetzt sind keine zu erkennen!

Zitat:
Aber was kann sie machen?Wohl kaum etwas weil sie ja dann vielleicht Probleme wegen der Probezeit bekommt.
Eine verlängerung der Probezeit ist kein Weltuntergang! Und für ein Verursachen eines Verkehrsunfales auch ok.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Regina H.
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 13x hilfreich)

Also zu den Bedrohungen ist zu sagen dass er sie als blöde Kuh,usw beschimpft hat und eben psychsich massiv unter Druck gesetzt hat,obwohl sie ihn gleich fragte ob er verletzt sei,natürlich darf er wenn es die Versicherung zulässt einen eigenen Gutachter bestellen.Es gab einen Zeugen ist wahrscheinlich zu hoch gegriffen einen Mann der ihr half,der fragte sie sogar noch ob der Fahrer überhaupt geblinkt hat,aber egal mich interessierte nur die generelle Frage was man nach einem Unfall zu jemanden sagen und wo man sich hüten sollte

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Also zu den Bedrohungen ist zu sagen dass er sie als blöde Kuh,usw beschimpft hat

Das ist natürlich schon eine Beleidigung, die auch strafrechtlich relevant wäre - aber davon sollten Sie sich nichts versprechen: Sowas lockt keinen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervor. Eine Anzeige wegen der blöden Kuh ist schneller wegen Geringfügigkeit eingestellt, als ich tippen kann (und ich tippe schnell ...).

Zitat:
und eben psychsich massiv unter Druck gesetzt hat

"Unter Druck setzen" ist für sich nicht verboten. Sie müssen das schon detaillierter beschreiben, um eine eventuelle Strafbarkeit einschätzen zu können. Es muss mindestens eine "Wenn-Dann-Situation" erzeugt worden sein ("Wenn Sie nicht X tun, mache ich Y"). Es kommt dann auf X und Y an.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Es wurde ja nun schon mehrfach von verschiedenen Benutzern behauptet, dass die Fahrerlaubnis der Fahranfängerin gefährdet sei, sobald die Polizei von dem Vorfall Kenntnis erlangen sollte.

Kann mir bitte mal jemand erklären, warum das so sein sollte? An einem banalen Auffahrunfall, der mit 35€ verwarnt und nicht ins Fahreignungsregister eingetragen wird, kann es ja schließlich nicht liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Kann mir bitte mal jemand erklären, warum das so sein sollte? An einem banalen Auffahrunfall, der mit 35€ verwarnt und nicht ins Fahreignungsregister eingetragen wird, kann es ja schließlich nicht liegen.


Weil völlig unklar ist, ob es sich "nur" um einen banalen Auffahrunfall handelt.
Das liegt schon allein daran, dass hier niemand die Schilderung aus der Sicht des Unfallgegeners kennt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Was sonst soll es denn gewesen sein? Es gab weder Tote noch Schwerverletzte, und zumindest das Auto des Geschädigten war noch fahrbereit. Über den Eigenschaden am Fahrzeug der Fahranfängerin wissen wir nichts.

Weiterhin hat keiner der Beteiligten die (zwingende) Notwendigkeit gesehen die Polizei hinzuzuziehen. Rettungsdienst und Feuerwehr wurden ebenfalls nicht alarmiert.

Was sonst, als ein banaler Unfall, wie er täglich unzählige Male passiert, soll das gewesen sein, dass er zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen könnte?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Es wurde ja nun schon mehrfach von verschiedenen Benutzern behauptet, dass die Fahrerlaubnis der Fahranfängerin gefährdet sei, sobald die Polizei von dem Vorfall Kenntnis erlangen sollte.


Die Behauptung, dass der Führerschein gefährdet sei, ist völlig abwegig.
Lass Dich von solchen Aussagen nicht beirren. Die Aussage ist im übrigen in diesem Thread nur einmal gefallen.

