557 Ergebnisse für „lohnfortzahlung kündigung“

Leserforumvon Irma | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 25.09.2019 13:01
Bekommt er dann trotz einer Kündigungsfrist von 2 Wochen darüber hinaus ( max 6 Wochen ) weiterhin Lohnfortzahlung vom " Nocharbeitgeber " ?? Am 25.9.2019 von blaubär+ Lies dazu https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/kuendigung/das-arbeitsverhaeltnis-endet-die-lohnfortzahlung-nicht/ Am 25.9.2019 von spatenklopper Theoretisch ja, sofern er die Wartezeit bereits hinter sich hat. http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html Theoretisch deshalb, weil dein Sohn nachweisen müsste, dass er wegen der Erkrankung gekündigt wurde.
Leserforumvon chathexe | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 12.06.2014 14:11
Am 12.6.2014 von chathexe nun ja man glaubt immer an das Gute im Menschen... würde ich mal sagen und versucht erst mal zu reden ja Lohnfortzahlung ersten vier Wochen... gesetzlich aber was ist nun generell mit der Lohnfortzahlung? ... Und damit ist womöglich ein sauberer Knoten in einer an sich glatten Sache: Kündigung in der Probezeit ist ohne Angabe von Gründen möglich, aber Kündigung und Abmahnung in der gleichen Sache schließen einander aus, denn die Abmahnung beinhaltet den Verzicht auf eine Kündigung. ... Somit kommt nur eine ordentliche Kündigung in der vorgesehenen Frist infrage und die außerordentliche Kündigung stellt eine unnütze Komplikation dar.
Leserforumvon toor | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 10.10.2023 12:01
Es ist keine Rede von Freistellung oder Lohnfortzahlung. ... Ich erhielt eine fristlose, außerordentliche Kündigung per post. Mir liegt demnach kein Schriftstück zur Freistellung/Lohnfortzahlung vor.
Leserforumvon Nick295 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 08.02.2013 10:21
Habe eine Frage zur Lohnfortzahlung. ... Sie hat dementsprechend ordentlich die 15 Std. als Lohnfortzahlung erhalten. ... (Mitteilung über die neue voraussichtliche Stundenzahl im Februar erfolgte noch vor der Kündigung)?
Leserforumvon Bella3 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 01.04.2012 06:52
Zum 16.03.2012 habe ich ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und nach genau zwei Wochen, also an diesem Freitag, teilte mir mein neuer Arbeitgeber folgendes mit: "Ich muss Sie leider innerhalb der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen, da die Mitarbeiterin, welche Sie ersetzt haben, sich eine Option in ihrer Kündigung eingeräunmt hatte, dass sie in die Betriebsstätte innerhalb einer bestimmten Frist wieder zurück kehren könne. ... Ich würde mich gerne krankschreiben lassen, würde aber kein Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, da man ja vier Wochen durchgängig in einem Unternehmen tätig sein muss, damit man im Krankheitsfalle Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.
Leserforumvon HerrSamson | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 20.08.2008 10:00
Am 25.07. musste ich dann wegen Schmerzen zum Arzt und wurde daraufhin bis zum 15.08.2008 krankgeschrieben (eingeklemmter Nerv in der Bandscheibe) Am 05.08.2008 erhielt ich meine schriftliche Kündigung. Soweit so gut... in meiner ersten Lohnabrechnung wurden die Tage an denen ich Krankgeschrieben wurde natürlich nicht bezahlt, da der Arbeitgeber während der ersten vier Wochen nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. ... Über die SuFu habe ich bereits erfahren können, dass die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernimmt.
