Account auf Ebay verkauft, nach 48 Tagen gesperrt. Käufer droht mit Anwalt

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
kadura85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Account auf Ebay verkauft, nach 48 Tagen gesperrt. Käufer droht mit Anwalt

Hallo, es geht hier um eine Rechtsfrage.

Person A hat vor ca 65 Tagen einen Account für ein Spiel via Ebay verkauft.

Nach 48 Tagen meldete sich der Käufer und sagte das der Account gesperrt ist. Nach diversen Fragen an den Support des Spiels stellte sich heraus, dass es zu viele Zugriffe auf den Account von verschiedenen IP´s gab. Nun droht der Käufer mit Anwalt und Polizei.. Gab auch eine negative Bewertung mit falschen Verdächtigungen..(Person A hätte den Account versucht zu klauen etc.)

Person A war bereit ihm anteilig 90-100€ zu erstatten.. Er möchte gern alles wieder haben, da die Schuld angeblich bei Person A liegen würde.

Jedoch stand auch unter dem Artikel:

Privatverkauf. Keine Garantie, keine Rücknahme.
Er drohte Person A auch in jeder 2. Mail mit Anwalt und Arbeitsstunden..Geldstrafe etc.

Die Frage ist, welche Handhabe hat er? Was kommt auf Person A zu? Muss Person A zahlen? Und was kann Person gegen die negative Bewertung machen?

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Verkaufen des Accounts bereits gegen die Nutzungsbedingungen des Spielebetreibers verstößt. Von daher sollte Person A sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Gleiches wird für den Käufer gelten, Accounts dürfen üblicherweise auch nicht gekauft werden.

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#2
 Von 
kadura85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Inwiefern aus dem Fenster lehnen?

Kann der Käufer denn Ansprüche geltend machen? bzw..was würde denn passieren

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#3
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Um welches Spiel geht es denn? Dann könnte man mal die dortigen AGBs lesen.

Mit "aus dem Fenster lehnen" meine ich: Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass weder der Verkauf noch der Kauf eines Accounts rechtens ist. Der Verkauf mit hoher Sicherheit. Daher sollte Person A vorzugsweise versuchen, den Kauf rückabzuwickeln und sich nicht auf solche Sachen wie "Privatverkauf" etc. versteifen.

Ob der Käufer einen Anspruch hat, hängt davon ab, ob der Kauf eines Accounts überhaupt in den AGBs gestattet ist.

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#4
 Von 
kadura85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

League of Legends.

Rückanwicklung im Sinne von Geld zurück?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Tja, unter Berücksichtigung folgender Regeln würde ich Person A empfehlen, das Geschäft vollständig rückabzuwickeln:

Zitat:
1.4. Kann ich mein Konto oder meine Anmeldedaten weitergeben oder verkaufen? (Nein.)

Wenn du ein Konto bei uns erstellst, bitten wir dich um Auswahl eines einmaligen Benutzernamens und eines Passworts (zusammen deine „Anmeldedaten"), die du bei jedem Zugriff auf das Spiel verwendest. Du darfst dein Konto oder deine Anmeldedaten an niemanden weitergeben. Du darfst dein Konto oder deine Anmeldedaten nicht verkaufen, übertragen oder einer anderen Person den Zugriff darauf gestatten oder dies anbieten. Du bist vollständig für die Geheimhaltung deiner Anmeldedaten verantwortlich. Bitte teile uns umgehend mit, wenn dir eine Sicherheitsverletzung bekannt wird, darunter auch der Verlust, Diebstahl oder die unberechtigte Offenlegung deiner Anmeldedaten.


Der Verkauf war schlicht verboten. Das Einschalten eines Anwaltes durch den Käufer kann zu allerlei Kosten führen. Man könnte zum Beispiel versuchen die AGBs anzufechten und dabei gewinnen oder verlieren, der Käufer selber kann auch auf die Nase fallen, denn für ihn gilt wohl der Punkt hier:
Zitat:
1.3. Muss ich meinen echten Namen usw. angeben? (Ja. Bitte versuche es nicht mit faulen Tricks wie „Definitiv nicht Blitzcrank" oder „Definitiv nicht Udyr".)

Du musst uns stets richtige und vollständige Daten bereitstellen, inklusive, sofern du uns dies mitteilst, deinen Namen, deine Anschrift, dein Geburtsdatum, deine E-Mail-Adresse oder Kreditkartenangaben. Wir werden diese Daten in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung verwenden.


Quelle: https://euw.leagueoflegends.com/de/legal/termsofuse

Also mein Tipp wäre: Lass es gut sein, gib das Geld zurück und hoffe auf ein gutes Ende.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Auf Grundlage der AGB:
Der Account war von Anfang an mängelbehaftet, da er gar nicht wirksam verkauft werden konnte.
Dem Verkäufer war dies auch bewusst.

Von daher stehen hier arglistige Täuschung und Betrug im Raume.



Die Alternative wäre vor Gericht darum zu streiten, ob die Beschränkung in den AGB nicht doch ungültig wären.
Mit entsprechendem Kostenrisiko und ungewissem Ausgang.



Die schnellstmögliche Rückabwicklung scheint da die beste Variante zu sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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