Hallo zusammen,
folgende Situation:
Kind geboren Ende 2016.
Elternzeit beantragt für 1 Jahr bis Ende 2017. Vor kurzem hat der AG die Elternzeit bis Ende 2018 verlängert und 30 Stunden Teilzeit schriftlich zugestimmt.
Der AG stellt nun rechtlich nicht haltbare Forderungen und die Beziehung ist belastet. Wie sieht es mit der Verlängerungsmöglichkeit der Elternzeit nach 2 Jahren aus? Nach onlinerecherche muss der AG dem Antrag nicht zustimmen. Wie sieht es mit der Teilzeit aus? Die Firma beschäftigt mehr als 15 AN.
Danke!
Arbeitsrecht Elternzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Nach onlinerecherche muss der AG dem Antrag nicht zustimmen.
Richtig, aber nicht vollständig: AG kann ablehnen, jedenfalls bei Geburten ab Juli 15; lies
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/verlaengerung-der-elternzeit/05/
/// Wie sieht es mit der Teilzeit aus?
Bitte präzisiere die Frage. Ich verstehe sie nicht. Oben schreibst du doch, der AG habe 30 h bewilligt.
Es geht wohl darum, dass der Fragesteller im Fall, dass die Elternzeit nicht verlängerbar ist, sofort nach Ende der Elternzeit einen Antrag nach §8 TzBfG
stellen möchte.
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Hallo!
Habe hier lange nicht reingeschaut. Unser Ziel ist es die Elternzeit um ein drittes Jahr zu verlängern und dabei 30 Stunden TZ zu arbeiten. Anschließend soll dann möglicherweise der Vertrag gewandelt werden.
Kann der AG also der Verlängerung der Elternzeit um ein drittes Jahr (von 2 auf 3 Jahre )zustimmen aber die bestehende TZ Regelung ablehnen? Bisher läuft es ganz gut denke ich.
Noch ein Punkt:
Der Arbeitgeber muss zwar nicht zustimmen, kann den dritten Abschnitt aber aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags ablehnen.
Ist das für den AG leicht durchsetzbar?
Was heißt leicht - er muss halt im Falle eines Rechtsstreites die dringende betriebliche Notwendigkeit nachweisen.
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