Zitat:
Was sonst, als ein banaler Unfall, wie er täglich unzählige Male passiert, soll das gewesen sein, dass er zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen könnte?


Gerade Harry van Sell sieht häufig bei Fahrfehlern, die man typischerweise als Augenblicksversagen einordnen kann, sehr schnell einen Anlass für einen Führerscheinentzug. Es gibt nicht den geringsten Grund anzunehmen, dass ein Augenblicksversagen zu einem Führerscheinentzug führen könnte.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Es geht ja auch nicht um einen Führerscheinentzug, sonden um Probezeitmaßnahmen.
Und ein Bußgeld, das Auswirkungen auf die Probezeit haben kann, möchte ich nicht ausschließen.
Wir haben hier nur die Schilderung von der einen Seite - und auch die nur aus zweiter Hand.
Es ist ja nicht völlig lebensfremd, dass der Geschädigte den Unfallhergang ganz anders darstellt.

Die Aussage, dass führerscheintechnisch gar nichts passieren kann (und man sich keine Sorgen machen muss), ist genau so weit aus dem Fenster gelehnt, wie die Aussage, dass es (sicher) zu einem Führerscheinentzug kommen wird.

Im Moment ist es so, dass tatsächlich nichts passieren kann, weil keine "offizielle Stelle" (Polizei) überhaupt von dem Unfall weiß. Und sich sehe keinen vernünftigen Grund, weshalb man das ändern sollte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank für die Antwort. Mir ist schon klar, dass ein Verlust der Fahrerlaubnis aufgrund dieses Vorfalls vollkommen abwegig ist. Genau deshalb hätte ich ja gerne mal eine Erklärung derer gehabt, die wegen jeder 2. Bagatelle "MPU" und "Fahrerlaubnisentzug" rufen. Deshalb meine Nachfrage.

Dass sich insbesondere Harry van Sell offensichtlich leere Straßen mit weniger Staus wünscht ist klar. Aber leider ist er nicht der Einzige. In diesem Thread waren es:

1.) Der erwähnte Harry van Sell am 14.1.2018 um 2:36 Uhr mit "Das wäre aber sehr ungünstig so was zu sagen - dann ist der Führerschein unter Umständen ganz schnell weg "

2.) drkabo am 14.1.2018 um 11:40 Uhr mit "Realistisch kann man nichts machen, ohne den eigenen Führerschein in Gefahr zu bringen.", "Sie müssen Sich schon entscheiden: Wollen Sie dem anderen Autofahrer einen reinwürgen (mit der Gefahr den Führerschein der Fahranfängerin zu riskieren) oder wollen Sie den Führerschein der Fahranfängerin retten (wobei der andere Autofahrer halt davonkommt)." und heute, am 18.1.2018 aufgrund meiner Nachfrage mit der Erklärung "Weil völlig unklar ist, ob es sich "nur" um einen banalen Auffahrunfall handelt.
Das liegt schon allein daran, dass hier niemand die Schilderung aus der Sicht des Unfallgegeners kennt.", Letzteres könnte zumindest erklären, warum bei fast jeder Unfallthread den Ruf einiger User nach MPU und / oder Faherlaubnisentzug mit sich bringt. Denn wir kennen ja immer nur die Sachverhaltschilderung nur einer beteiligten Partei.

Im vorliegenden Fall ebenfalls nicht zutreffend ist der Hinweis von lesen-denken-handeln am 14.1.2018 um 12:44 Uhr, wonach für die Fahranfängerin Probezeitmaßnahmen zu befürchten seien. Aber immerhin war es nicht der Ruf nach MPU und Fahrerlaubnisentzug.

Ich finde es schlichtweg zum sich übergeben, wie hier immer und immer wieder Fragesteller fälschlicherweise wegen irgendeiner banalen Verkehrsowi mit dem Ruf nach Fahreignungsüberprüfung oder Fahrerlaubnisentzug konfrontiert und verunsichert werden. Deswegen habe ich das mal hinterfragt.

