Arbeitszeugnis Reihenfolge Kunden Vorgesetzte

18. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Densther
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitszeugnis Reihenfolge Kunden Vorgesetzte

Hallo,
mein Arbeitsverhältnis war auf 2 Jahre befristet.
Nun habe ich mein Zeugnis bekommen, Zu meinem Chef hatte ich ein gutes Verhältnis.
Bin mir allerdings bei der Aufzählung von Kunden und Vorgesetzten unsicher ob das so richtig ist. Habe auch gelesen, dass bei Unternehmen die besonders kundenfreundlich sind, es üblich sei den Kunden zuerst vor dem Vorgesetzten zu nennen.

Hier zunächst mal den Text des Zeugnisses:

Frau … ,geboren am ….war vom …… bis zum ….. in meiner Apotheke als PTA beschäftigt.

Frau…. arbeitete in unserer Apotheke in Handverkauf sowie in Rezeptur, wobei Sie durch ihr solides Fachwissen angenehm auffiel.
Sie setzte ihre guten Fachkenntnisse jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis ein.
Frau …. zeichnet sich durch Ihre Loyalität sowie Ihre Sorgfalt aus.
Dank Ihrer schnellen Auffassungsgabe überblickt Frau …. auch komplexe Zusammenhänge sofort.
Sie arbeitete eigenverantwortlich und stets zu meiner vollen Zufriedenheit.
Das Verhalten von Frau ….. gegenüber den Kunden sowie Vorgesetzten war stets einwandfrei.
Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
Ich verliere in Ihr eine wertvolle Mitarbeiterin, der ich für die gemeinsame Arbeit danke.
Für Ihre berufliche wie private Zukunft wünsche ich Ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Was haltet ihr allgemein davon?

Vielen Dank
Densther

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Habe auch gelesen, dass bei Unternehmen die besonders kundenfreundlich sind, es üblich sei den Kunden zuerst vor dem Vorgesetzten zu nennen.


Das ist mir nicht bekannt!? Wo stand das denn?

Ansonsten: Ein gutes Zeugnis!!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

@ TE gehst Du auf eigenen Wunsch, also keine Verlängerung gewünscht, oder wurde der befristetet Vertrag nicht mehr verlängert?

Zitat (von Densther):
Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
Ich verliere in Ihr eine wertvolle Mitarbeiterin,


Denn da stell ich mir schon die Frage, warum man eine so wertvolle Mitarbeiterin einfach ziehen lässt und keinen neuen Vertrag angeboten hat.
Also wenn Du auf eigenen Wusch gehst, sollte das noch ins Zeugnis mit rein.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Also daß der Apotheker "ihr" immer großschreibt, würde mich als Leser stutzig machen. Das sieht bildungsfern aus, entweder hingeschludert/aus Internettextbausteinen, oder nicht vom Chef selbst geschrieben, sondern nur unterschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Densther
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Das mit den Kunden und Vorgesetzten fand ich hier: https://www.karriereakademie.de/karriereblog/arbeitszeugnis-sozialverhalten-kunden-vorgesetzte

Also bei uns hat man früher gelernt in einem Brief oder Schreiben " Ihr Ihre Du Sie" usw groß zu schreiben.

Der Vertrag war befristet.

Vielen Dank schonmal

-- Editiert von Densther am 21.02.2018 19:11

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Densther):
Also bei uns hat man früher gelernt in einem Brief oder Schreiben " Ihr Ihre Du Sie" usw groß zu schreiben.


Ist ja auch richtig, aber nur in der Anrede. Wenn man über eine Person schreibt, dann ist es keine Anrede. Dann wird "sie" und "ihre" usw. kleingeschrieben.

Also:
Kommen Sie schnell, Ihr Auto brennt!
Als Monika vom Friseur zurückkam, sah sie ihr Auto brennen.

Von einem Akademiker würde ich erwarten, daß er das weiß. So sieht es aus als hätte ein Schülerpraktikant das geschrieben und der Inhaber nur unterschrieben.

-- Editiert von bear am 21.02.2018 23:27

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen