1.397 Ergebnisse für „kündigungsfrist monat“

Leserforumvon amz485908-24 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 26.03.2018 16:31
Hallo, Ich weiss das eigentlich eine 14 tägige Kündigungsfrist in der Probezeit gilt, bei mir steht aber 1 Monat in der Probezeit. ... Da es nur ein Monat heisst, und nicht zum Ende oder Mitte des Monats wäre es auch egal wann ich kündige oder? ... Wie ist das mit der Dauer gilt das dann einen Monat, sprich am 03-06 ist dann das Arbeitsverhältnis beendet oder heisst es vier Wochen?
Leserforumvon Schw.S | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 10.12.2019 21:17
Ich habe Mal gehört dass man in der Probezeit nur 14 Tage Kündigungsfrist hätte. Nun steht in meinem Vertrag ,sofern ich das verstehe das ich 1 Monat Frist habe. ... Am 10.12.2019 von blaubär+ Kündigungsfristen können vertraglich anders vereinbart werden als im Gesetz vorgesehen - insofern geht auch eine Frist von 1 Monat zum Monatsende in Ordnung.
Leserforumvon zoomed | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 22.09.2009 21:32
Daher habe ich zwei Fragen: 1) Sind mit der Kündigungsfrist von 4 Wochen nach BGB622 exakt 4 Wochen gemeint also weniger als ein Monat? ... Ab dem 01.11.09 ist die Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende, da er bereits 2 volle Jahre bei diesem Arbeitgeber gearbeitet hat dabei stets älter als 25 Jahre war. ... Dieser Termin befindet sich jedoch schon im dritten Arbeitsjahr, weshalb die Kündigungsfrist ein Monat lauten müsste.
Leserforumvon jnkglmr | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 18.02.2022 17:22
Wie genau ist die Kündigungsfrist [b]1 Monat zum Halbjahr[/b] zu verstehen? ... Also hat man bei den Beispielen entweder 5 Monate oder nur einen Monat effektive Kündigungsfrist? ... Am 19.2.2022 von blaubär+ [quote=jnkglmr]Kündigungsfrist 1 Monat zum Halbjahr[/quote] Die Klausel bedeutet erstens eine Kündigungsfrist von 1 Monat und zweitens, dass es genau 2 Termine im Jahr gibt, zu denen die Kündigung deinerseits oder AG-seitig möglich sein soll: 30.
Leserforumvon Ninni123 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 10.02.2011 08:46
Oft wird aber in einem zweiten Satz sinngemäss geschrieben "Sollten sich die Fristen für die Kündigung durch den AG verlängern, dann verlängert sich die Kündigungsfrist für die Kündigung durch den AN ebenso." ... Oft wird aber in einem zweiten Satz sinngemäss geschrieben "Sollten sich die Fristen für die Kündigung durch den AG verlängern, dann verlängert sich die Kündigungsfrist für die Kündigung durch den AN ebenso." ... Hm, also ich bin jetzt 2 1/2 Jahre dort beschäftigt, und diese Klausel steht tatsächlich in meinem Arbeitsvertrag, heißt das jetzt also, ich müsste mich an die Frist nach Abs. 2 halten, einen Monat zum Monatsende?
Leserforumvon markus2577 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 01.04.2017 20:51
Somit hat sie die Kündigungsfrist nach Ihrem letzten Arbeitsvertrag von 2009 eingehalten. ... Eben dieser der sich an die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist hält. ... So auch die verlängerte Kündigungsfrist des Arbeitgebers.
Leserforumvon wuzl123 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 15.09.2009 22:07
Ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit beträgt sie einen Monat zum Monatsende. ... Die Kündigungsfrist für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers bleibt bei einem Monat zum Monatsende. DANKE für die Hilfe Gruß Wuzl ----------------- " " Am 15.9.2009 von altona01 "Die Kündigungsfrist für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers bleibt bei einem Monat zum Monatsende."
Leserforumvon Toastbrot | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 28.09.2010 10:40
Wäre bei mir dann ja 1 Monat zum Monatsende. ... Heisst jetzt 1 Monat wirklich 1 Monat oder 4 Wochen? ... Am 30.9. muss also so ein Schreiben in den Verfügungsbereich des AN gelangen, ansonsten verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat. 1.10 ist zu spät.
Leserforumvon fb449160-40 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 05.09.2016 20:36
Hallo Zusammen, Ich hab eine Frage zu meiner Kündigungsfrist. ... Ich habe aber nachgelesen, dass dies ungültig ist und bei einem Bestehen des Vertrages bis zu Mind. 2 Jahren eine Kündigungsfrist von 1 Monat besteht. ... Dazu zäht dann auch eine möglichst lange Kündigungsfrist.
Leserforumvon alexs81 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 05.11.2022 17:57
In meinem Arbeitsvertrag steht bei [b]Vertragsdauer[/b] "Nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Eine etwaige gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gem. § 622 Abs. 2 BGB gilt auch für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer." Also wären es bis jetzt 2 Monate Kündigungsfrist bei mir. 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, Ist es irgendwie möglich die Kündigungsfrist auf einen Monat zu reduzieren oder fristlos aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen?