Eine brauchbare Erklärung habe ich nicht erwartet, weil es sie nicht gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Denn wir kennen ja immer nur die Sachverhaltschilderung nur einer beteiligten Partei.

Richtig. Das ist ja das schlimme - und Sie, liebe(r) Demonio, ignorieren das.
Denn obwohl Sie die Sachverhaltsschilderung der anderen Seite nicht kennen (also nur 50% von dem wissen, was die Polizei wüsste, wenn der Fall aktenkundig würde), wiegen Sie die Fragestellerin in Sicherheit.
Es sollte eigentlich allgemein akzeptiert sein, dass man Ratsuchende nicht zu einem unnötigen Risiko verleitet (bei Rechtsanwälten ist es sogar offizielle Berufspflicht). Derzeit ist das Risiko Null, weil der Unfall nicht bei der Polizei aktenkundig ist. Sie verleiten die Fragestellerin dazu, dies zu ändern. Denn selbst wenn das Risiko nur 0,1% beträgt, wäre das eine Verschlechterung. Das ist aus meiner Sicht völlig unnötig
Zu meinem Rat (Fall nicht aufbauschen) stehe ich, und würde ihn in ähnlicher Situation auch jederzeit wieder gleichlautend geben.

-- Editiert von drkabo am 18.01.2018 16:00

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Hallo drkabo,

vielen Dank für die Antwort, und das meine ich ernst. Dennoch kann ich der Argumentation nicht folgen. Wo soll denn das Risiko, und sei es nur bei 0,1% liegen herkommen? Nochmal: Kein (nennenswerter) Personenschaden. Auch der Sachschaden dürfte überschaubar sein, wenn das Fahrzeug des Geschädigten noch fahrbereit ist und keiner der Unfallbeteiligten es letztlich als geboten angesehen hat die Polizei, die Feuerwehr oder den Rettungsdienst zu rufen.

Mit der gleichen Argumentation könnte man der Unallverursacherin eine mehrjährige Haftstrafe androhen. Schließlich könnte ja doch noch ein unbemerkt gebliebener Fußgänger tot im Straßengraben liegen geblieben sein.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich sehe, es liegt an der unterschiedlichen Risikobewertung.

Zitat:
Mit der gleichen Argumentation könnte man der Unallverursacherin eine mehrjährige Haftstrafe androhen. Schließlich könnte ja doch noch ein unbemerkt gebliebener Fußgänger tot im Straßengraben liegen geblieben sein.

Genau. Ist zwat total unwahrscheinlich. Aber auch 0,001% Prozent Risiko sind in meinen Augen zu viel, wenn man 0,000% Risiko haben kann und für letzteres einfach nur die Sache auf sich beruhen lassen muss.
Zumal sich die 0,001% Risiko auch nicht lohnen würden: "dumme Kuh" wird wegen Geringfügigkeit eingestellt, "unter Druck setzen" ist keine Straftat und mehr Details wurden ja von der Fragestellerin nicht geliefert.

(Was ja auch noch nicht erwähnt wurde: Die Fahranfängerin scheint die Sache ja sehr zu belasten. Ein Grund mehr, die Sache auf sich beruhen zu lassen und nicht aufzubauschen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von "drkabo"):
Denn selbst wenn das Risiko nur 0,1% beträgt


Jetzt übertreibst Du aber maßlos. Ein derart hohes Risiko für einen Führerscheinentzug ist nicht erkennbar.

Zitat:
Es sollte eigentlich allgemein akzeptiert sein, dass man Ratsuchende nicht zu einem unnötigen Risiko verleitet


Es ist der Sache aber auch nicht dienlich auf Risiken hinzuweisen, die sich aus dem Sachverhalt nicht einmal ansatzweise erkennen lassen. Natürlich ist es mit der Wahrscheinlichkeit eines Sechsers mit Zusatzzahl im Lotto denkbar, dass die Fahrerin z.B. einen epileptischen Anfall bekommt, während sie sich gerade auf der Polizeidienststelle befindet.

