**** Gutschein bei Ebay verkauft

31. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
innova61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 22x hilfreich)
**** Gutschein bei Ebay verkauft

Hallo zusammen, über meinen Arbeitgeber bekomme ich Angebote und Gutscheine für einige Marken über **** zu Firmenkonditionen. Ich habe nun drei Gutscheine über Ebay verkauft.

Nun habe ich ein schreiben von der Fa. **** erhalten, ich hätte gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen. Mit einer Abmahnung von 1600€.

Wie sieht die Sachlage hier eig. aus? Können die einfach einen gewissen Betrag von mir verlangen? Eine Verwarnung mit Ausschluss zu den Angeboten würde ich ja verstehen..

Vorab danke für die Antworten.

-- Editiert von Moderator am 31.08.2017 21:31

-- Thema wurde verschoben am 31.08.2017 21:31

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von innova61):
Eine Verwarnung mit Ausschluss zu den Angeboten würde ich ja verstehen..

Hat man doch hier
Zitat (von innova61):
Mit einer Abmahnung

erhalten?




Zitat (von innova61):
Können die einfach einen gewissen Betrag von mir verlangen?

Ja, können sie.

Meist hat der Betrag jedoch eine Grundlage wie z.B. vertragliche Vereinbarung, Kosten der Rechtsverfolgung, ...)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
innova61
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 22x hilfreich)

danke für die antwort.

Lt. AGB und Nutzungsbedingungen wird man bei Verstoß vom Kauf ausgeschlossen bzw von der Nutzung der Plattform.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Auszug aus den Nutzungsbedingungen der Plattform:

Zitat:
2.2 Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die persönlichen Zugangsdaten, Coupons sowie Bestellcodes vertraulich zu behandeln und gegen missbräuchliche Verwendung zu schützen.
2.4 Dem Mitarbeiter ist es nicht gestattet, die vergünstigt erworbenen Waren und Leistungen seinerseits weiter zu veräußern, insbesondere per Internetauktion o. Ä.
2.5 Bei Verstößen hiergegen kann der Mitarbeiter von der weiteren Nutzung der Präsentationsplattform ausgeschlossen werden.


Ausserdem darf man bei jedem einloggen bestätigen:

Zitat:
Vertraulichkeit der Angebote!
Die Angebote und Konditionen sind vertraulich
Die Angebote werden eingestellt, sollten die Konditionen extern bekannt werden
Kommunizieren Sie die Angebote und Konditionen nicht extern
Drucken Sie die Angebote nicht aus


Noch mehr kann man den Nutzer ja nicht darauf hinweisen, dass man die Gutscheincodes nicht veröffentlichen oder gar weiterverkaufen darf. Wir sind hier leider nicht beim Fussball wo vor der roten Karte erst die gelbe Karte mit der Verwarnung kommt. Der Anbieter kann dich definitiv abmahnen. Ob die Höhe gerechtfertigt ist würde ich mit einem Anwalt klären.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rebery
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hat es sich um ein offizielles Schreiben per Post gehandelt oder um eine eBay-Nachricht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Abmahnung ist in diesem Fall berechtigt. Du kannst bestenfalls versuchen, den Betrag zu verringern und auf Kulanz hoffen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich habe auch einen solchen Zugang....und es ist DEUTLICH "ausgeschildert". Das zu übersehen ist schon richtige Arbeit. Da war auch nichts irrtümlicherweise oder so ähnlich. In so fern sehe ich die Abmahnung als gerechtfertigt an. Persönliche Meinung. Ich könnte mir vorstellen, daß der Betrag etwas mit dem jeweiligen Wert zu tun haben könnte....?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
K1337Oris
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von innova61):
Hallo zusammen, über meinen Arbeitgeber bekomme ich Angebote und Gutscheine für einige Marken über **** zu Firmenkonditionen. Ich habe nun drei Gutscheine über Ebay verkauft.

Nun habe ich ein schreiben von der Fa. **** erhalten, ich hätte gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen. Mit einer Abmahnung von 1600€.

Wie sieht die Sachlage hier eig. aus? Können die einfach einen gewissen Betrag von mir verlangen? Eine Verwarnung mit Ausschluss zu den Angeboten würde ich ja verstehen..

Vorab danke für die Antworten.


Was ist denn jetzt eigentlich raus gekommen bei der Aktion?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen