Arbeitsvertrag kündigen - unter Aussicht auf neuen Beruf

3. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
123Trader
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag kündigen - unter Aussicht auf neuen Beruf

Hallo liebe Community,

ich denke jetzt schon etwas voraus und stelle mir ein paar Fragen. Zunächst mal der Sachverhalt.
Ich habe eine feste Arbeitsstelle und arbeite Teilzeit. Nun bekomme ich eventuell auf Arbeit eine Weiterbildung.
Nun habe ich eine Interessante Alternative gefunden, bei der ich eine Art Auswahlverfahren durchlaufe die nächsten Monate.
Habe ich anschließend die Chance, würde ich diesen alternativen Weg definitiv einschlagen. Da ich so in gewisser Weise das Hobby zum Beruf mache.

Nun überschneidet sich der Abschluss der "Auswahlphase" womöglich mit dem Beginn der Weiterbildung. Da ich nicht sicher sein kann diese zu überstehen, möchte ich das ganze beim jetzigen Arbeitgeber noch nicht kommunizieren. Wenn zur Weiterbildung weitere vertragliche Bedingungen abgeschlossen werden (weitere Verpflichtung z.b.), in wiefern komme ich da dann raus?

Ich stelle mir Fragen wie:
Habe ich überhaupt die Chance zu kündigen, wenn so etwas wie eine weiterführende Verpflichtung unterzeichnet wurde (ggf. unter welchen Bedingungen?)
Muss ich Ersatz leisten für die bisherigen Kosten (würde ich verstehen und wäre ich bereit zu).

Oder hat noch jemand andere Ideen zum Vorgehen? Z.B. dass ich den Start der Weiterbildung unter einen Vorwand ins I. Quartal 2018 schiebe bis ich Gewissheit über den alternativen Arbeitsweg weiß? In diesem Fall würde ich aktiv Lügen, was mir durch das bisher gute Arbeits/Kollegen-Verhältnis doch ein bischen Bauchschmerzen bereitet. Kann man das als "Notlüge" abtun?

Vielen Dank für eure Ratschläge

mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Üblicherweise sind die Fragen, die Sie her stellen, ausführlich in den Verträgen zu Weiterbildungen geregelt.
"Notlügen" gibt es in dem Zusammenhang nicht.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Also verhindern, dass Sie sich eine andere Arbeitsstelle suchen und antreten kann der Arbeitgeber nicht.

Es ist aber in der Regel die Kündigungsfrist einzuhalten, die man natürlich vertraglich auch raufsetzen könnte. Aber das ist natürlich auch Verhandelsache. Nach Ablauf dieser käme dann eigentlich nur noch die Erstattung der Kosten des Ausbildung in Frage.

Klar, wenn man durch "Notlügen" erreicht, dass die Ausbildung etwas nach hinten geschoben wird, entstehen dem AG evtl. nur Anmeldekosten o.ä.. Die Kosten, welche dem AN dann entstehen dürften deutlich geringer ausfallen. Aber das ist natürlich abhängig vom Fall recht unterschiedlich.

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

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