Wie man aus so einer Aussage
Zitat:
Man kann vielleicht sagen nicht gesehen warum auch immer

eine denkbare Fahruntauglichkeit ableiten will, erschließt sich mir nicht.
Es handelt sich um ein typisches Augenblicksversagen, was natürlich nicht zu einem Führerscheinentzug führt.

Dann sollte man noch bedenken, dass im Jahr 2017 insgesamt 0,15% der Führerscheine entzogen wurden. Von diesen Führerscheinentziehungen entfielen wiederum 97,5% auf Alkohol, Drogen und Unfallflucht. Der Rest entfällt auf andere schwere Verkehrsverstöße.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Auch der Sachschaden dürfte überschaubar sein, wenn das Fahrzeug des Geschädigten noch fahrbereit ist
Gewagte Aussage. selbst wenn man auf den erstenBlick nicht aoo zu viel an Schaden erkennen würde, kann ein Schaden mal schnell mehrere Tausend Euro betragen. Es gibt keine Angaben zum Fahrzeug des Geschädigten, da stimmen wir wohl alle überein, aber einfach zu sagen, gross kann der Schaden nicht gewesen sein, ist um es mit deinen Worten zu sagen genau so übertieben wie zu sagen, man sollte vorsichtig sein was man macht um nicht evtl eine Nachschulung und Probezeitverlängerung zu riskieren...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
wie hier immer und immer wieder Fragesteller fälschlicherweise wegen irgendeiner banalen Verkehrsowi mit dem Ruf nach Fahreignungsüberprüfung oder Fahrerlaubnisentzug konfrontiert und verunsichert werden.

Zum einen wäre das nicht das erste Mal das sich jemand bei einer Aussage vor der Polizei um Kopf und Kragen redet weil das ganze ungschickt formuliert wird. Zwar führt nicht jedes MPU Verfahren auch zum Entzug - aber man hat dann immer noch unnötig Zeit und Geld investiert.
Zum anderen darf ein Fahranfänger sich in der Bewährungszeit auch nur bestimmte Menge an Fehlern erlauben, sonst ist der FS auch erstmal weg. Warum also die jungfäulichkeit der Akte gefährden? Für eine Sache ohne Beweise die höchstwahrscheinlich eingestellt wird?
Man sollte auch nicht vergessen das die Gegenseite das möglicherweise ganz anders darstellen wird und das Mädel eh schon arg belastet ist.




Zitat (von Demonio):
Dass sich insbesondere Harry van Sell offensichtlich leere Straßen mit weniger Staus wünscht ist klar.

Leere Straßen? Nö. Aber 40-50% weniger Fahrzeuge mit perfekten Fahrern weil all die anderen die jährliche Pflicht-MPU nicht bestanden haben ...
Ist auch für die Umwelt und die Gesundheit der Mitbürger dienlich ... und Frau Merkel bekäme eventuell auch mal endlich das Klimaziel hin ...



Zitat (von Demonio):
Aber leider ist er nicht der Einzige.

Wer hat Lust und gründet mit mir die Partei "MPU4all"?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die Frage ist ja im hiesigen Fall, was ist ökonomisch? Gewiss nicht, zur Polizei zu rennen und damit eine Lawine ins Rollen zu bringen, die einen möglicherweise am Ende überrollt hat. Die Frau ist irgendwem draufgeknallt, der für diesen Tag gewiss auch andere Pläne hätte, als sich das Auto verbeulen zu lassen, dem Aufwand mit Gutachten, Reparaturen, etc entgegen zu sehen, und so weiter....

Ich habe zu meinen Töchtern immer gesagt: "Steht zu dem, was Ihr fabriziert, aber Ihr könnt nicht immer einen Beifallssturm erwarten" - und das sehe ich hier auch. Der Kerl ist erst mal ausgeflippt...aber da jetzt so ne Welle deswegen zu machen, finde ich völlig übertrieben.

