Arbeitgeber legt neuen Anstellungsvertrag vor (vorher Arbeitsvertrag)

22. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
hajofri
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber legt neuen Anstellungsvertrag vor (vorher Arbeitsvertrag)

Hallo zusammen,

ein AG legt seinem AN einen neuen Anstellungsvertrag zur Unterschrift vor.
In den Jahren zuvor wurde das Arbeitsverhältnis durch einen Arbeitsvertrag geregelt.

Der MA ist (kein Geschäftsführer odgl.) ist "intern eine Stufe höher geklettert", erhält durch die Beförderung einen Dienstwagen (zur privaten Nutzung) und eben einen neuen Anstellungsvertrag.

Frage: wieso legt man nicht einen neuen Arbeitsvertrag mit den geänderten Konditionen vor, sondern nennt es nun Anstellungsvertrag?
Kann ein Anstellungsvertrag sich nachteilig auswirken?
Es geht hier jetzt nur um die Art des Vertrag.
Die Konditionen / Urlaub / gesetzliche Kündigungsfrist sind im neuen Anstellungsvertrag aufgeführt.

Zum Beispiel: der Anstellungsvertrag vom 22.02.2018 ersetzt den Arbeitsvertrag vom 1.7.2007usw... Somit müssten ja auch all die Beschäftigungsjahre "anerkannt" bleiben ?!?

Wie ist Eure Einschätzung?

Besten Dank,
hajofri



-- Editiert von hajofri am 22.02.2018 04:49

-- Editiert von hajofri am 22.02.2018 04:56

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von hajofri):
....sondern nennt es nun Anstellungsvertrag?
Weil deinem Ag das Wort "Anstellungsvertrag" anscheinend besser gefällt als "Arbeitsvertrag".

Zitat (von hajofri):
Kann ein Anstellungsvertrag sich nachteilig auswirken?
Klar, wenn die neuen Konditinen darin schlechter sein sollten als vorher, dann hätte der Vertrag eine negative Auswirkung.

Zitat (von hajofri):
Es geht hier jetzt nur um die Art des Vertrag.
Wenn es nur um die Art geht, dann ist es völlig belanglos.

Zitat (von hajofri):
Somit müssten ja auch all die Beschäftigungsjahre "anerkannt" bleiben ?!?
Natürlich

Was für ein Problem hast du denn überhaupt mit dem Wort "Anstellungsvertrag"?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Wenn haftungsrechtlich etwas geregelt werden soll, wird in manchen Bereichen der Arbeitsvertrag gern auch Anstellungsvertrag genannt.

Hier könnte es die Nutzung des Dienstwagens sein. Müsste im Vertrag ausformuliert sein.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von sonnen8licht):
Wenn haftungsrechtlich etwas geregelt werden soll, wird in manchen Bereichen der Arbeitsvertrag gern auch Anstellungsvertrag genannt.
Was hat der Name des Dokuments mit der Haftung zu tun?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Was hat der Name des Dokuments mit der Haftung zu tun?


Das muss man wohl den Erfinder fragen.

Es wurde nach einem möglichen Unterschied gefragt.
Mir ist genau dieser Unterschied aus dem Öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft im Leitungsbereich bekannt.

Im Allgemeinen sind es Synonyme. Das wurde aber bereits geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

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