Autoverkauf auf ebay

25. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
LSB
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Autoverkauf auf ebay

Ich habe am 20.10. einen Pkw über eine EBay Auktion im Bieterverfahren verkauft.

Da sich der Käufer 3 Tage nicht meldete, hab ich eine E-Mail geschrieben.

Darauf hin kam ein Zweizeiler dass er im umzugsstress wäre und sich Dienstag den 24.10 meldet.

Heute 25.10 abends weder Anruf noch E-Mail.

Auch hab ich eine WhatsApp an die Handynummer geschrieben. Über google konnze ich feststellen dass es sich bei dem Account um einen Händler mit autoplatz handelt.

Zeitgleich drängt mich ein unterlegener Bieter das Fahrzeug sofort zu holen und bar bezahlen zum gebotpreis.

Wie lange muss ich warten bis ich diesem das Fahrzeug geben darf.

Oder wenn ich es ihm morgen 26.10 gebe? Bin ich da verklagbar wenn sich der Höchstbietende dann meldet.

Beste Grüße und vielen Dank für Eure Unterstützung.

Problem bei eBay und Co?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von LSB):
Wie lange muss ich warten bis ich diesem das Fahrzeug geben darf.

So lange bis der bindende Vertrag aufgelöst wird.
Das sollte der Verkäufer mit dem Käufer dann gerichtsfest machen.



Zitat (von LSB):
Bin ich da verklagbar wenn sich der Höchstbietende dann meldet.

Klar.
Der wird sich nach dem Verkauf an den Zweitbieter vermutlich recht schnell melden weil er das Auto für das doppelte weiterverkaufen kann.
Ein bekannter Trick...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LSB
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe nach 4 Tagen bei eBay einen Fall eröffnet mit "KÄUFER hat nicht bezahlt"
Am Samstag den 28.10. könnte ich den Fall schließen und vom Vertrag zurücktreten. Bin ich dann Sicher.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von LSB):
Wie lange muss ich warten bis ich diesem das Fahrzeug geben darf.

So lange bis der bindende Vertrag aufgelöst wird.
Das sollte der Verkäufer mit dem Käufer dann gerichtsfest machen.



Zitat (von LSB):
Bin ich da verklagbar wenn sich der Höchstbietende dann meldet.

Klar.
Der wird sich nach dem Verkauf an den Zweitbieter vermutlich recht schnell melden weil er das Auto für das doppelte weiterverkaufen kann.
Ein bekannter Trick...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von LSB):
Am Samstag den 28.10. könnte ich den Fall schließen und vom Vertrag zurücktreten. Bin ich dann Sicher.

Nö, weil der ganze eBay-Rücktrittskram nicht gerichtsfest ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LSB
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Na super.
Hatte das Fahrzeug schon zwei mal verkauft und der Käufer hat nicht bezahlt.
Ich hab da keinen Anwalt eingeschaltet weil es mir einfach zu aufwendig erschien.
Danke für die hilfreichen Zeilen.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von LSB):
Am Samstag den 28.10. könnte ich den Fall schließen und vom Vertrag zurücktreten. Bin ich dann Sicher.

Nö, weil der ganze eBay-Rücktrittskram nicht gerichtsfest ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Der Käufer ist im Annahmeverzug. Du kannst daher vom Kaufvertrag zurücktreten, dem Käufer das schriftlich mitteilen und dem Zweit- oder Drittbietenden das Auto verkaufen. Ob die das aber abnehmen ... wer weiß das schon.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Der Käufer ist im Annahmeverzug.


Das würde ich bezweifeln. Gerade für so etwas umständliches wie eine Abholung eines Kfz sollte schon eine angemessene Abholfrist gesetzt werden. Die beträgt in meinen Augen 14 Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
LSB
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe nachdem sich der Käufer 3 Tage nicht gemeldet hat das Fahrzeug einem unterlegen Bieter gegeben.

