435 Ergebnisse für „kündigungsfrist probezeit arbeitgeber arbeitnehmer“

Leserforumvon Michael32 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 31.10.2014 14:24
Arbeitnehmer ist seit 4/2010 unbefristet angestellt. ... Arbeitnehmer ist kein Gewerkschaftsmitglied. ... Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. ----------------- "" Am 1.11.2014 von altona01 Wenn das so wie oben dargestellt im Vertrag steht, dann gilt die Kündigungsfrist, die länger ist. ----------------- "" Am 3.11.2014 von Michael32 Der genaue Wortlaut ist: quote:Wird das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit fortgesetzt, gilt beiderseits die gesetzliche, bzw. tarifliche Kündigungsfrist.
Leserforumvon sitta123 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 17.11.2018 18:14
Es wird eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. ... Mein Arbeitgeber wird aber bestimmt auf 3 Monate Kündigungsfrist bestehen. ... Wieso kann der Arbeitgeber den Absatz 2 auch den Arbeitnehmer bestimmen?
Leserforumvon Vjalla | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 24.04.2008 09:48
Ein Arbeitnehmer ist seit dem 01.04.08 bei einem neuen Arbeitgeber. ... Nun möchte der Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen, da er ein besseres Jobangebot erhalten hat. ... Wie ist die Kündigungsfrist in dieser Situation die der Arbeitnehmer einhalten muss?
Leserforumvon guest-12316.10.2013 13:28:48 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 20.05.2011 22:29
Guten Abend miteinander, ich habe seit dem 9.Mai 2011 einen neuen Arbeitgeber. ... Die Frage ist nur: Gibt es in meiner Probezeit eine Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer?? ... In meinem Vertrag steht nur "Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist"..
Leserforumvon Tri-City-Maniac | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 07.05.2019 10:52
Einem Arbeitnehmer wurde am 06.05. die Kündigung in der Probezeit ausgehändigt (kurz nach Arbeitschluß). Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit demnach 2 Wochen. ... Einem Arbeitnehmer wurde am 06.05. die Kündigung in der Probezeit ausgehändigt (kurz nach Arbeitschluß).
Leserforumvon Katti-Babe | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 08.08.2007 19:32
Kann mir jemand sagen, wie es sich mit der Arbeitnehmer-Kündigungsfrist verhält, wenn der "Arbeitsvertrag" nur mündlich geschlossen wurde und sich der Arbeitnehmer nach 14 Tagen entschliesst, doch den falschen Job angenommen zu haben? Sämtliche Arbeitspapiere (Steuerkarte etc.) wurden dem Arbeitgeber ausgehändigt. ... Nein, es wurde keine Probezeit im Gespräch vereinbart.
Leserforumvon romihue | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 28.11.2017 18:27
Folgendes: Ich habe bei einer Firma gearbeitet und die hatte 6 Monate Probezeit. bis dahin 2 Wochen Kündigungsfrist, danach 4 Wochen. Die Probezeit habe ich absolviert und war am 24.10 vorbei. ... Ein altes Sprichwort lautet nun mal, Reisende soll man ziehen lassen, warum sollte man bei einem Arbeitnehmer auf den man verzichten kann, auf die Einhaltung der Kündigungsfrist pochen, also muss der Arbeitgeber der Kündigung nicht widersprechen.
Leserforumvon Shanoby | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 17.05.2018 16:31
Person B (Arbeitgeber) kündigt Person A allerdings bereits am 16.05.18 mit einer Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. Müsste die Kündigungsfrist nicht bei 4 Wochen liegen, da keine Probezeit vereinbart wurde? ... Grüße Simon Am 17.5.2018 von cabel Zitat (von Shanoby):Müsste die Kündigungsfrist nicht bei 4 Wochen liegen, da keine Probezeit vereinbart wurde?
Leserforumvon flensburger100 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 08.10.2023 14:20
Für den Arbeitgeber gelten ja wohl 2 Monate Am 8.10.2023 von blaubär+ ... und für dich dann wohl ebenso. ... ,[/quote] ...der Probezeit...? ... Am 9.10.2023 von Holperik [quote=flensburger100]Gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gelten für beide Parteien gleichermaßen[/quote] Bedeutet nichts weiter, als das für Sie als Arbeitnehmer die gleichen (je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängerten) Kündigungsfristen gelten wie für den Arbeitgeber.
