teilabfindung

12. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
heikecasper
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
teilabfindung

hallo ich habe da ein problem und zwar ,ich bin seid 25 jahren auf der post ,ich habe vor 2 jahren 6 von meinen stunden abgegeben,jetzt sagte man mir das ich eine teilabfindung von 14.000euro dafür bekomme ,was mich natürlich rießig gefreut hat,ich habe mich mit der gewerkschaft in verbindung gesetzt ,alles war gut ,ich hatte jetzt meinen urlaub ,habe auch noch nachgefragt ob das in ordnung geht wenn wir das ganze machen wenn ich wieder zurück bin ,man sagte mir kein problem ,jetzt bin ich von meinem urlaub zurück und muß mir sagen lassen ,ja sie waren ja nicht da als die auszahlung war ,jetzt haben sie pech es gibt nichts mehr ,hallo leute kann das sein ,ich weiß nicht was ich machen soll ,kann mir jemand helfen

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Sie die Vereinbarung irgendwie nachweisen können, dann kann eine Klage sinnvoll sein. Gibt es irgendetwas schriftliches dazu, gibt es Zeugen?
Ziehen Sie mal den Betriebsrat hinzu, der kann vielleicht helfen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heikecasper
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

danke erstmal für die antwort
ich habe nichts schriftliches ,aber ich habe doch mit der von der gewerkschaft gesprochen und habe ihr gesagt das ich für 4 wochen nicht da bin ,sonst ware ich ja nicht weg gefahren ,wenn sie was gesagt hätte

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Frage ist doch, wie hier "nicht da" zu verstehen ist. Wann nicht da? Gab es Ausschlußfristen? Das wäre doch mal wichtig zu erfahren.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von heikecasper):
aber ich habe doch mit der von der gewerkschaft gesprochen und habe ihr gesagt das ich für 4 wochen nicht da bin

Eventuell hätte man eher mal mit dem unmittelbar Beiligten, nämlich dem Arbeitgeber darüber sprechen sollen?



Zitat (von heikecasper):
jetzt sagte man mir das ich eine teilabfindung von 14.000euro dafür bekomme

Sagt wer?
Und auf welcher Grundlage?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
heikecasper
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

also nicht da heißt ich hatte 4 wochen urlaub genemigt natürlich ,und meine chefin sagt sie hätte versucht mich anzurufen ,ich war aber nicht zuhause ,hätte sie mir einen brief geschrieben ,bitte melden sie sich ,hätte ich das auch getan,die gewrkschaft hat ja vor meinem urlaub gesagt ,das geht in ordnung das ich urlaub mache ,sie rechnen mir 2 verträge aus 1. die teilabfindung von 6 stunden die ich abgegeben habe und dann ,wenn ich ganz den betrieb verlasse und beide legen sie mir vor wenn ich aus dem urlaub bin ,jetzt aber sagt meine chefin mir das ich ja nicht da war als die auszahlung war ??????

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Sag mal, kapierst du es immer noch nicht. Niemand, wirklich niemand wird irgendeinen Betrag nicht erhalten, der ihm zusteht, nur weil er im Urlaub war. Wahrscheinlich hat man Dir in der Urlaubszeit einen "Bescheid" zugeschickt, aus welchem hervorgeht, dass keine Ansprüche bestehen, und Du hast innerhalb der Frist keinen Widerspruch eingelegt bzw. geklagt. Aber, das wissen wir alles nicht. Und ohne Wissen kann man auch nicht helfen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da der AG Abfindungen im Regelfall nicht aus reiner Mildtätigkeit zahlt, wird dahinter wohl eine Restrukturierungsmaßnahme inkl. Sozialplan oder sogar Tarifvertag stecken. Sehen Sie sich die entsprechenden Regelungen an. Da werden Sie auch die Antwort finden, warum Sie jetzt keine Abfindung mehr bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von heikecasper):
also nicht da heißt ich hatte 4 wochen Urlaub genemigt natürlich

Das habe ich nicht gemeint.

Wenn man wissen will ob die 4 Wochen Urlaub Probleme machen bei der Abfindung, da fragt man doch den Arbeitgeber (am besten schriftlich) und nicht irgendjemand von der Gerwekschaft.



Zitat (von heikecasper):
ch weiß nicht was ich machen soll ,kann mir jemand helfen

Die Gewerkschaft fragen? Die hat ja kein Problem gesehen, soll die mal erklären wieso sich diese Vorhersage nicht bewahrheitet hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Was sagt der Betriebsrat zu Ihrer Frage?

1x Hilfreiche Antwort

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