1.014 Ergebnisse für „kündigungsfrist kündigungsfristen“

Leserforumvon highspeedfilm | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 07.01.2007 12:45
Welche Kündigungsfristen gelten, wenn im Arbeitsvertrag eine Kündigung 6 Wochen zum Quartalsende steht, das Beschäftigungsverhältnis aber inzwischen 13 Jahre andauert. Gilt dann die im BGB §622 längere Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Monatsende automatisch? ... Und was steht im Wortlaut im Vertrag zur Kündigungsfrist?
Leserforumvon Silwia | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 22.11.2009 21:27
Hallo, ich hätte mal eine Frage zu den Kündigungsfristen. ... Da es bei uns momentan im Betrieb drunter und drüber geht und ich evt. eine andere Anstellung hätte, hätte ich eine Frage zu den Kündigungsfristen. ... Die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien beträgt sieben Monate zum Monatsende Verlängert sich die Kündigungsfrist für einen Vertragspartner kraft Gesetzes, gilt die verlängerte Kündigungsfrist für beide Vertragspartner.
Leserforumvon gsandl | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 07.02.2007 21:41
Hallo zusammen, in meinem Vertrag steht: es gelten beidseitig die verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB und MTV. was heißt das dann genau? ... Am 7.2.2007 von venotis Die Kündigungsfristen erhöhen sich normalerweise im Laufe der Jahre nur für den AG. ... Bez. des Satzes zur Kündigungsfrist ist völlig unklar warum da beides (BGB und MTV) steht.
Leserforumvon frage456 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.02.2010 21:04
Bzgl. der Kündigungsfristen bin ich jetzt aber verunsichert. ... Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen. ... Da wird unterschieden zwischen arbeitgeberseitige und arbeitnehmerseitige Kündigungsfristen.
Leserforumvon atos3 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.11.2005 11:58
Ich bin 4,5 Jahre in der Firma wir haben keinen schriftlichen Arbeitsvertrag aber mein Chef hat den Laden mit allen drum und dran verkauft und der neue will und neue Arbeitsverträge geben Am 12.11.2005 von ikarus02 Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den der neue AG übernehmen muss. ... Am 12.11.2005 von atos3 Ich habe keinen Arbeitsvertrag deshalb weiss ich nicht wie die Kündigungsfristen sind. Am 12.11.2005 von EarlGrey Hallo atos 3, die Kündigungsfrist beträgt bei 2-5 Jahren Betriebszugehörigkeit "einen Monat zum Ende eines Kalendermonats" also ist die Kündigung zum 31.01.06 möglich (Wenn er dich aber z.B. am 29.11 kündigen würde kann der AG zum 31.12 kündigen).
Leserforumvon Memme | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 14.02.2009 16:16
Hallo, ich hab eine Frage zu den für mich geltenden Kündigungsfristen. ... Weiter heißt es aber: Die gestzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des/der Angestellten wirken gleichermaßen zugunsten der Firma.
Leserforumvon Snewi | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 19.07.2007 09:53
Hallo ich habe da mal eine Frage bezüglich Kündigungsfristen! Bei mir in der Firma habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. des Monats und zum Monatsende!
Leserforumvon Gambrinus76 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 03.08.2006 17:34
Dementsprechend kann die Kündigungsfrist für kürzere Arbeitsverhältnisse nicht langer sein. ... Ich habe schon von Kündigungsfristen von bis zu 12 Monaten gehört. ... Im Extremfall führt das zu einer Kündigungsfrist von 5 Jahren (!).
Leserforumvon bjobo78 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 21.08.2023 11:40
Nicht auch noch so etwas wie "Längere gesetzliche Kündigungsfristen für den Arbeitgeber gelten auch für den Arbeitnehmer"? ... Nicht auch noch so etwas wie "Längere gesetzliche Kündigungsfristen für den Arbeitgeber gelten auch für den Arbeitnehmer"?... Hab jetzt einen TV gesehen, da steht, beiderseitig gelten die Kündigungsfristen, bei 10 Jahren, 4 Monate.
Leserforumvon Jung vom Land | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.07.2010 16:49
Im Vertrag steht eine 6wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende. Leider hab ich noch einen Passus im Arbeitsvertrag der wie folgt lautet: 'Gesetzlich längere Kündigungsfristen gelten auch für den Angestellten...' ... Wenn Sie als Angestellter kündigen, gilt nach Absatz 1 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Leserforumvon Hoto | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 08.08.2005 22:32
Hoto Am 8.8.2005 von venotis Klar Hoto, hast du ne Kündigungsfrist einzuhalten. ... MfG Am 9.8.2005 von hh Ja natürlich musst Du Kündigungsfristen einhalten. Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, dann gelten die Kündigungsfristen nach § 622 BGB.
