471 Ergebnisse für „lohnfortzahlung urlaub“

Leserforumvon Normi210402 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 24.10.2006 11:40
Wir konnten darin nicht über ne Fortzahlung bei Krankheit oder Urlaub finden. ... Mein Mann arbeitet auf reiner Provisionsbasis. ----------------- "Grüße Normi210402" Am 24.10.2006 von SVielha Lohnfortzahlung ist meines Erachtens gesetzlich geregelt, aber im Vertrag muß zumindest drinstehen, wie viel Urlaub vorgesehen ist.
Leserforumvon SkarSatai | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 20.07.2005 13:19
" Haben wir nun Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Urlaub oder nicht ? ----------------- "Thorsten" Am 20.7.2005 von hh Ihr habt Anspruch auf Wochen (= 8 Tage) bezahlten Urlaub. ... Denn für die Tage, an denen Sie üblicherweise nicht arbeiten, müssen Sie keinen Urlaub beantragen.
Leserforumvon Coxerspaniel | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 20.07.2011 22:18
Lohnfortzahlung in Krankheitsfällen findet ebenfalls nicht statt. ... Normalerweise verfällt nicht genommer Urlaub ja zum 31. ... Zum Urlaub kann ich mich den Vorrednern nur anschließen.
Leserforumvon krimpii | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.04.2010 12:25
----------------- "" -- Editiert am 13.04.2010 12:52 Am 13.4.2010 von HeHe Das ist ja ein ganz schlauer oder ganz dummer AG: Aushilfen haben die gleichen Recht, was bezahlten Urlaub (nicht unbedingt Urlaubsgeld!) oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angeht.
Leserforumvon STEFFISEPP | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 22.01.2022 01:51
Hallo, es ist ein Urlaub in ein Risikogebiet geplant. ... Wenn du im Urlaub erkrankst, müsste eine ganz normale Lohnfortzahlung bestehen und deine Urlaubstage quasi 'erstattet' werden. sollte Quarantäne aufgrund deiner Position als Kontaktperson verhängt werden, könnte man dies auf den Urlaub umlegen, statt gar kein Geld zu erhalten. hilft dir das irgendwie weiter? ... Da gibt es im Fall hier keine Lohnfortzahlung.
Leserforumvon fb319332-5 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 06.11.2011 13:00
Die andere Sache ist, dass im Vertrag keine Rede vom Urlaub war und ich mir auch keinen genommen habe. ... Ich bin ziemlich am verzweifeln, besonders weil die fehlende Lohnfortzahlung sich deutlich bemerkbar macht (alleinerziehend). ... - in den ersten vier wochen gibt es nämlich keine lohnfortzahlung. wenn die krankschreibung danach war, musst du weiter bezahlt werden, als wenn du gearbeitet hättest. urlaub steht dir zu. wenn es genau drei arbeitsmonate sind - also nicht unbedingt gleich kalendermonate - ist es 1/4 des jahresurlaubsanspruchs, nach burlg also 5,00 tage (fünftagewoche), entsprechend weniger, wenn sich deine AZ auf weniger wochentage verteilt hat. ----------------- "" Am 6.11.2011 von fb319332-5 Ich war im letzten Monat krankgeschrieben.
Leserforumvon fb515623-18 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 20.05.2019 08:45
Das im Urlaubs- oder Krankheitsfall nur Lohnfortzahlung für die vertraglich vereinbarte Stundenzahl gilt ist meines Erachtens rechtlich in Ordnung. ... Kurzgefasst: Der AG hat dich zu bezahlen, im Grunde als ob du gearbeitet hättest, allerdings mit Unterschieden bei Urlaub und Krankheit: Urlaub: lies § 11 BUrlg 1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. ... Im Urlaub gibts den Durchschnitt der letzten 13 Wochen Bei Krankheit gibts den Tariflohn plus das Geld für regelmäßige 'Überstunden', also vom AG verlangte Mehrarbeit.
