AN wird nach Elternzeit nicht mehr kommen. Wie Kündigung / Aufhebung?

30. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chiefbelt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
AN wird nach Elternzeit nicht mehr kommen. Wie Kündigung / Aufhebung?

Nun melde ich mich mit einem kleinem Problem auf der Arbeitgeberseite und hoffe, hier eine Lösung zu finden... Ich habe eine kleine GmbH unter 10 Angestellten mit einer jungen Mutter, die nach der Elternzeit leider nicht mehr zurück kommen kann.

Die Dame ist 2016 in den Mutterschutz mit anschliessender Elternzeit bis September 2018 gegangen. Anfang September müsste sie wieder bei uns zur Arbeit erscheinen. Wie das Leben leider so spielt, ging die Partneschaft in die Brüche und sie ist nun in der Scheidung und dadurch bedingt knapp 300 km entfernt vom Arbeitsort zu ihren Eltern zurück gezogen.

Wir sind auch privat befreundet, wie das ja bei kleinen Betrieben oft der Fall ist. Zusammen suchen wir nun eine Lösung, wie sie ohne Sperre des ALG bei uns aus dem Arbeitsvertrag kann. Leider bin ich hier auch kein Profi. Nach langem googeln, bin ich anfangs zur Erkenntnis gekommen, sie muss hier zu ihrem Arbeitsamt und dort vor Ort vorsprechen. Das hat ihrer Aussage nach nichts gebracht.

Angeblich müsse ich ihr kündigen. Ganz klar, das geht natürlich nicht, wg. Kündigungsschutz. Auch habe ich hier im Kleinbetrieb weder die Zeit noch den Nerv, dies alles mit dem zuständigen Gewerbeamt zu klären. Erfolgsaussichten sind eh wohl nicht positiv, was man so liest.

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung schliesse ich ebenfalls aus. Wofür auch?! Normal ist sie als AN ja in der Bringschuld, ab September ihren Verpflichtungen wieder nachzukommen. Was bei der Entfernung ja nicht klappen kann...

Was ist hier nun zu tun, damit die Dame sowie auch wir sauber aus der Nummer kommen? Ich könnte bzw. muss ja bei Nichterscheinen den üblichen Weg wählen, aber das möchte ich gerne vermeiden. Gibt es da einen sauberen Weg, ohne dass sie den Anspruch auf ALG verliert?

Ich hatte was gelesen, dass sie selbst 3 Monate vor Ende der Elternzeit so selbst kündigen kann? Über jede Antwort bin ich dankbar, da man den Stress ja nun auch nicht braucht.

Vielen Danke und Liebe Grüsse

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Chiefbelt):
Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung schliesse ich ebenfalls aus.

Na dann macht man halt einen ohne?



Zitat (von Chiefbelt):
Auch habe ich hier im Kleinbetrieb weder die Zeit noch den Nerv, dies alles mit dem zuständigen Gewerbeamt zu klären.

Das wäre dann allerdings ganz alleine Dein Problem ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Meines Erachtens wäre die Arbeitsagentur am neuen Wohnort zuständig, da auch von dort Leistungen und Betreuung bezogen werden würden.
Eine Arbeitsaufgabe aus wichtigem Grund rechtfertigt auch das Weglassen einer Sperrfrist. Eine Betreuungssituation kann so einen "wichtigen Grund" hergeben. Siehe auch

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/sperrzeit-tatbestaende-8-vorliegen-eines-wichtigen-grundes_idesk_PI434_HI1279122.html

Es wäre demnach mit der neuen Arbeitsagentur zu sprechen und dort die Gründe vorzutragen. Eine Entscheidung sollte man sich schriftlich geben lassen. Im positiven Fall kann der Ansprechpartner schonmal kurzfristig wechseln und die Kundin steht schnell im Regen. Im anderen Fall wäre ein Einspruch bzw. Klage beim Sozialgericht vemutlich aussichtsreich.
Wir haben hier gefühlte 80% Sozialrecht und 20% Arbeitsrecht vorliegen.

Das Bezugsrecht von ALG 1 beinhaltet ja auch grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu müssen.
Da spielt gerade bei Alleinerziehenden die Betreuungsituation am Wohnort die entscheidende Rolle. Ggfs. kommt auch Teilzeit in Frage.
Es gibt Großeltern die sowas bereitwillig längere Zeit mitmachen, aber eine Unterbringung in eine Betreuung vor Ort will auch erstmal gefunden werden. Da müsste schon sehr frühzeitig was unternommen werden und auch eine gewisse Frusttoleranz mitgebracht werden.


-- Editiert von maestro1000 am 31.03.2018 11:22

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Letztlich ist das nicht Dein Problem, Freundschaft hin oder her. Wenn sie nicht wiederkommen will, dann muss sie kündigen. Und nicht Du. Schon damit Du auch keinen Ärger mit dem Arbeitsgericht bekommst. Dass dann plötzlich doch eine Kündigungsschutzklage kommt, weil sie von der Agentur für Arbeit oder aber dem Job-Center unter Druck gesetzt wird. Sie muss ihr Leben in Ordnung bringen.

wirdwerden

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