Arbeitszeugnis Frist für den AG

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)
Arbeitszeugnis Frist für den AG

Hallo Allerseits,
nach langem mal wieder eine Frage von mir.
Ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis gekündigt, ist aus der Firma ausgeschieden. Der Chef wurde per Mail um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gebeten. Die Bitte hat der AN eine Woche später wiederholt.
Jetzt fragt sich der AN wie lange der AG eigentlich Zeit haben muss, dieses Zeugnis zu erstellen.
Vom Empfinden her muss man ihm etwas Zeit schon einräumen. Quellen dazu oder AZ finde ich jedoch nicht.

Wie seht ihr das?
Herzlichst, Lupogene

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

Im Prinzip gehört das Arbeitszeugnis zu den Unterlagen, die dem AN am Ende zeitnah auszuhändigen sind. Es ist richtig, dass das mit dem Zeugnis dauern kann, gerade wenn Entwürfe zwischen den Abteilungen hin und her laufen. Also je nachdem - bis zu 6 Wochen sollte man wohl zugestehen. Aber was Fixes dazu habe ich auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Es gibt keine fixe Frist.


Der Arbeitnehmer hat eine angemessene Frist, im das Zeugnis zu erstellen. Was genau dieses "angemessen" ist, hängt stark von der Struktur des Arbeitgebers ab.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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