Hallo zusammen, aus meiner aktuellen Situation ergibt sich eine Frage zur Rückzahlung von Studiengebühren. ... Verlasse ich das Unternehmen innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung des Studiums müsste ich diese zurückzahlen. Sollte der AG mir jedoch keinen Arbeitsvertrag anbieten, entfällt die Rückzahlung.
Rückzahlung von Fortbildungskosten
4,5 von 5 Sterne
Im Arbeitsvertrag gibt es die Klausel, dass Rückzahlung (5220 €) unter bestimmten Vorraussetzungen entfällt. Zitat: Eine Rückzahlungsverpflichtung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer nicht nach Beendigung dieses Vertrages durch ein Unternehmen der xyz ein Angebot für eine weitere Anstellung innerhalb der xyz zu denselben Konditionen, insbesondere mit demselben Entgeldanspruch, wie im letzten Fortbildungsjahr (liegt hier vor, also ich würde mehr verdienen, als im letzten Fortbildungsjahr) erhält oder seine Beschäftigung [... arbeitgeberseitige Kündigung...]. ... Noten sind gut (Also 2´er Bereich), die Leistung im Betrieb ebenfalls (durch Beurteilungen schriftlich festgehalten), Lieben Gruß, Tobias Am 4.5.2017 von guest-12313.09.2017 08:51:03 Gibt es eine Bindungsfrist und Staffelung der Rückzahlung?
Rückzahlung "Studien-Vergütungen" duales Studium
3,5 von 5 Sterne
Hallo, angenommen jemand hätte im Vertrag über sein duales Studium eine Klausel, die da etwa lautet: "Der Studierende verpflichtet sich zur Rückzahlung der empfangenen Studien-Vergütungen, wenn (...)" ... A: Die vom Unternehmen übernommen Studiengebühren B: Die vom Unternehmen gezahlten Gehälter aus dem separaten Arbeitsvertrag, der im Vetrag über das duale Studium nicht erwähnt wird.
Nach meiner Frage, warum er das getan habe, bekam ich zur Antwort, dass die Gratifikation wieder zurück gebucht wurde, weil ich nach dem 31.12. nicht mehr in diesem Unternehmen beschäftigt bin. ... Darauf der Arbeitgeber: nein es wäre keine Rückzahlung nötig, wenn ich zwischen 1.1. und 31.3. das Unternehmen verlassen hätte. ... Wie schon geschrieben, ich bin länger als 5 Jahre in dem Unternehmen.
Wenn man vorher aus dem Unternehmen ausscheidet, muß man das Weihnachtsgeld zurückzahlen. ... Am 25.1.2005 von hh Eine pauschale Pflicht zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes gibt es nicht.
April des folgenden Jahres ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des zuletzt gezahlten 1/2 Gehaltes verpflichtet." ... April des folgenden Jahres ist der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des zuletzt gezahlten 1/2 Gehaltes verpflichtet." Der Arbeitnehmer scheidet aus dem Unternehmen am 31.03. aus dem Unternehmen aus, also vor dem 01.04.
Hallo zusammen, ich habe am 08.08.22 eine 1-Wöchige Schulung vom Unternehmen bezahlt bekommen. ... Nun habe ich mich entschieden zum Monatsende (28.02.23) das Unternehmen zu verlassen. ... In dem Zeitraum profitiert das Unternehmen immerhin noch von meinem erlernten.
Ich möchte das Unternehmen, wo ich nun bin nicht unbedingt bis zum Ende der 3 Jahre angehören. ... Hier ist also gerade ein Grund für die Rückzahlung bestimmt worden. ... Hier ist also gerade ein Grund für die Rückzahlung bestimmt worden."
Wofür hat ein großes Unternehmen sonst eine Prüfstelle ? ... Dann sollte aber die Rueckzahlung kein Problem darstellen. Oder aber die Rueckzahlung der 2.300 Euro stellt einen wirklich vor groessere Probleme.
Bin mir unsicher was nun gilt und habe Hoffnung, die Rückzahlung vermeiden zu können. ... Folgende Maßgaben sind u.a. zu beachten: •Der Arbeitnehmer kann durch die Stichtagsregelung nicht zeitlich unbegrenzt an das Unternehmen gebunden werden •Rückzahlungsvorbehalte für Weihnachtsgeldleistungen in einer Höhe bis zu 100 Euro sind unzulässig, dieses Geld kann der Arbeitgeber also nicht zurückfordern •Bei Weihnachtsgeld über 100 Euro, aber von weniger als einem Monatsgehalt darf der Stichtag für eine Rückzahlungsverpflichtung spätestens am 31. ... Entscheidend ist dabei, ob der Arbeitnehmer an diesem Tag noch im Unternehmen ist (selbst wenn der Arbeitsvertrag zu diesem Zeitpunkt schon gekündigt sein sollte) •Bei Weihnachtsgeld von einem oder mehr Monatsgehältern darf der Stichtag spätestens auf den 30.