Leserforumvon Frage9999 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 07.01.2022 01:08
Sehr geehrtes Forum, es ist bekannt, dass ungeimpfte AN für die Zeit der Quarantäne keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. ... Am 7.1.2022 von blaubär+ Das sehe ich auch so - entweder Quarantäne ODER Urlaub/Zeitausgleich für Überstunden oder Mehrarbeit. ... Die Frage die sich mir noch stellt ist, ob der AG einfach den bereits genehmigten Urlaub und Überstundenabbau stornieren darf, selbst wenn er die Tage wieder gutschreiben würde?
Leserforumvon jabaa123 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.04.2017 21:19
Folgende zwei Passagen stehen so wörtlich im Arbeitsvertrag: Zitat:Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. ... Mich interessiert unter Anderem, wie die Situation aussieht, wenn ich den Vertrag unterschreibe und dann einfach Urlaub einreiche oder auf Lohnfortzahlung bestehe, wenn ich krank werde. Gilt dann der Vertrag oder muss mein AG trotz Vertrag den Lohn in meinem Urlaub und während Krankheit fortzahlen.
Leserforumvon Van1234 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 26.09.2016 10:50
Hätte ich bei Krankheit denn Anspruch auf Lohnfortzahlung? ... Hätte ich bei Krankheit denn Anspruch auf Lohnfortzahlung? ... Kurz: Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub stehen dir zu (die letzten 3 Monate werden dabei berücksichtig).
Leserforumvon foxbase1 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 14.06.2010 12:45
Euro) Das Problem um welches es geht ist die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und das Nichtzahlen von Weihnachtsgeld. ... Ich möchte bei dem Unternehmen weiter angestellt bleiben, aber auf die Lohnfortzahlung im Urlaub und das Weihnachtsgeld kann und möchte ich nicht mehr verzichten. ... Um "bezahlten Urlaub" zu machen muss ich mich bisher krank melden, was ich ehrlich gesagt beschissen finde.
Leserforumvon fragenfragerIn | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 01.10.2019 15:07
Im Januar wurde vom Steuerbüro vergessen die Lohnfortzahlung für AU und Urlaub zu zahlen, die aber auf Nachfrage bei unserer Personalführung im Februar nachgezahlt wurde, wenn auch die Nachzahlung sehr gering ausfiehl... ... Ist es richtig, dass hier eine Lohnfortzahlung für 10 ½ Tage gezahlt wird (8 AU +2 ½ Tage Urlaub, 24.+31.12 sind jeweils als halber Tag Urlaub zu nehmen in unserer Praxis, am 24. hab ich ja aber gearbeitet), also nur die Tage Fortgezahlt werden, die man auch tatsächlich gearbeitet hätte? ... Ist es also richtig, dass die Lohnfortzahlung für die AU und den Urlaub nicht mit eingerechnet werden, weil sie angeblich in den Dezember gehören??
Leserforumvon butterkeks | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 20.02.2013 18:50
Hallo, ich habe mal eine Frage zu meiner Lohnfortzahlung. ... Ich bekomme Urlaub, Feiertage und Krankheit als Lohnfortzahlung auf folgender Basis bezahlt: es werden die durchschnittlichen 3 Monate, 6 Monate und 12 Monate im Durchschnitt genommen und daraus die Lohnfortzahlung berechnet. ... Keks ----------------- " " Am 21.2.2013 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:ch bekomme Urlaub, Feiertage und Krankheit als Lohnfortzahlung auf folgender Basis bezahlt: es werden die durchschnittlichen 3 Monate, 6 Monate und 12 Monate im Durchschnitt genommen und daraus die Lohnfortzahlung berechnet.