2 Std später schreibt der 1. KÄUFER plötzlich er möchte das Auto am Sonntag holen.

Super doof gelaufen oder. Was tun ?

Zitat (von fm89):
Zitat:
Der Käufer ist im Annahmeverzug.


Das würde ich bezweifeln. Gerade für so etwas umständliches wie eine Abholung eines Kfz sollte schon eine angemessene Abholfrist gesetzt werden. Die beträgt in meinen Augen 14 Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
LSB
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe nachdem sich der Käufer 3 Tage nicht gemeldet hat das Fahrzeug einem unterlegen Bieter gegeben.

2 Std später schreibt der 1. KÄUFER plötzlich er möchte das Auto am Sonntag holen.

Super doof gelaufen oder. Was tun ?

Zitat (von fm89):
Zitat:
Der Käufer ist im Annahmeverzug.


Das würde ich bezweifeln. Gerade für so etwas umständliches wie eine Abholung eines Kfz sollte schon eine angemessene Abholfrist gesetzt werden. Die beträgt in meinen Augen 14 Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Super doof gelaufen oder


Nicht wahr, oder? Weiter oben wurde doch schon vor dem Trick gewarnt. Und du machst trotzdem diesen Blödsinn...

Fehler Nr. 1: Die Frist war viel zu kurz
Fehler Nr. 2: Kommunikation über eBay ist schwer nachweisbar
Fehler Nr. 3: Du hast dem Käufer gegenüber nicht den Rücktritt erklärt

Du hast nun zwei Verträge zu erfüllen, sprich zwei Autos zu liefern.

Zitat:
Was tun ?


- Zwei Autos liefern (vermutlich kaum zu leisten für dich)
- Einen der Verträge wegen Unmöglichkeit nicht erfüllen und Schadensersatz zahlen (z.B. für entgangenen Gewinn)
- Nachweisen, dass die beiden sich abgesprochen haben oder gar ein und dieselbe Person sind - und die Flucht nach vorne antreten (wird auch nicht einfach)
- Es einfach darauf ankommen lassen und hoffen, dass niemand deswegen klagt, weil er das Risiko scheut

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
LSB
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Wahnsinn
Jetzt ist mir erst mal richtig übel.

Zitat (von fm89):
Zitat:
Super doof gelaufen oder


Nicht wahr, oder? Weiter oben wurde doch schon vor dem Trick gewarnt. Und du machst trotzdem diesen Blödsinn...

Fehler Nr. 1: Die Frist war viel zu kurz
Fehler Nr. 2: Kommunikation über eBay ist schwer nachweisbar
Fehler Nr. 3: Du hast dem Käufer gegenüber nicht den Rücktritt erklärt

Du hast nun zwei Verträge zu erfüllen, sprich zwei Autos zu liefern.

Zitat:
Was tun ?


- Zwei Autos liefern (vermutlich kaum zu leisten für dich)
- Einen der Verträge wegen Unmöglichkeit nicht erfüllen und Schadensersatz zahlen (z.B. für entgangenen Gewinn)
- Nachweisen, dass die beiden sich abgesprochen haben oder gar ein und dieselbe Person sind - und die Flucht nach vorne antreten (wird auch nicht einfach)
- Es einfach darauf ankommen lassen und hoffen, dass niemand deswegen klagt, weil er das Risiko scheut

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von LSB):
Habe nachdem sich der Käufer 3 Tage nicht gemeldet hat das Fahrzeug einem unterlegen Bieter gegeben.


14 Stunden vorher war doch noch das der Stand der Dinge:

Zitat (von LSB):
Ich habe nach 4 Tagen bei eBay einen Fall eröffnet mit "KÄUFER hat nicht bezahlt"
Am Samstag den 28.10. könnte ich den Fall schließen



Wie kommt man bei solchen Antworten wie in #1 und #3 auf so einen Schnellschuss? Dann braucht man keine Fragen stellen. Im "besten" Fall sind Bieter 1 und 2 miteinander bekannt und Bieter 2 hat deshalb so einen Druck gemacht. Kann teuer werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von LSB):
Super doof gelaufen oder.