Leserforumvon deffi1 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 05.07.2007 19:07
Hallo, Besteht seitens des Arbeitnehmers ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er seinen Job kündigt, weil sein Chef ihn in unerlaubter Weise ausspioniert (Einsatz von Remote software am Computer ohne entsprechende Ankündigung)? ... deffi Am 5.7.2007 von Sunbee 1 @deffi klar, lohn bis zum tag d. kündigung sunbee
Leserforumvon katjakimvbglg | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.09.2016 21:29
Hallo Besteht bei kündigung durch arbeitnehmer lohntfortzahlung pünktlich wenn der arbeitnehmer vor dem zahltag die kündigung (fristgerecht) einreicht????? ... Die Zustellung der Kündigung ändert doch nichts an den Zahlungsmodalitäten. ... Zitat (von katjakimvbglg):lohntfortzahlung Lohnfortzahlung gibs im Krankheitfall.
Leserforumvon Sascha_1975 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 13.06.2007 18:55
der ausgeführten Tätigkeit arbeitsunfähig wird, wie verhält es sich dann mit der Lohnfortzahlung? ... (AU wird voraussichtlich 3 Wochen anhalten) Hinzu kommt ja noch, dass zusätzlich die Kündigung wegen Probezeit im Raum steht und der AN aufgrund der "Krankheit" ja dann auch nicht sofort die Möglichkeit hätte woanders anfangen zu können.
Leserforumvon Karlheinz12311 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 13.03.2005 08:51
Habe meinen Chef angerufen was mit Lohnfortzahlung ist. ... Am 14.3.2005 von hh Natürlich gilt auch in diesem Fall die Lohnfortzahlung. ... Am 14.3.2005 von Karlheinz12311 Gibt es auf Grund einer Kündigung beim Arbeitsamt probleme?
Leserforumvon MiniJobber1991 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 20.07.2020 15:24
Eine Kündigung gab es nicht. ... Die Frage die sich mir nun stellt, ist ob im Zeitraum meiner Kündigungsfrist einen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe oder ob durch die damals freiwillige "Kurzarbeit" dieser Anspruch verflogen ist.
Leserforumvon Paddel77 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 26.04.2020 10:24
Meine Frage: wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung bzw. dem Bezug von Krankengeld, wenn mein Krankenschein über den 31.05.20 hinaus verlängert wird, und zwar so lange, dass ich mind. 42 Tage am Stück krank bin?
Leserforumvon Alex082 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 24.10.2011 12:56
Lohnfortzahlung... ... Kann mir jmd. was genaues zum Thema Lohnfortzahlung bei Freistellung sagen?
Leserforumvon Leuchte | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 31.03.2007 01:51
Kann mir jeamand zu Lohnfortzahlung bei Kündigung weiterhelfen? ... Frage: kann hier davon ausgegangen werden, das es Richtig ist, daß die Lohnfortzahlung zum 08.03.2007 (Freistellungsende)endet?
Leserforumvon Julia161 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.10.2018 10:52
Der Arbeitgeber muss natürlich keine Lohnfortzahlung leisten, da ich noch keine 4 Wochen dort beschäftigt war. ... Lohnfortzahlung leisten. ... Wie sich das im Falle einer Kündigung verhält, kann ich gerade nicht sagen.
Leserforumvon kalinkakefir | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 14.01.2010 16:59
angenommen, man arbeitet in einem 400 euro job ("mädchen für alles"), bekommt die stunden bezahlt, die man arbeitet. wenn man krank war, wurden die stunden, die man eigentlich hätte arbeiten müssen nicht bezahlt. nun war man 5 wochen krank. normalerweise hätte man den krankenschein beim ag abgeben müssen und hätte so 6 wochen krankgeld/lohnfortzahlung bekommen (wurde so vom ag mitgeteilt). man muss krankheitsbedingt (kaputter rücken) mit dem job nun eh aufhören. da es eh nur wenig bezahlte stunden waren (knapp 150 euro monat), und das geld nicht wirklich in der haushaltskasse fehlt möchte man nun einfach keine lohnfortzahlung. kann man einfach den krankenschein nicht abgeben? ... Am 14.1.2010 von altona01 Um da sauber rauszukommen, ist eine Kündigung sinnvoll. ... Sie können auf die Lohnfortzahlung verzichten, das hat aber nichts damit zu tun, ob der Arbeitgeber Sie bei Nichterscheinen nach der Krankheit in Haftung nehmen kann für einen eventuellen Schaden.
