301 Ergebnisse für „urlaubsanspruch krankheit“

Leserforumvon BubbleGum | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 25.07.2011 14:04
Oder gilt dieses Urteil --> BAG Rechtsprechung Urlaubsanspruch bei Krankheit nur, wenn der AN den Arbeitsvertrag kündigt und den Urlaub (hier dann gesetzl.
Leserforumvon Terse | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.01.2020 09:11
Es sind jetzt einige Fragen zum Urlaubsanspruch aus 2019 auftreten und X hofft, dass diese hier beantwortet werden können. 1. Wann verfällt der Urlaubsanspruch aus 2019, wenn er vor dem 31.03.2020 wieder arbeitet, am 31.03.2020 oder am 31.03.2021? ... Danke Terse -- Editiert von Terse am 13.01.2020 09:11 Am 13.1.2020 von blaubär+ Nach langer Krankheit bleibt der U-Anspruch 15 Monate erhalten, also länger als 31/03/21.
Leserforumvon Muci | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 13.01.2008 14:31
Hallo zusammen, mein Arbeitgeber hat mir im Dezember 07 zum 31.03.08 personenbedingt (wegen Krankheit) gekündigt. ... Muss der Arbeitgeber mir meinen Urlaub von 2007 und meinen Urlaubsanspruch von 2008 auszahlen, weil ich wegen Krankheit diesen nicht mehr vor Ausscheiden nehmen kann? ... Mit meiner Krankheit dauert es ....
Leserforumvon msn526171-46 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 09.06.2020 11:43
Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch wenn das Arbeitsverhältnis zum 1.9. des Jahres wegen Renteintritt beendet wird? Und wirkt sich auf den Urlaubsanspruch aus wenn wegen Krankheit seit Mitte Januar das Krankengeld bezahlt wird, also die Krankheit seit Dezember der Vorjahres besteht und daher kein Tag mehr im laufenden gearbeitet wurde? ... Zitat (von msn526171-46):wenn wegen Krankheit seit Mitte Januar das Krankengeld bezahlt wird, also die Krankheit seit Dezember der Vorjahres besteht...?
Leserforumvon HeHe | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 15.03.2007 08:45
/Monat) und hatte ein Gespräch mit dem Chef, wg. des Resturlaubes 2006 und den Urlaubsanspruch für 2007. ... Dies gilt auch dann, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte.
Leserforumvon Luzie66 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 22.12.2010 09:00
Steht mir nun der Urlaubsanspruch direkt im Anschluß an die Krankheit gesetzlich zu oder muß ich erst wieder arbeiten und dann darf der AG entscheiden ob Urlaub oder ob nicht?
Leserforumvon Idu | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 30.03.2019 16:31
Laut Personalabteilung habe ich für 2019 einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen, den ich gerne zum Schluss nehmen möchte. Ich würde also aus der Krankeit den Urlaubsanspruch antreten. ... Am 31.3.2019 von blaubär+ ... und dann wäre da noch der Punkt, dass Krankheit / AU und Urlaub sich ausschließen.
Leserforumvon 0815fall | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 24.03.2015 12:42
Nach meinem "Gefühl" bleibt der Urlaubsanspruch für den AN1 erhalten. ... Meiner Meinung nach erlischt der Urlaubsanspruch. ... Die Krankheit stellt einen dringenden Grund dar.
Leserforumvon MalcomX | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 29.03.2019 13:38
Danach ist es zulässig und nunmehr gefestigte Rechtsprechung, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs verfällt. ... Naja der Urlaub aus 2018 kann ja eh nicht verfallen wegen Krankheit oder ? ... Und da ja der gesetzliche Urlaubsanspruch erst spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs verfällt.
Leserforumvon Megami | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 16.05.2017 18:43
Nun fragt sich A: wäre A nach den 1.5 Jahren in den Betrieb zurückgekehrt, hätte er ja den Urlaubsanspruch für diese AU-Zeit aufgespart gehabt. ... Oder ist es sinnlos, da 11 BUrlG Abs. 1 Krankheit nicht als unverschuldetes Arbeitsversäumniss wertet? Wobei A eine "Kollegin" hatte, die nach 2 Jahre Krankheit ihren angesammelten Urlaub genommen hatte, bevor sie wieder Anfing(ohne einen Tag zu arbeiten)...
Leserforumvon marko 36 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 20.01.2011 14:06
Gesetzmässig war bis vor kurzem der Urlaubsanspruch aus 2009 verfallen. Der Urlaubsanspruch aus 2010 kann lt. ... Ich vermute, dass zumindest die 5 Tage SB-Urlaub nicht verfallen, da dieser Urlaubsanspruch ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist.
Leserforumvon Marion71 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 18.12.2012 09:13
Der Urlaubsanspruch bleibt doch bestehen, oder ?
