15 Ergebnisse für „kürzung lohnkürzung“

Leserforumvon guest-12304.12.2011 14:46:36 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.12.2011 00:04
Nach 5monatiger Krankheit hat mein Mann wieder zum Arbeiten angefangen, nun hat er seine Abrechnung mit einer Kürzung von 900,00 bekommen weil seine Chefin eine Versicherung weitergezahlt hat und nicht stillgelegt hat. ... ----------------- "" Am 4.12.2011 von blaubär+ Um der Genauigkeit willen: Es geht offenbar um eine Aufrechnung, nicht um eine Kürzung. a) Dich ärgert wohl, dass der AG die Summe auf einmal einbehält statt in Teilbeträgen - das wäre eine Verhandlungssache (gewesen).
Leserforumvon Holger62 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 04.11.2007 16:01
(Bei mir 13%) Aus Sorge um den Arbeitsplatz habe ich zugestimmt,auch deshalb weil die Kürzung nicht dauerhaft sein sollte.Jetzt wird aber nur noch über eine mögliche Prämie am Jahresende gesprochen. Ich habe vor einer Woche zufällig erfahren,dass die Lohnkürzung eigentlich gar nicht zulässig war(§613a)und dass die alten Arbeitsverträge ein Jahr gültig sind.
Leserforumvon Lexi62 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 13.04.2019 11:22
Ich wäre ja auch mit einer gewissen Kürzung einverstanden gewesen, aber nicht 100 € ! ... Und solange ich keinen anderslautenden Vertrag habe, kann doch so ohne Weiteres keine Kürzung erfolgen ? Am 13.4.2019 von Anami Zitat (von Lexi62):kann doch so ohne Weiteres keine Kürzung erfolgen ?
Leserforumvon Suzzpect | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 28.01.2012 13:34
Aber der Grund für die Lohnkürzung lautet: "Erzieherische Maßnahme" Am 28.1.2012 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:Der meint das mein Arbeitgeber unter keinen Umständen einfach meinen Lohn einbehalten darf außer die 5 Stunden die ich nicht gearbeitet habe! ... Da ich mir aber ziemlich sicher bin, dass mein AG die Kürzung als "Vorschuss" auf die Lohnabrechnung schreibt, werde ich wohl oder übel zu einem Anwalt gehen müssen! ... Und wenn die Firma die Kürzung wirklich als Vorschuss auf die Abrechnung schreibt, wäre das doch eine Fälschung der Lohnabrechnung und somit machen die sich doch strafbar!
Leserforumvon hobideri | Arbeitsrecht | 23 Antworten | 06.03.2013 10:17
Abgesehen davon handelt es sich hier nicht um eine Lohnkürzung. ... Arbeitszeit Stunden YYYY diese zweite Vereinbarung wurde einvernehmlich verändert, und zwar ohne Bedingungen der AN wollte zwei Stunden früher gehen, der AG hat diesem Ansinnen zugestimmt ich sehe nicht, warum diese Zustimmung eine Kürzung des Festgehaltes implizieren soll, wenn davon bei Abschluß dieser Vereinbarung keine Rede war selbst wenn man die Beweisbarkeit dieser Vereinbarung in Frage stellt, indiziert doch der Zeitablauf von 12 Mo, bis dem AG plötzlich einfällt, er möchte diese 2 Std vom vereinbarten Festgehalt abziehen, daß eben ursprünglich nichts dergleichen abgesprochen war, sondern der AG einvernehmlich auf die Arbeitsleistung verzichtet hat, ohne mit dem Festgehalt gegenrechnen zu wollen da der AG aber beweisen müsste, daß seine Forderung zu Recht besteht, ist er hier m.M.n. hoffnungslos im Nachteil ----------------- "Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.... Arbeitszeit Stunden YYYY diese zweite Vereinbarung wurde einvernehmlich verändert, und zwar ohne Bedingungen der AN wollte zwei Stunden früher gehen, der AG hat diesem Ansinnen zugestimmt ich sehe nicht, warum diese Zustimmung eine Kürzung des Festgehaltes implizieren soll, wenn davon bei Abschluß dieser Vereinbarung keine Rede war Sehe ich nicht so.
