Arbeitsvertrag | Fehler

30. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479529-81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsvertrag | Fehler

Hallo,

folgender Sachverhalt: AG und AN haben sich mündlich über bestimmte Konditionen geeinigt. Der Vertrag kam unterschrieben bei dem AN an. Doch ein Teil der vereinbarten Konditionen wurde nicht übernommen. AN hat eine Nachricht an den potentiellen AG geschickt, dass die Angaben im Vertrag nicht korrekt sind. Es gab aber keine Rückmeldung von dem AG. Wie soll der AN sich verhalten? Der AN hat bereits andere Vorstellungsgespräche abgesagt in der Annahme dass ein Vertrag zustande kommen wird.

Viele Grüße
waselisa

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

A) Die Nachricht ist gar nicht angekommen.
B) Der Arbeitgeber hat sich umentschieden. Man kann es so nehmen oder lassen
C) Man ändert / ergänzt den Vertrag entsprechend. Das neue Angebot von Dir kann der Arbeitgeber dann annehmen oder es lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb479529-81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

A) Die Nachricht wurde gesendet und empfangen
B) Finde ich fraglich da es um eine Stelle im höheren Management geht
C) Kann ich die Änderung direkt in dem Vertrag handschriftlich vornehmen und den Vertrag so zurückschicken?

D) kann ich eine Entschädigung verlangen? Da ich mir durch seine Zusage andere Angebote entgehen ließ?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

c) (Änderungen reinschreiben) scheint mir höchst fragwürdig, weil Änderungen im bereits (einseitig) unterschriebenen Vertrag den Vertrag zu Makulatur macht. Richtiger wäre m.E. den Vertrag ununterschrieben zurück zu schicken und im Begleitschreiben um die verabredeten Ergänzungen zu bitten.
d) verlangen: ja; erreichen: eher nicht.

-- Editiert von blaubär+ am 30.11.2017 11:52

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, wenn man den Vertrag unterschrieben hat, kann man keine Änderungen mehr verlangen. Wie wärs mal ganz einfach mit einer Kontaktaufnahme, telefonisch z.B.? Und fragen, woran es liegt? Diese Kommunikationsmöglichkeit sollte ein Anwärter für eine Position im gehobenen Management eigentlich kennen.

1. Option: es ist einfach einiges vergessen worden, weil die Personalabteilung es nicht wusste. Dann kommt ein neuer Vertrag.

2. Option: man will die Zusatzabsprachen nicht. Dann wird der Vertrag kaum zustande kommen. Kann man einen neuen Antrag stellen, ob der Arbeitgeber den annimmt, keine Ahnung.

3. Option: der Vertrag ist bereits durch die mündlichen Absprachen zustande gekommen. Dann ist es wurscht, was da schriftlich niedergelegt ist. Nur, dann ist man in der Firma so schnell draußen, wie man gar nicht gucken kann.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb479529-81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
einer Kontaktaufnahme, telefonisch
ja das wäre der nächste Schritt. Das Problem bei mündlichen Unterredungen, das Fehlen des Nachweises. Ich habe gerne alles in schriftlicher Form.
Zitat:
1. Option: es ist einfach einiges vergessen worden, weil die Personalabteilung es nicht wusste. Dann kommt ein neuer Vertrag.
- ja kann passieren, aber dann könnte man eine Rückmeldung geben, dass es geklärt wird
Zitat:
2. Option: man will die Zusatzabsprachen nicht. Dann wird der Vertrag kaum zustande kommen. Kann man einen neuen Antrag stellen, ob der Arbeitgeber den annimmt, keine Ahnung.
- das könnte man auch so offen kommunizieren.
Zitat:
3. Option: der Vertrag ist bereits durch die mündlichen Absprachen zustande gekommen. Dann ist es wurscht, was da schriftlich niedergelegt ist. Nur, dann ist man in der Firma so schnell draußen, wie man gar nicht gucken kann.
- das würde für mich nicht in Frage kommen.

0x Hilfreiche Antwort

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