Leserforumvon guest-12329.10.2009 23:22:54 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 28.06.2007 13:03
Mein Kollege ist wie ich schon fast 4 Jahre in der Firma (großer Arbeitgeber in der Metallbranche) Am 28.6.2007 von Ortillia Hallo, Bundesarbeitsgericht: auch bei einer lange andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers bleibt der Urlaubsanspruch in voller Höhe erhalten. ... Besteht für diesen Zeitraum ein Urlaubsanspruch, und wen ja in welcher Höhe ???
Leserforumvon aingeal_rhona | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 04.12.2019 13:16
Am 4.12.2019 von Ratsuchender@123net "Urlaubsverfall bei Krankheit Probleme hinsichtlich der Übertragung von Urlaub ergeben sich insbesondere immer dann, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt. Auch hier hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bereits zu einer grundlegenden Änderung der Rechtsprechung des BAG geführt (siehe "Urlaubsanspruch bei Krankheit"). ... [link=Urlaubsverfall bei Krankheit]Urlaubsverfall bei Krankheit[/link] -- Editiert von Ratsuchender@123net am 04.12.2019 13:49 Am 4.12.2019 von aingeal_rhona Hallo, diese Texte habe ich bereits zig mal gelesen.
Leserforumvon guest-12308.04.2010 10:35:42 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 28.12.2009 21:25
hallo.... haben mal folgende frage.... mein freund hat von 2008 resturlaub von 14tage und von 2009 ...noch 24tage urlaub..durch krankheit bastand keine möglichkeit diesen resturlaub in anspruch zu nehmen..da er wenn er arbeiten war,immer nur kurzzeitig arbeiten konnte wegen immer wieder zurück kehrender krankheit...arbeitgeber meint es bestünde keinen anstpruch mehr auf die urlaubstage von 2008 und 2009... ist dies rechtens?
Leserforumvon Antigone | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 16.11.2010 12:21
----------------- "" Am 17.11.2010 von CBW Hallo, nein - durch die Krankheit veringert sich der Urlaubsanspruch generell nicht. Es ist aber zweifelhaft, ob überhaupt ein Urlaubsanspruch zusteht. ... Diese völlig falsche "Interpretation" des BurlG wurde bereits vor einer Woche von CBW zum besten gegeben und es wurde umgehend auf den Irrtum hingewiesen. http://www.123recht.net/K%C3%BCndigung-trotz-Krankheit-in-der-Probezeit-u.a.
Leserforumvon frabarzz | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 30.06.2021 16:16
danke Am 30.6.2021 von blaubär+ Ja - der Anspruch geht nicht so schnell verloren; lies [link=https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-krankheit/]https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-krankheit/[/link] Allerdings: Wie viele Tage am Ende, hängt ab von der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (und natürlich davon, wie viel Urlaub du im Jahr des Anspruchs ggf. schon genommen hattest. Mit anderen Worten - die 29 Tage Urlaubsanspruch können nur passen, wenn du jeden Arbeitstag arbeitspflichtig (gewesen) sein solltest.
Leserforumvon KPM | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 29.05.2009 10:06
Danke für Eure Hilfe Am 29.5.2009 von blaubär49 ... den urlaubsanspruch für 2009 hast du erst einmal. die andere frage wird sein, ob bzw. wann du ihn wirst einlösen können - dazu müsstest du arbeitsfähig sein oder werden. den anspruch für das letzte jahr hast du nach deutschem arbeitsrecht verloren >burlg. allerdings gibt es ein neues urteil des EUGHG, wonach urlaubssanprüche bei langer krankheit nicht verfallen dürfen.
Leserforumvon TimoNRW | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 21.07.2011 15:55
Eine Weiterbeschäftigung wird nicht möglich sein Nach Vertrag Urlaubsanspruch 26 Arbeitstage Kündigungsfrist 4 Wochen für den Arbeitgeber ist klar, Urlaubsabspruch geht ja wegen Krankheit nich verloren, gibt es vollen Urlaubsanspruch? ----------------- " " Am 21.7.2011 von blaubär+ bemerkung: dein eingangsdatum muss wohl auf xx. xx 2010 korrigiert werden. da die person ab 1.8. wieder arbeitsfähig ist resp. sein soll, richtet sich der urlaubsanspruch, denke ich, nach den normalen regeln: voll bei geltung des burlg, gegebenenfalls zwölftelung nach tarif. ----------------- ""
Leserforumvon hasili04 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 30.11.2006 12:32
Mein Jahresurlaubsanspruch beträgt 36 Tage,von denen ich dieses Jahr ,bedingt durch meine lange Krankheit, nur 4 Tage nehmen konnte. ... Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Monatseinkommens erst nach etwa viermonatiger Krankheit ganz gestrichen werden darf. ... Der Urlaubsanspruch verfällt am 31.03. des Folgejahres. '(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.
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