Arbeitszeugnis nach über 10 Jahren ändern lassen?

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb486219-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszeugnis nach über 10 Jahren ändern lassen?

Hallo zusammen,

nach meiner Ausbildung habe ich direkt einen neuen Job in einem anderen Unternehmen begonnen. Dies ist nun über 14 Jahre her, weswegen ich meinem Zeugnis aus dem Ausbildungsbetrieb kaum Aufmerksamkeit geschenkt habe. Nun habe ich dieses Zeugnis vor wenigen Tagen beim aufräumen in die Finger bekommen und finde es schlimm. Wichtige Punkte fehlen und insgesamt dürfte es maximal ein ausreichend sein. Ich habe damals ein sehr gutes Verhältnis zum Chef gehabt und einen guten Job gemacht, was mir mein ehemaliger Chef heute noch bestätigt. Nun habe ich vor einigen Tagen mit meinem ehemaligen Chef darüber gesprochen (wir treffen uns öfter in meinem aktuellen Betrieb) und er würde mir das Zeugnis selbstverständlich neu schreiben bzw. ich könne mir selbst ein Zeugnis schreiben und er unterschreibt dieses. Er meinte das niemand im Betrieb damals wirklich Ahnung hatte wie ein Arbeitszeugnis überhaupt auszusehen hat :augenroll:
Aber, den Ausbildungsbetrieb gibt es seit Jahren nicht mehr. Nun stellt sich mir die Frage ob das so überhaupt möglich ist?
Für Tipps bin ich sehr dankbar :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Stellt sich die Frage, ob das überhaupt sinnvoll ist.

In der Regel interessieren Arbeitgeber sich für ein Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers.

20 Jahre alte Arbeitszeugnisse sind für Arbeitgeber so interessant, wie das Abschlusszeugnis der Grundschule.... ;)

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#2
 Von 
fb486219-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi spatenklopper,

ist mir eigentlich auch klar und damit hast Du auch Recht ;) Aber ich habe halt aufgrund meiner langen Betriebszugehörigkeit nicht ein einziges Zeugnis, welches ich bei einer Bewerbung vorlegen könnte. Nach einem Zwischenzeugnis beim aktuellen Arbeitgeber möchte ich nicht wirklich fragen und daher bleibt mir nur das Zeugnis aus dem Ausbildungsbetrieb :sad:

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von fb486219-34):
Nach einem Zwischenzeugnis beim aktuellen Arbeitgeber möchte ich nicht wirklich fragen und daher bleibt mir nur das Zeugnis aus dem Ausbildungsbetrieb


Und genau das macht überhaupt keinen Sinn, oder willst Du etwa die langjährige Betriebszugehörigkeit (die letzten 14 Jahre) in Deinem Lebenslauf auch nicht erwähnen?

Um es auf den Punkt zu bringen, wenn Du dich mit einem 14 Jahre alten Arbeitszeugnis, eines nicht mehr existenten Arbeitgebers, irgendwo bewirbst und kein Arbeitszeugnis für die Tätigkeit der letzten 14 Jahre vorlegst, hast Du sich quasi auf Anhieb selbst disqualifiziert.

Das Zeugnis das Ausbildungsbetriebes ist für jede zukünftige Bewerbung schlicht irrelevant.

Um es weiter zu spinnen:

Versetz Dich mal in die Lage des Betriebes wo Du dich bewerben möchtest.

Da liegt dann ein Lebenslauf:

Schule: von - bis
Ausbildung: von 2001 - bis 2004
Arbeit: 2004 - 2018

Dann legst Du das Arbeitszeugnis deines Ausbildungsbetriebes bei 2001 - 2004 und sonst nichts.
Da stellt sich dem Personaler die Frage, ob Du in den letzten 14 Jahren tatsächlich so miserabel gearbeitet hast, dass Du für den einzigen Zeitraum, der Berufserfahrung widerspiegeln würde, nichts angibst.



-- Editiert von spatenklopper am 15.03.2018 14:13

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#4
 Von 
fb486219-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hm ok.
Also wirklich nach einem Zwischenzeugnis beim aktuellen Arbeitgeber fragen und das Ausbildungszeugnis komplett weglassen?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von fb486219-34):
Also wirklich nach einem Zwischenzeugnis beim aktuellen Arbeitgeber fragen und das Ausbildungszeugnis komplett weglassen?


Ja.
Begründung, siehe meine Ergänzung oben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb486219-34):
Aber ich habe halt aufgrund meiner langen Betriebszugehörigkeit nicht ein einziges Zeugnis, welches ich bei einer Bewerbung vorlegen könnte.
Da man ja ein Anrecht auf ein wohlwollendes Zeugnis hat interessieren Arbeitszeugnisse immer weniger. Ich lese mir die noch nicht einmal durch wenn ein Bewerber Zeugnisse einreicht. Alles erstunken und erlogen mit keinerlei Aussagekraft. Überflüssiges Relikt aus einer Zeit als ein AG noch das schreiben konnte was wirklich war.

Signatur:

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Schließe mich voll und ganz spatenklopper an.

Rechtlich gesehen hast du keinen Anspruch auf Änderung des Ausbildungszeugnisses, freiwillg neu erstellt, von einem nicht mehr existenten Unternehmen - das sieht doch eher seltsam aus...

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
das sieht doch eher seltsam aus...

Vor allem bewegen sich Aussteller und Empfänger dann durchaus im strafrechtlich relevanten Bereich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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