Änderung des Arbeitsvertrages oder neuer Vertrag

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
StrEEght
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung des Arbeitsvertrages oder neuer Vertrag

Guten Tag liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

folgende Frage.

Ab dem 01.01.2018 soll ich die kommissarische Leitung HR übernehmen und ab 01.05.2018 die Leitung HR. Meine Frage lautet wie gehe ich hier am elegantesten vor.

Meine Idee war eine Änderung des Arbeitsvertrages. Allerdings liest sich diese durch den doppelten Bezug auf §1 (1) Datum und Position etwas unelegant.

Auch das Entgelt wird wird in diesen 2 Stufen angepasst. Auch hier würde ich den §4 doppelt anpacken.

Ebenso verhält es sich mit der Befristung. Das Arbeitsverhältnis wird ab dem 01.05.2018 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt.

Rein theoretisch sollte es ja möglich sein all diese Dinge in eine vertragliche Änderung zu "pressen". Stellt sich für mich doch die Frage, ob es nicht elegantere Wege gäbe und ob die genannenten Doppelnennungen pro Paragraphen überhaupt gültig wären?

Alternative, die sich mir aufdrängt wäre ein komplett neuer Arbeitsvertrag?!

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

VG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// kommissarische Leitung HR

... und jeder weiß, was das ist? oder muss man das wissen, um deine Frage zu beantworten?
Üblicherweise sollte es ausreichen, den vorhandenen Vertrag zu ergänzen. Dann bleibt der Altvertrag erhalten und fortgeschrieben - sollte keine Hürde darstellen.
Neuverträge können tückisch werden, nämlich indem sie 'schlafende Hunde wecken' und Begehrlichkeiten, dann doch auch dies und jenes mit zu ändern - muss nicht immer von Vorteil sein.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Die Frage wäre ja, aus welche Position kommst du und was ändert sich noch alles. Beim Abteilungsleiter HR kommen ja meist noch mehr vertragliche Änderungen hinzu als nur die Bezeichnung und eine Entfristung.
Zudem frage ich mich gerade, wie du als Leitung HR in Zukunft solche Fragen angehen möchtest? Arbeitsvertragliche Sachen HR sollte ja entweder der Leiter HR beantworten können oder eben der entsprechende Firmenanwalt.
Für eine Entfristung braucht es zum Beispiel keinen neuen Vertrag. Da reicht ein Zusatz. Ebenso für die Änderung der Position. Aber ich würde mal tippen, dass das nicht die einzigen Änderungen sind.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
StrEEght
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die raschen Rückmeldungen.

Für mich stellte sich die Frage auf Grund des "förmlich ausufernden" Umfangs der Vertragsänderung. Einfach gesprochen, wenn ich den Paragraphen Position gleich zwei Mal hintereinander weg mit jeweils neuen Beginndaten abändere und das gleich mehrmals (für unterschiedliche Paragraphen), dann sieht das ganze doch sehr überladen aus.

Der Punkt "schlafende Hunde" ist für mich nachvollziehbar. Vor allem wenn es jetzt darum geht die Hunde der "Gegenseite" zu wecken :-) Ich verstehe schon, dass ich hierdurch "die Gegenseite/meinen Arbeitgeber" gezielter auf die wesentlichen Punkte festnageln kann.

zu calimero)
Für zukünftige Fragen stehen Anwälte zur Verfügung. Dies wäre jetzt ein kleiner Schnellschuss, der so geschehen muss, in eigener Sache.
Und tatsächlich gäbe es ansonsten keine wesentlichen Änderungen im Vertrag.

Sollte ich einen neuen Vertrag aufsetzen wollen.
Muss der alte Vertrag aufgehoben werden? Oder Reicht der Passus a la "das geänderte Arbeitsverhältnis beginnt zum ...?

Vielen Dank nochmal.

-- Editiert von StrEEght am 11.12.2017 17:48

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Ich würde das alles als Änderungen zum Vertrag aufnehmen bzw. Zusätze zum ursprünglichen Vertrag. Trotzdem frage ich mich, wie man Leiter HR werden kann ohne zusätzliche Dinge. Du hast also keine weiteren Befugnisse, die vertraglich festgehalten werden sollten? Du wirst auch nicht zum leitenden Angestellten oder bekommst Personalprokura? Keine Vereinbarungen bzgl. der Unterschriftenberechtigungen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
StrEEght
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Calimero,

das siehst Du fast richtig.

Eine Personalprokura hat bei uns nur der Geschäftsführer. Wir sind ein recht kleines Unternehmen gemessen an der Mitarbeiteranzahl.
Aber Du hast recht, auch ich kenne es so, dass die Personalleitung eben diese Personalprokura hat.

HR ist bei uns aktuell die reinste Wüste. Meine Aufgabe wird es sein diese Wüste nun fruchtbar zu machen...in den nächsten Jahren *hust*.

Abstufungen in den Beschäftigungs- oder Entgeltgruppen a la LM oder LA oder gar OF haben wir nicht. Sind wir zum Einen meilenweit von entfernt und zum Anderen organisatorisch oder hierarchiestufenmössig nicht deaufnausgerichtet.

Unsere Leiter unterschreiben alle mit i.V. Vereinbarungen/Ernennungen hierzu gibt es nicht. Es wird einfach so gemacht ;)

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