Leserforumvon DerArbeiter | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 09.11.2006 18:53
Am 9.11.2006 von altona01 Die Kündigungsfrist ist für beide Seiten bindend. ... Am 9.11.2006 von DerArbeiter Hätte noch eine Frage in diesem Zusammenhang: Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von "1 Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats". ... Oder muss die Kündigung bereits 1 Monat vor Ablauf der Probezeit erfolgen?
Leserforumvon Metalled | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.08.2010 12:50
Monat der 6 Monate Kündigungsfrist. ... Jetzt meine Frage; In wie fern gilt übh. die 6 Monate Kündigungsfrist? ... Hiernach würde ich etwa 3 Monate Kündigungsfrist haben.
Leserforumvon Kraje1412 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 22.02.2008 12:07
Ich habe da mal eine Frage, meine Frau hat einen Minijob wo Sie im Monat 320,00 € verdient. ... Muss meine Frau eine Kündigungsfrist einhalten, wenn Sie in ein vollzeit Job wechseln möchte? ... Am 22.2.2008 von blaubär49 ... im prinzip ja. wenn 'nichts vereinbart' ist, gelten die gesetzlichen kündigungsfristen. bitte googlen Am 22.2.2008 von ikarus02 Ja, sie hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende einzuhalten.
Leserforumvon Shecter | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 19.04.2008 17:59
Hallo , Freund von mir möchte seinen Arbeitsvertrag (Kündigungsfrist 1 Monat) zum 31.05.08 kündigen und das Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber schon jetzt (am 21.04) aushändigen und nicht erst am 30.04.
Leserforumvon Pumalein | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 07.04.2005 10:28
Am 7.4.2005 von Úedipus der arbeitgeber hat 1 Monat zu Monateende kündigungsfrist. laut gesetz....... nur der arbeitnehmer darf 4 wochen zum monatsende oder zum 15ten kündigen. das gilt auch für einen 52-jährigen, der 8 monate im unternehmen ist. es sei den, der 52-jährige ist noch in der probezeit, da diese evtl. verlängert wurde. grüße Am 7.4.2005 von Pumalein Achso... hatte ich anders verstanden... ... Die Kündigungsfrist für den Mitarbeiter beträgt aso 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. ... Für kürzere Arbeitsverhältnisse gilt auch für den Arbeitgeber die Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1.
Leserforumvon starick | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 15.05.2010 10:02
Viele Grüße Jens ----------------- "" Am 15.5.2010 von blaubär49 die kündigungsfrist von vier monaten gilt vmtl. für deinen ag - wenn du kündigst, hast du einen monat - lies par 622 bgb. anderes gilt nur, wenn die längere k-frist im av auch für dich festgeschrieben wäre. nachlesen. ----------------- "... nach bestem Wissen . ... Wie Blaubär49 schon richtig geschrieben hat, gilt für den AN gesetzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat. ... Wenn nichts schriftlich festgelegt ist oder die Kündigungsfrist des AN größer als die des AGs ist, gilt immer die gesetzliche für den AN von einem Monat. ----------------- "Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!
Leserforumvon peka15 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 14.04.2008 16:21
Meine Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Arbeitgeber beträgt 6 Wochen zum Quartalsende, welches Ende Juni ist. Ich möchte aber einen Monat länger bleiben, geht das überhaupt, kann ich also 6 Wochen vor Quartalsende zum 31. ... Ich dachte die Kündigungsfrist ist nur eine Mindestfrist , das heißt meine Kündigung zu dem von mir gewünschten Termin( in meinem Fall der 31.
Leserforumvon Raschke | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 15.08.2007 09:42
Hallo, wie lange ist die Kündigungsfrist wenn folgendes in meinem Arbeitsvertrag steht. "... so gilt nach Ablauf der Probezeit die gegenseitige gesetzliche Kündigungsfrist. Jede gesetzliche Kündigungsfrist wirkt sich gleichermaßen auch zu Gunsten der Gesellschaft aus. ... Am 15.8.2007 von lexi968 denke auch, für den AN gilt die kurze Grundkündigungsfrist und für den AG die lange Kündigungsfrist.
Leserforumvon seb88 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.09.2012 21:02
Im Tarifvertrag der privaten Banken steht dazu: "...Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden..." ... Eine kürzere Kündigungsfrist kann für sie einzelvertraglich nur vereinbart werden, wenn sie einen Monat nicht unterschreitet und die Kündigung nur für den Schluss eines Kalendermonats zugelassen wird. ... Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt. ----------------- " " Am 5.9.2012 von Flo Ryan quote:>Kündigungsfrist?
Leserforumvon Maja-Ratlos | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 05.09.2012 13:59
Hallo, wie ist die Kündigungsfrist bei folgendem Fall: Arbeitsbeginn April 2009 - befristeter Arbeitsvertrag bis April 2010 Ab April 2010: wieder befristeter Arbeitsvertrag bis April 2011 Ab April 2011: unbefristeter Arbeitsvertrag Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. ... Demnach müsste gelten: einen Monat zum Monatsende da Betriebszugehörigkeit über 2 Jahre aber unter 5 Jahre, oder?
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