Hallo
Habe ebenfalls eine Frage
das 13te monatsgehalt wird bei uns auf 2 mal ausgezahlt einmal am 15.12.2017 und einmal am 15.4.2018
ich habe am 15.12.2017 meine erste hälfte bekommen habe aber meinen arbeitsvertrag zum 28.02.2018 gekündigt... steht mir die andere hälfte die normal am 15.4.2018 ausgezahlt wird trotzdem noch zu????
danke schonmal im vorraus.
-- Editiert von pakno am 13.02.2018 11:12
13. monatsgehalt trotz kündigung
13. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 13. Februar 2018 | 11:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
13. monatsgehalt trotz kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Februar 2018 | 11:57
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
Die Frage lässt sich so nicht beantworten, weil Informationen zur Art dieser Zahlung fehlen. Es sollte dazu etwas im AV stehen oder in einer Betriebsvereinbarung oder auch in einer Mitteilung des AG.
#2
Antwort vom 13. Februar 2018 | 18:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antwort
Frage mich nur ob es mir zu steht... Wenn er das komplette Geld am 15.12.2017 ausbezahlt hätte, hätte ich das Problem ja nicht.. Kann ja nix dazu das der das auf 2 mal teil..
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Februar 2018 | 18:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=b2d2f1-1518541991.jpg
-- Editiert von pakno am 13.02.2018 18:08
#4
Antwort vom 15. Februar 2018 | 10:55
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 7x hilfreich)
Schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag, manchmal stehen dazu Regelungen drin.
Und jetzt?
Schon
267.047
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten