4 Ergebnisse für „überstunden feiertag montag feierabend“

Leserforumvon Awatex123 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 29.09.2016 15:44
Wenn die Arbeitszeit 40h beträgt, Freitags IMMER um 13:30 Feierabend sein soll, keine gleitende Arbeitszeit und ihr eine 5 Tage Woche von Montag bis Freitag habt, ja dann müssen Montag bis Donnerstag mit 8,5h berechnet werden, aber nur in genau diesem einen Fall Am 30.9.2016 von blaubär+ /// Gibt es irgendein Gesetz das so was regelt? ... Am 30.9.2016 von Awatex123 Dann verstehe ich das so: Freitag 13.30 Uhr Feierabend und man muss die Minusstunden durch Urlaub/Krankheit/Feiertag nicht nachholen? ... Also 40 / 5 ergibt von Montag - Freitag jeweils 8 Stunden.
Leserforumvon go481455-75 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 04.01.2018 20:34
Nun war Montag ein Feiertag. ... Alles andere würde ja als Überstunden gelten? ... Am 4.1.2018 von fb367463-2 Wenn Sie immer von Montag bis Freitags arbeiten, dann ist der Feiertag auf den Montag arbeitsfrei und muss nicht nachgearbeitet werden.
Leserforumvon blauaeugig | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 13.10.2013 20:44
Da ich schon mit der Aussage begrüßt wurde, das der Mitarbeiter der ZA nur wenig Zeit hätte, da er gleich einen Termin in dem Betrieb hätte, in welchem am folgenden Montag das Probearbeiten stattfinden sollte, bot ich direkt an den Mitarbeiter zu begleiten um einen Blick auf das Unternehmen zu werfen. ... Plötzlich wurde mir gesagt "Wie Feierabend, _Du_ musst noch länger bleiben. ... Zum 16.10. verstehe ich dabei als Mo und Di werden Mir dann wohl vom Zeitkonto abgebucht, wenn der Do zuvor den ich im Büro war ebenfalls als freier Tag von meinem Konto gebucht wird, wären das dann die 3 Tage (abgesehen von den Überstunden) die ich So, So und Feiertag durchgearbeitet hatte und die ZA braucht mir von dem erarbeiteten Hungerlohn plant nur noch wenige Cent zu behalten.
Leserforumvon Lichtgestalt | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 21.04.2007 13:54
Aber ich vertrete den Standpunkt: wenn ich Feierabend habe, dann mache ich keinen Handschlag für die Firma. Erst recht nicht, da Überstunden nicht bezahlt und nicht in Freizeit ausgeglichen werden! ... Seien für ein Wochenende bzw. einen Feiertag keine oder nicht genügend Freiwillige vorhanden, entscheide der Leiter der Zentralen Informatik oder ein von ihm Beauftragter, wer Rufbereitschaft zu leisten habe.
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