Leserforumvon fb399766-41 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 20.11.2022 08:53
Situation: Arbeitnehmer hat kurz vor Ende der Probezeit eine Kündigung mit vier Monaten erhalten (Weiterbeschäftigung wurde eingeschlossen), diese Verlängerung gilt der weiteren Erprobung. Nun möchte der Arbeitnehmer kündigen. ... Meinem Verständnis nach, greift nach 6 Monaten Probezeit grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen, so dass die Kündigung spätestens zum 31.11.2022 erfolgen muss
Leserforumvon MARK_HAM | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 27.03.2008 13:31
Hallo, mein Arbeitgeber hat mir heute meine Kündigung in der Probezeit gegeben. ... Danach gilt in der Probezeit in den ersten 4 Wochen nur eine Kündigungsfrist von einem Tag (!) und danach bis zum Ende der Probezeit eine Kündigungsfrist von 7 Tagen.
Leserforumvon Djoli | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 05.12.2011 20:53
Zur Kündigungsfrist in der Probezeit gibt es keine Aussage im Arbeitsvertrag. Stattdessen steht relativ pauschal geschrieben: Wenn und soweit tarifvertragliche Regelungen keine Anwendung finden, gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gesetzlichen Kündigungsfristen. ... " Am 5.12.2011 von altona01 "Wenn und soweit tarifvertragliche Regelungen keine Anwendung finden, gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gesetzlichen Kündigungsfristen."
Leserforumvon lithium82 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.04.2018 19:58
Meine Probezeit läuft nächstes Wochenende (leider) aus. ... Den Arbeitgeber fragen und wenn er zustimmt (idealerweise schriftlich), wäre das einfach. ... Ich schaffe derzeit etwa die Arbeit von 1.5 Externen von denen jeder 20.000 / Monat kostet Die Frage ist hauptsächlich, ob die Kündigungsfrist niedriger vereinbart werden kann (für zumindest den Arbeitnehmer, natürlich gerne auch andersrum) als im Tarifvertrag vereinbart. -- Editiert von lithium82 am 09.04.2018 20:40
Leserforumvon Tri-City-Maniac | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 22.04.2019 17:44
Arbeitnehmer arbeitet seit dem 01.04.19 in einem Unternehmen. ... Man könnte den Arbeitsbeginn dann so legen, daß es mit der gesetzlichen Kündigungsfrist in der Probezeit genau ausgeht. ... Fraglich ist, weshalb der Arbeitgeber um die Ausstellung (und Übersendung) einer Arbeitsbescheinigung ersucht wird.
Leserforumvon EneRoda | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 24.01.2024 09:21
Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein, als die für den Arbeitgeber. ... Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein, als die für den Arbeitgeber.... Und selbst im NachwG findet sich nicht, dass die Kündigungsfristen explizit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer genannt werden müssen.
Leserforumvon ip393130-76 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 28.02.2018 18:24
Im Arbeitvertrag steht folgende Regelung: Zitat:2.2 Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung für beide Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. ... Die verlängerte Kündigungsfrist gilt also auch für dich.
Leserforumvon riechbert | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.11.2006 09:45
Jetzt besteht die Aussicht einen neuen Arbeitgeber zu finden. ... Jetzt hat Sie den jetzigen Arbeitgeber gefragt, ob er die Kündigungsfrist in diesem Falle auf den 01.12. verkürzen könne. ... Sonst könnte dieser mal bei dem nächsten Chef anrufen und da besteht das Risiko dass du dort gleich wieder in der Probezeit rausfliegst und dann gar nichts hast....
Leserforumvon KirschFrucht | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 15.04.2012 10:36
Ich befinde mich in der Probezeit und möchte als Arbeitnehmer kündigen. Die Kündigungsfrist ist laut Vertrag 2 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. ... Dass der Arbeitgeber Sie freistellt, soll er Ihnen aber schriftlich geben.
Leserforumvon ua2510 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 07.07.2007 13:47
Ich befinde mich jedoch in der Probezeit bei meinem neuen Arbeitgeber. Wie ist die Kündigungsfrist während der Probezeit? ... MfG Am 7.7.2007 von Gummibär Während der Probezeit kann von beiden Seiten ( Arbeitgeber wie Arbeitnehmer) ohne Angaben von Gründen sofort gekündigt werden.
Leserforumvon guest-12305.08.2023 06:23:15 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 04.08.2023 17:01
Gilt für den Arbeitgeber im Einzelfall eine gesetzliche Kündigungsfrist von mehr als 2 Monaten, kann das Arbeitsverhältnis von dem Arbeitgeber nur mit der jeweils für den Arbeitgeber geltenden gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. ... Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer ja nicht so einfach kündigen und wenn nur mit einer Abfindung. ... Am 4.8.2023 von hh [quote=Markus1972]Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer ja nicht so einfach kündigen und wenn nur mit einer Abfindung.
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