Leserforumvon Sabrina2016 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 23.11.2016 19:38
Hallo an alle, ich möchte meine Arbeitszeit von 30 auf 35h die Woche erhöhen, was vom Arbeitgeber auch gewollt ist und nun liegt mir die Vertragsänderung vor mit Kürzung des Stundenlohnes. ... Für mich ist das eine Lohnkürzung, die sich mir nicht erklären lässt und vor allem.auch nicht zulässig sein dürfte oder? ... Erkläre uns bitte mal, seit wann mit dem AV eine Lohnkürzung ohne Vertragsänderung möglich sein soll bei Stundenerhöhung...
Leserforumvon Bojoe | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.07.2006 14:22
vielen dank ^^ Am 3.7.2006 von venotis Bojoe, die Kürzung ist vermutlich nicht rechtens, aber beurteilen kann man das aus der Ferne nicht, da man keinerlei Hintergründe kennt.
Leserforumvon müllermilch | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 24.01.2014 11:59
Meine Frage, war nicht genug Zeit, die "Kürzung" bis zur Auszahlung am ENde des Monats wieder zu ändern (Gehaltsschluss)?
Leserforumvon Teigtasche | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 28.04.2017 10:41
Hallo, mein Arbeitgeber (ein Familienangehöriger) kündigt wegen Privater Probleme die Kürzung meines Lohns an sowie der Entzug meines momentan Privat genutzten Firmenfahrzeugs (geht über meine Abrechnung).
Leserforumvon Sandra Mehnter | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 15.05.2013 21:50
Und umgekehrt auch kein Anspruch auf Kürzung, eben gar nichts mehr. ... Ob die Lohnkürzung zu Recht erfolgte, das ist eine ganz andere Frage. wirdwerden ----------------- ""
Leserforumvon max996 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 23.09.2014 14:41
Selbst wenn du zu viele Urlaubstage bekommen haben solltest, geht der Ausgleich mit einer pauschalen Kürzung auf keinen Fall ~ dein Arbeitgeber müsste schon genau abrechnen. ----------------- "" Am 23.9.2014 von max996 Mein gesetzlicher Urlaub beträgt 20 Tage (5 Tage-Woche) und mein Arbeitgeber hat mit mir noch 4 zusätzliche Tage vereinbart.
Leserforumvon jrb118 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 04.06.2014 09:53
Die Lohnkürzung bereitet mir ernsthafte finanzielle Probleme für diesen Monat. ----------------- "" Am 4.6.2014 von xxsirodxx Berufsschulzeit ist Arbeitszeit. ... Ob nun Rückforderung des bereits bezahlten Lohns oder Kürzung des aktuellen sollte doch für Sie keinen Unterschied machen, auch eine Verjährung ist keinenfalls eingetreten.
Leserforumvon guest-12302.04.2010 10:03:26 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 01.03.2008 11:44
Mein Mann, Handwerker, bekam auch mal eine Lohnkürzung, weil es dem Betrieb schlecht ging (Kürzung der übertariflichen Zulagen) - das hat damals geholfen, der Laden läuft jetzt wieder gut.
Leserforumvon Florian R. | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 04.02.2015 15:31
Dort sagte er da ich im letzten Jahr nur ca. 60% anwesend und wegen der Lohnpfàndungsprobleme die er dadurch hätte, solle ich eine Lohnkürzung von 16% erhalten. ... Da frage ich mich doch nach der Rechtsgrundlage dafür /// .. wegen der Lohnpfàndungsprobleme die er dadurch hätte, solle ich eine Lohnkürzung von 16% erhalten. ... Ich sollte auf Grund der vielen Krankentage im Vorgejahr und dem "Stress" durch die Lohnpfändung eine Kurzüng von 16% erhalten.
Leserforumvon von1971 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 05.12.2011 19:44
Hin und wieder gab es Lohnerhöhungen, vor wenigen Jahren jedoch eine Lohnkürzung, eine Kürzung des Weihnachtsgeldes sowie zwei Urlaubstage weniger. ... @von1971 quote:Hin und wieder gab es Lohnerhöhungen, vor wenigen Jahren jedoch eine Lohnkürzung, eine Kürzung des Weihnachtsgeldes sowie zwei Urlaubstage weniger. ... Das mag daran liegen das diese die Lohnkürzung gar nicht mitgemacht haben, denn die bekommen von vorn herein weniger Geld.
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