Leserforumvon str516605-53 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 08.11.2021 10:08
- Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt 6 Wochen für den AG, d.h. er müsste bis zum 16.11.2021 (05.10.-16.11.) ... Angemerkt: Mit deiner Idee, dass dir Lohnfortzahlung auch über das Beschäftigungsende hinaus zustehen könnte, liegst du gar nicht unbedingt falsch, wenn nämlich die Kündigung 'aus Anlass' der Erkrankung anzunehmen ist. ... [quote=str516605-53]Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall[/quote] beginnt hier am 5.10. und endet am 12.11.
Leserforumvon Dominik1979 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 12.12.2022 22:35
Nun hat der Arbeitgeber mitgeteilt, dass er nicht verpflichtet sei, eine Lohnfortzahlung zu leisten (d.h. kein Gehalt vom 01. - 20. ... Am 13.12.2022 von frannzwick Während der ersten 4 Wochen gibt es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Leserforumvon Jung, Sebastian | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 29.01.2009 15:32
-- Editiert von hamburgerin01 am 29.01.2009 15:38 Am 29.1.2009 von Jung, Sebastian Die Kündigungsfrist beträgt 14 tage in der Probezeit, aber Ich möchte so schnell wie möglich kündigen um den AG nicht nöch länger zu belasten, muß er Mir Lohn zahlen für den Zeitraum vom 01.01.2009- 06.02.2009 wenn ich zum 06.02. kündigen sollte Am 29.1.2009 von Sunbee 1 @jung, sebastian nein, dein ag zahlt erstmal keine lohnfortzahlung. du bist während der ersten 4 wochen des arbeitsverhältnisses erkrankt und somit ist die krankenkasse zuständig. entgeltfortzahlungsgesetz §3, abs. 3 der anspruch auf krankengeld entsteht immer ab erstem tag der arbeitsunfähigkeit, ruht nur bei lohnfortzahlung sgb V §46 ff diese setzt ab der 5. woche ein und besteht somit in deinem fall höchstens für 2 wochen. http://www.jobware.de/ra/ib/kh/6.html# eine kündigung deinerseits oder eine aufhebung (die einer eigenkündigung gleichkommt) mit der du einverstanden bist hätte eine 3 monatige sperre bei alg1 (falls noch anspruch besteht) zur folge. jetzt bekommst du kg in höhe von 70% des letzten netto 4 wochen lang. dann 2 wochen lohnfortzahlung und dann wieder 70% des letzten netto als kg. es wird ein riesenchaos, wenn du jetzt kündigst. die gkv wird dich zur agentur für arbeit schicken, die wieder ins kg. durch die sperre käme dann die leistungsbehörde alg2 (hartz4) ins spiel. mein tipp: lass alles, wie es ist und wenn der ag dir kündigt und du probleme mit der gkv kriegst, melde dich hier im forum unter sozialrecht. sunbee -- Editiert von Sunbee1 am 29.01.2009 16:18 Am 4.1.2010 von firefighter2320 Verhält es sich genauso im folgenden Fall? ... Die Lohnfortzahlung für die 4.
Leserforumvon Salesjob | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 13.10.2023 09:48
[/quote] Dankeschön, d.h. für die Lohnfortzahlung ist es unerheblich, dass er Sa So eigentlich immer wieder gesund ist. ... Ansonsten sind wir ja dann aus der Lohnfortzahlung raus nach 6 Wochen, bis er sich entsprechend gegenteilig melden würde. ... Dieses Wissen kann Ihnen später helfen, die negative Gesundheitsprognose, die gerade bei Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen zwingend erforderlich (aber schwierig ist) zu untermauern.
123·5·10·15·20·25·28