Nö, ideal gelaufen. Zumindest für die die Dich gerade abziehen.



Zitat (von LSB):
Was tun ?

Wieso fragst Du? Ist doch scheinbar egal was wir hier schreiben.


Ich würde raten, das man sich nun einen Anwalt holt, der einen bei dem ganzen unterstützt. Bevor man sich nochmals ins Knie schießt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
LSB
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein es ist mir nicht egal.
Der Käufer der das Auto geholt hat machte einen sehr sympathischen Eindruck.
Er meinte auch wenns Ärger gibt dann wäre er bereit hier das Fahrzeug zurück zu geben.
Ja ich weiß selbst dass er das auch nur so gesagt haben kann.
Klar.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von LSB):
Super doof gelaufen oder.

Nö, ideal gelaufen. Zumindest für die die Dich gerade abziehen.



Zitat (von LSB):
Was tun ?

Wieso fragst Du? Ist doch scheinbar egal was wir hier schreiben.


Ich würde raten, das man sich nun einen Anwalt holt, der einen bei dem ganzen unterstützt. Bevor man sich nochmals ins Knie schießt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Der Käufer ist im Annahmeverzug. Du kannst daher vom Kaufvertrag zurücktreten, dem Käufer das schriftlich mitteilen und dem Zweit- oder Drittbietenden das Auto verkaufen.


Die Aussage ist definitiv falsch, da kein Abholtermin vereinbart war. Woraus soll also der Verzugsbeginn hergeleitet werden.

Die Falleröffnung bei Ebay war aus gleichem Grund Blödsinn, ist aber eh nicht relevant.

Richtiges Vorgehen wäre gewesen: Dem Käufer nachweisbar eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen, und für den Fall, dass die Frist verstreicht den Rücktritt erklären.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Es war wirklich mehr als ungeschickt, hier nicht darauf zu hören, dass das ein altbekannter Trick ist.

Den Kopf würde ich dennoch nicht in den Sand stecken. Aber warum dann nicht einmal abgewartet, bis zumindest nach dem Ebay-Regelsystem die Fristen abgelaufen wären?

Ein Weg, wie ich nun argumentieren würde:

Der Käufer befand sich sehr wohl in Verzug. Die Leistung war sofort fällig und danach hat er sich selbst gemahnt, als er seine Rückmeldung bis Dienstag angekündigte. Diese Frist verstrich fruchtlos. Danach hättest du wenigstens deinen Rücktritt erklären sollen. Vielleicht hast du ja irgendetwas getan, das sich so deuten lässt; ansonsten hättest bliebe dir nur, nach Argumenten zu suchen, weshalb auch eine Rücktrittserklärung entbehrlich war (weil sich der andere ohnehin nicht mehr meldete?).

Sollte man um einen Schadensersatz nicht herum kommen, wäre zumindest Mitverschulden zu berücksichtigen. Das gleiche gilt im Vorhinein für die Frage, inwieweit du nunmehr die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten hast; auch da könntest du zumindest versuchen, dein Gegenüber von deinem Standpunkt zu überzeugen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Der Käufer ist im Annahmeverzug. Du kannst daher vom Kaufvertrag zurücktreten


Das bedarf allerdings einer Fristsetzung, § 323 I BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Dass er sich geschickter hätte anstellen können, ist ja nun klar. Nachdem aber nun das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist eine so pauschale Aussage nicht mehr hilfreich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von LSB):
Der Käufer der das Auto geholt hat machte einen sehr sympathischen Eindruck.
Er meinte auch wenns Ärger gibt dann wäre er bereit hier das Fahrzeug zurück zu geben.


Tja, dann fragen Sie ihn doch....ansonsten: Prost Mahlzeit.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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