Leserforumvon Emanuel1310 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 06.04.2010 18:03
Guten Tag, angenommen ein Arbeitnehmer arbeitet bei Firma xy und beantragt Urlaub für 8 Tage. ... Eine weitere Frage: Steht dem Arbeitnehmer im Urlaub auch die Zahlung von Zuschlägen zu, wenn dieser regelmäßig an Tagen oder zu Zeiten arbeitet an denen Zuschläge gezahlt werden ? ... Also das ein Arbeitnehmer im Urlaub weniger Gehalt bekommt als wenn dieser auf der Arbeit ist. ----------------- ""
Leserforumvon Tinchen1975 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 04.11.2007 21:19
Von meiner letzten geringfügigen Beschäftigung kannte ich es, das es Lohnfortzahlung gibt. Nun wurde mir gesagt, das ich auf Stundenbasis angestellt wurde und ich somit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe. ... Ebenso mit Urlaub.
Leserforumvon Knoxi | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 19.10.2007 08:43
Auch wenn ich in der Woche meine Überstunden abbauen wollte war ich nicht dazu im stande weil ich ja krank war und warum sollten mir dann nicht die Stunden gut geschrieben werden und eine Lohnfortzahlung erfolgen ist ja fast wie Urlaub anzusehen und bei Urlaub ist es ja nicht egal ob man zu der Zeit krank ist. ... Knoxi Am 19.10.2007 von blaubär49 ... es ist tatsächlich so: du hast mehrarbeitsstunden aufgehäuft und willst dafür den freizeitausgleich. der AG genehmigt den zeitraum - du wirst aber krank. anders als beim urlaub ist der AG aber nur einmal verpflichtet, dir diesen ausgleichszeitraum zu bewilligen. - beim urlaub ist die grundannahme offenbar die, dass u der erholung dient, die aber durch krankheit (oder bei k) nicht möglich ist. deswegen werden k-tage im urlaub ersetzt.
Leserforumvon Thomas aus KR | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 11.03.2007 19:43
Und daß, wenn ich versuchen sollte Lohnfortzahlung zu bekommen, direkt meine Tasche packen könnte. ... Und daß, wenn ich versuchen sollte Lohnfortzahlung zu bekommen, direkt meine Tasche packen könnte. ... Gruss Thomas aus KR Am 13.3.2007 von Stefan 5 Man hat als 400 EUR-Kraft genauso Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagszahlungen und Urlaub wie alle Arbeitnehmer.
Leserforumvon haamburg | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 07.05.2021 08:31
Guten Tag, In meinem Arbeitsvertrag steht eine 78wöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. ... Wenn man erneut erkrankt, an einer anderen Krankheit, hat man dann erneut Anspruch auf diese 78 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber? ... Am 11.5.2021 von haamburg Ich möchte euch Experten gerne nochmals um eure Einschätzung zu einem Thema in dem Umfeld fragen Darf man wenn man länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist eigentlich Urlaub machen?
Leserforumvon rooney79 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.11.2010 13:38
Für die Zeit müssen alle Arbeitnehmer 5 Tage Urlaub nehmen. ... Uwe ----------------- "" Am 3.11.2010 von altona01 http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/unbezahlter-urlaub-welche-rechtsfolgen-hat-unbezahlter-urlaub-teil-2.html : "Unbezahlter Urlaub und Arbeitsunfähigkeit Wenn Ihr Mitarbeiter während des unbezahlten Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, brauchen Sie während des unbezahlten Urlaubs keine Entgeltfortzahlung zu leisten. Denn Grund für den Arbeitsausfall ist nicht die Arbeitsunfähigkeit, sondern der unbezahlte Urlaub." ----------------- ""
Leserforumvon musel-wusel | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 23.05.2006 22:53
Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch und mit der LOhnfortzahlung im Krankheitsfall aus, in diesem Fall??? ... Es ist schon ein unterschied, für 52 Arbeitstage/Jahr (Vertrag) bekomme ich 6 Tage Urlaub und wenn ich die tatsächliche Arbeitszeit bzw. Arbeitstage ausrechne "hätte ich 20 Tage im Jahr Urlaub".
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