Wenn das die junge Dame so mitnimmt, dann wird sie im Leben noch so manche Überraschung erleben, das sage ich mal so voraus. Und ja, wäre die Polizei gerufen worden, hätte sie jetzt richtig was zum darüber sinnieren, das ist meine Meinung. Ganz ohne MPU und Führerscheinverlust.

Denn im besten Fall ist das ein B-Verstoß und jeder weiß, wie schnell Fahranfängern noch so eine Kleinigkeit passiert und schon sind wir ggf beim A-Verstoß mit den entsprechenden Konsequenzen. Das muss doch nicht sein, oder? Dafür hat sie halt einen Anraunzer kassiert - gerade hinstellen, Krone richten und weitermachen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Auch der Sachschaden dürfte überschaubar sein, wenn das Fahrzeug des Geschädigten noch fahrbereit ist
Gewagte Aussage. selbst wenn man auf den erstenBlick nicht aoo zu viel an Schaden erkennen würde, kann ein Schaden mal schnell mehrere Tausend Euro betragen.
Für die Beurteilung der Fahreignung ist es vollkommen unerheblich, ob der geschädigte einen alten verrosteten Polo fuhr, oder ob er den neuesten Mercedes sein Eigen nannte. Ob der Sachschaden jetzt 500, 5000 oder noch mehr Euro ausmacht ist also vollkommen unerheblich. Fakt ist, dass das Auto noch fahrbereit, und die Unfallfolgen somit überschaubar waren. Aber selbst die komplette Schrottung eines nagelneuen SUV würde an der Fahreignung der Fahranfängerin nichts ändern.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Demonio):
wie hier immer und immer wieder Fragesteller fälschlicherweise wegen irgendeiner banalen Verkehrsowi mit dem Ruf nach Fahreignungsüberprüfung oder Fahrerlaubnisentzug konfrontiert und verunsichert werden.

Zum einen wäre das nicht das erste Mal das sich jemand bei einer Aussage vor der Polizei um Kopf und Kragen redet weil das ganze ungschickt formuliert wird.
Das ist doch völlig aus der Luft gegriffen. Ob das Mädel zu schnell gefahren ist, unaufmarksam war oder zu wenig Abstand hatte spielt doch keine Rolle. Daher nochmal die Frage: Was sollte hier zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können?

Zitat (von Harry van Sell):
Zum anderen darf ein Fahranfänger sich in der Bewährungszeit auch nur bestimmte Menge an Fehlern erlauben, sonst ist der FS auch erstmal weg. Warum also die jungfäulichkeit der Akte gefährden?
Auch das ist falsch. Ein derartiger Auffahrunfall landet nicht im Fahreignungsregister und ist für die Probezeit unerheblich.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Demonio):
Man sollte auch nicht vergessen das die Gegenseite das möglicherweise ganz anders darstellen wird
Was soll die Gegenseite bei einem banalen AUffahrunfall großartig anders darstellen? Vielleicht, dass die Fahranfängerin ihm absichtlich reingekachelt ist um ihn umzubringen, weil er am Tag vorher Schluß gemacht hat? Ja, das wäre dann tatsächlich ein geänderter Sachverhalt, der zu Entzug der Fahrerlaubnis führen würde. Dieser wäre in Anbetracht der langjährigen Haftstrafe aber nebensächlich.

Zitat (von fb367463-2):
Denn im besten Fall ist das ein B-Verstoß und jeder weiß, wie schnell Fahranfängern noch so eine Kleinigkeit passiert und schon sind wir ggf beim A-Verstoß mit den entsprechenden Konsequenzen.
Nein, ein Auffahrunfall, wie er hier geschehen ist, wird nicht in das Fahreignungsregister eingetragen und ist daher für die Probezeit nicht relevant.

-- Editiert von Demonio am 19.01.2018 07:30

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