Hallo,
folgender Sachverhalt: AG und AN haben sich mündlich über bestimmte Konditionen geeinigt. Der Vertrag kam unterschrieben bei dem AN an. Doch ein Teil der vereinbarten Konditionen wurde nicht übernommen. AN hat eine Nachricht an den potentiellen AG geschickt, dass die Angaben im Vertrag nicht korrekt sind. Es gab aber keine Rückmeldung von dem AG. Wie soll der AN sich verhalten? Der AN hat bereits andere Vorstellungsgespräche abgesagt in der Annahme dass ein Vertrag zustande kommen wird.
Viele Grüße
waselisa
Arbeitsvertrag | Fehler
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
A) Die Nachricht ist gar nicht angekommen.
B) Der Arbeitgeber hat sich umentschieden. Man kann es so nehmen oder lassen
C) Man ändert / ergänzt den Vertrag entsprechend. Das neue Angebot von Dir kann der Arbeitgeber dann annehmen oder es lassen.
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A) Die Nachricht wurde gesendet und empfangen
B) Finde ich fraglich da es um eine Stelle im höheren Management geht
C) Kann ich die Änderung direkt in dem Vertrag handschriftlich vornehmen und den Vertrag so zurückschicken?
D) kann ich eine Entschädigung verlangen? Da ich mir durch seine Zusage andere Angebote entgehen ließ?
Danke!
c) (Änderungen reinschreiben) scheint mir höchst fragwürdig, weil Änderungen im bereits (einseitig) unterschriebenen Vertrag den Vertrag zu Makulatur macht. Richtiger wäre m.E. den Vertrag ununterschrieben zurück zu schicken und im Begleitschreiben um die verabredeten Ergänzungen zu bitten.
d) verlangen: ja; erreichen: eher nicht.
-- Editiert von blaubär+ am 30.11.2017 11:52
Na ja, wenn man den Vertrag unterschrieben hat, kann man keine Änderungen mehr verlangen. Wie wärs mal ganz einfach mit einer Kontaktaufnahme, telefonisch z.B.? Und fragen, woran es liegt? Diese Kommunikationsmöglichkeit sollte ein Anwärter für eine Position im gehobenen Management eigentlich kennen.
1. Option: es ist einfach einiges vergessen worden, weil die Personalabteilung es nicht wusste. Dann kommt ein neuer Vertrag.
2. Option: man will die Zusatzabsprachen nicht. Dann wird der Vertrag kaum zustande kommen. Kann man einen neuen Antrag stellen, ob der Arbeitgeber den annimmt, keine Ahnung.
3. Option: der Vertrag ist bereits durch die mündlichen Absprachen zustande gekommen. Dann ist es wurscht, was da schriftlich niedergelegt ist. Nur, dann ist man in der Firma so schnell draußen, wie man gar nicht gucken kann.
wirdwerden
ja das wäre der nächste Schritt. Das Problem bei mündlichen Unterredungen, das Fehlen des Nachweises. Ich habe gerne alles in schriftlicher Form.Zitat:einer Kontaktaufnahme, telefonisch
- ja kann passieren, aber dann könnte man eine Rückmeldung geben, dass es geklärt wirdZitat:1. Option: es ist einfach einiges vergessen worden, weil die Personalabteilung es nicht wusste. Dann kommt ein neuer Vertrag.
- das könnte man auch so offen kommunizieren.Zitat:2. Option: man will die Zusatzabsprachen nicht. Dann wird der Vertrag kaum zustande kommen. Kann man einen neuen Antrag stellen, ob der Arbeitgeber den annimmt, keine Ahnung.
- das würde für mich nicht in Frage kommen.Zitat:3. Option: der Vertrag ist bereits durch die mündlichen Absprachen zustande gekommen. Dann ist es wurscht, was da schriftlich niedergelegt ist. Nur, dann ist man in der Firma so schnell draußen, wie man gar nicht gucken kann.
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