Sollte der Arbeitnehmer das Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von zwei Jahren nach dem Studienabschluss verlassen, hat der Arbeitnehmer die erstatteten Studiengebühren in voller Höhe zurückzuzahlen. ... Eine Rückzahlung kann über einen Zeitraum von max. zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in monatlichen Raten erfolgen. ... Der Fall, dass ich das Unternehmen vorzeitig verlasse, scheint nach meiner Auffassung durch diese Klausel nicht abgedeckt sein, sodass mir in diesem Falle eine Rückerstattung erspart bliebe.
., unser Unternehmen hat nunmehr den Jahresabschluss für das Jahr 2006 durchlaufen.
Begründung: Ich bin erst im Februar 2014 in das Unternehmen eingetreten. ... Und wenn es sich um einen Bonus für das Kalenderjahr handelt und wenn zur Rückzahlung nichts vereinbart ist, hätte ich die starke Vermutung, dass der AG da auch nichts rückfordern kann. ----------------- ""
Am 1.4.2020 von guyfromhamburg Zitat (von Biened32):Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn sie aufgrund eigener Kündigung oder außerordentlicher oder verhaltensbedingter Kündigung des Arbeitgebers aus einem von ihr zu vertretenden Grund bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet.Da Sie erst zum 14.4. aus dem Unternehmen ausscheiden möchten, ist dieser Passus für Sie nicht relevant. Eine Rückzahlung der Gratifikation entfällt.
Es geht um folgendes: Ich war vom 10.4.2017 befristet bis 09.01.2018 bei einem Unternehmen angestellt. ... Die Dame aus der Buchhaltung schickte mir nur eine kurze Aufforderung zur Rückzahlung und damit es noch genauer ist zwei Belege aus Dezember (einmal 20.12.2017 erstellt und die zweite ist die Korrekturabrechnung mit Datum 28.12.2017) Deshalb bin ich irritiert.
Des Weiteren ist festgelegt, dass ich beim Endes des Vertrages die Vergütung zu Zeiten, in denen ich nicht im Unternehmen war, zurückzahlen muss. Die Rückzahlungsklausel ruht nur, wenn ich anschließend 36 Monate beim Unternehmen arbeiten würde. ... Ich mag mein Unternehmen und würde dort auch bleiben, aber wenn ich es einfach nicht schaffe, was soll ich dann machen?
Durch die Zusatzausbildung soll er auch diesen Beruf vollständig erlernen ) eine zusätzliche Vereinbarung ab, wo geregelt ist: dass die Ausbildung über 2 Jahre geht, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Dauer der Ausbildung ( jeweils ein Arbeitstag in der Woche zzgl. zusätzliche externe Kurse bei diversen Instituten ) unter Fortzahlung des Entgeltes freistellt, der Arbeitnehmer an der regelmäßigen Teilnahme der Ausbildungstage verpflichtet ist, der Arbeitnehmer nach Abschluss der Prüfung verpflichtet ist noch mind. 3 Jahre im Unternehmen zu bleiben, dass bei einer Kündigung vor Ablauf der 3 Jahresfrist der Arbeitnehmer die gesamten Kosten der Ausbildung sofort an den Arbeitgeber zurückzahlen muss ( der Rückzahlungsbetrag vermindert sich um 1/36 bei jeden vollen Beschäftigungsmonat innerhalb der 3 Jahres Frist ) . ... Ist es nicht so, dass die Pflicht zur Rückzahlung erst dann beginnt, wenn die Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde und der Arbeitnehmer nun als "Vollwertiger " Angestellter eingesetzt werden kann ?
Am 10.1.2019 von little-beagle Ich wage zu bezweifeln, dass das Unternehmen Dir auf diesen Account nochmals Zugriff gewähren wird. ... Diese Rückzahlung muss ich von dieser Email bestätigen lassen. ... Zitat (von JohnDoe86):Diese Rückzahlung muss ich von dieser Email bestätigen lassen.
Grund: Mein alter AG will mich unbedingt zurück in seinem Unternehmen haben und hat mir bereits einen Vertrag zukommen lassen. ... Ich hoffe ihr werdet aus den Ausschnitten schlau und könnt mir helfen ob die Rückzahlung nun fällig ist oder nicht.
Nun möchte ich das Unternehmen wechseln. ... Mir geht es aber um die Rückzahlung der Sonderzahlung des vorherigen Jahres: Wenn ich die Antwort von Apothekenpferd also richtig verstehe, kann ich bis Ende Februar meine Kündigung zum 31.03.2008 aussprechen und muss dann die Sonderzahlung von diesem Jahr auch nicht mehr zurückzahlen, oder?