Leserforumvon Alfredus | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 28.02.2024 14:09
Nun versuche ich herauszufinden, welche Kündigungsfrist ich habe. Dabei wäre die erste Frage, welcher Manteltarif gilt für mich hinsichtlich Kündigungsfristen, der aus dem Jahr 2017 gültige oder der aktuell gültige zum Jahr 2024? ... Zur Kündigungsfrist sind keine speziellen Angaben im Vertrag gemacht.
Leserforumvon galego | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 28.06.2015 09:06
In meinem Arbeitsvertrag steht genauso: "Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur unter Einhaltung des gesetzlichen Kündigungsfristen zulässig. Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten beendet werden." ... Soll ich die gesetzliche Kündigungsfristen beachten oder 2 Monaten?
Leserforumvon lichtblick1310 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 07.11.2018 10:27
Tarif IG Metall Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. bzw. ... Jetzt steht aber in meinem Arbeitsvertrag: Es gelten die tariflichen Kündigungsfristen. ... Muss ich nun als Arbeitnehmer diese Kündigungsfrist auch einhalten?
Leserforumvon go599117-43 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 06.01.2022 14:30
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt also inzwischen 5 Monate. ... Ich habe die Kündigungsfrist angesprochen und mein Arbeitgeber hat angeboten, mir im neuen Vertrag die 5 Monate AG-Kündigungsfrist einzuräumen, während meine (AN-)Kündigungsfrist weiterhin 1 Monat beträgt. Ist es denn möglich in einem Arbeitsvertrag von vorneherein diese unterschiedlichen Kündigungsfristen zu vereinbaren?
Leserforumvon schnilba | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 09.04.2007 09:44
In meinem Vertrag steht: "Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Sollte sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Kündigungsfristen verlängern, so gilt diese Verlängerung für beide Vetragsparteien gleichermaßen." ... Meine Frage ist die verlängerte Kündigungsfrist rechtens??
Leserforumvon Huber86 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 14.07.2023 10:26
In meinem Arbeitsvertrag sind die gesetzlichen Kündigungsfristen bindend, was für mich 4 Wochen zum 15. oder 4 Wochen zum Monatsende bedeutet. ... Nun las ich im BEEG unter §19, dass eine Kündigung in der Elternzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit gilt. ... Dabei gilt Ihre normale Kündigungsfrist.
Leserforumvon Sirius2002 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 30.03.2011 09:16
Mal angenommen in einem Arbeitsvertrag steht folgendes geschrieben: "Bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren erhöhen sich die Kündigungsfristen gemäß § 2 des Gesetzes über die Kündigungsfristen von älteren Angestellten vom 09.07.1926 (RGBI.I.S. 399)." ... Vielen Dank, Sirius2002 ----------------- "" Am 30.3.2011 von kriegsrat hab nochmal etwas recherchiert nach einer beschäftigungsdauer von mindestens 5 jahren war im damaligen angestelltenkündigungsgesetz § 2 absatz 1 eine kündigungsfrist von drei monate zum quartalsende vorgesehen aktuell sind die kündigungsfristen im 622 BGB geregelt ----------------- "" Am 30.3.2011 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:Mal angenommen in einem Arbeitsvertrag steht folgendes geschrieben: Von wann ist der AV bzw. seit wann ist der AN dort beschäftigt?
Leserforumvon Alibi081 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 02.12.2023 14:38
Dass es aber die Kündigungsfristen betrifft, wäre für mich neu. ... Kündigungsfristen gelten grundsätzlich ab Beschäftigungsbeginn. ... Und das sind die Kündigungsfristen für das Arbeitsverhältnis.
Leserforumvon plexis81 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 08.01.2008 18:58
Dort steht: " Die Kündigungsfristen richten sich nach den DRK Arbeitsbedingungen/ DRK Tarifvertrag. Dort steht bei ordentlicher Kündigung: nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr - 6 Wochen Kündigungsfrist, von mind. 5 Jahren - 3 Monate Kündigungsfrist, von mind. 8 Jahren - 4 Monate Kündigungsfrist, von mind. 10 Jahre - 5 Monate Kündigungsfrist, von mind. 12 Jahren - 6 Monate Kündigungsfrist. zum Schluß eines Kalendervierteljahres DRK TV Stand August 2005 Welche Kündigungsfrist gilt für mich, wenn ich am 17.02.2003 zu arbeiten angefangen habe?
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