659 Ergebnisse für „kündigung tage urlaubsanspruch“

Leserforumvon twiepsy | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 14.12.2007 16:18
Laut Kündigung unter Berücksichtigung meiner vorhandener Gleitzeit und Urlaubsanspruch. Ich habe eine 5 Tage Woche/35 Stunden, laut Arbeitsvertrag ein Urlaubsanspruch unter 6 Monaten nach den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetz, ab den 7. Monat 24 Tage.
Leserforumvon ! Frage | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 20.07.2005 13:56
Am 26.7.2005 von Thomas Dornbusch hallo nallebjoern, schau mal in deinen Arbeitsvertrag,in meinem steht das ich bei einerbetriebsbedingten Kündigung "nicht von der Arbeitsleistung freigestellt werde" wie und ob ein Urlaubsanspruch im falle einer Kündigung abgegolten wird, ist immer im einzellfall zu klären --Bertiebsrat fragen --Gewerkschaft!! ... Der Urlaubsanspruch wird muss nur anteilig gewährt werden. ... Gruß, Axel Am 16.11.2005 von pauli25i Ich wurde von meinem Arbeitgeber fristgemäß gekündigt,habe aber in den 8 Monaten noch keinen Tag Urlaub erhalten.In der Kündigung steht nun das mein Urlaubsanspruch mit meinen Minusstunden verrechnet wird.Ist das rechtmäßig, wenn es nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurde?
Leserforumvon fnL | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 01.07.2015 19:38
Hallo, ich bin aktuell etwas verwirrt was das Recht auf den Urlaubsanspruch angeht und habe Fragen zu einigen Dingen, die nach der Kündigung nun auftreten. ... Wird daraus ein Anspruch auf vollen Urlaub gemäß §4 BUrlG, d.h. laut Arbeitsvertrag 36 Tage? ... Ich hoffe ihr könnt Klarheit schaffen, mfG Am 1.7.2015 von guest-12309.07.2016 16:31:25 36 Tage Urlaubsanspruch bei einem Minijob, wird denn jeden Tag gearbeitet?
Leserforumvon JKG*11 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.04.2019 21:00
Besteht bei Kündigung Anspruch auf die 10 Tage Urlaub bzw. 7 ? AN möchte so wenig Tage wie möglich bei Kündigung auf Arbeit verbringen. ... Dieser errechnet sich wie folgt: 30 Tage (vertraglicher Urlaubsanspruch) / 12 Monate * 4 Monate = 10 Tage.
Leserforumvon Tomoki | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 22.05.2019 01:09
Juli hin kündigen und hat noch Urlaubsanspruch. Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, bei bisher 1 Woche genommenen Urlaub? ... Wäre eine Kündigung dieser Art rechtens oder könnte es zu Problemen kommen?
Leserforumvon kritischnachfragen | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 29.09.2020 13:34
Mein Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr. ... Kann ich mit Kündigung nach dem 30.06. nun die vollen 30 Tage bis zum Kündigungstermin in Anspruch nehmen? Am 29.9.2020 von Anami Hier findest du alles für die infrage kommenden Varianten: https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-bei-kuendigung/ Du deinem AG?
Leserforumvon speddy85 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 14.08.2009 14:04
Laut Lohnabrechnung stehen 18 Tage zu. ... AG sagt nein sind nur jetzt noch 11Tage wegen Kündigung und Hochrechnung bis 15/9. ... Dachte mal gelesen zu haben, man hat nach 6 Monaten vollen Urlaubsanspruch auf die Tage!
Leserforumvon schnuffel91 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 26.05.2009 12:45
Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte ich einen restlichen Urlaubsanspruch von 34 Tagen (6 Tage aus 2007, 24 Tage aus 2008 und anteilig für 2009 4 Tage) welchen ich nicht mehr nehmen konnte. ... Aber wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch für 2008 aus? ... Kündigung ist Kündigung und somit hast Du Anspruch auf den Urlaub, bzw ausbezahlt zu werden.
Leserforumvon guest-12303.03.2020 17:01:16 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 05.12.2017 19:31
Ein nettes Hallo ins Forum, Ich habe eine kurze Frage (eher fiktiver Natur) zum Thema Urlaubsanspruch. ... Der AN hatte vor der Kündigung 28 Tage Urlaubsanspruch, von denen er meinetwegen erst 8 genommen hat. Kann es sein, dass der AN bei seiner Rückkehr in die Firma noch 20 Tage Urlaub hat oder wird der Urlaub fürs restliche Jahr anteilig neu berechnet?
Leserforumvon mal4ek | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 29.07.2007 19:11
Wie sieht es jetzt aus mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch? ... Kann ich jetzt alle 24 Tage Urlaub in Anspruch nehmen, da ich im 2.Halbjahr gekündigt habe...? ... Gilt das auch wenn es eine Vereinbarung gibt, die im AV erwähnt, dass der Urlaubsanspruch 1/12 immer berechnet wird?!
Leserforumvon Shic3 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 01.08.2013 20:55
Vielen Dank für ihre Mithilfe Gruß Shic3 ----------------- "" Am 1.8.2013 von Jennerwein beim Ausscheiden im 2.Kalenderhalbjahr (liegt bei dir vor) und erfüllter Wartezeit (liegt bei dir auch vor) steht dir der gesamte Jahresurlaub zu, falls nicht im Vertrag zwischen gesetzlichem MIndesturlaub und übergesetzlichem Urlaubsanspruch unterscheiden wird (scheint bei dir auch vorzuliegen) was du nach deiner Kündigung machst, spielt keine Rolle in Bezug auf den Urlaubsanspruch beim alten AG also : 30 Tage Urlaub falls der AG nicht freiwillig abgilt, müsstest du den Anspruch einklagen ----------------- "Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare. ... Es wird tatsächlich nicht zwischen gesetzlichem MIndesturlaub und übergesetzlichem Urlaubsanspruch unterschieden! ... Ist mir schon klar das KH Tage nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden.
Leserforumvon absoluter_laie | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 02.04.2011 13:58
Beträgt der Urlaubsanspruch dann für die ersten 7 Monate 7*2=14 Tage? ... Etwas ausführlicher dazu: http://www.main-netz.de/themen/beruf-bildung/dpa-serviceline/beruf_bildung/art7022,356844 ----------------- "" Am 2.4.2011 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:Beträgt der Urlaubsanspruch dann für die ersten 7 Monate 7*2=14 Tage? ... Hälfte des Jahres den vollen Urlaubsanspruch und nicht nur 7/12.
Kündigung Urlaubsanspruch 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon goodei | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 17.01.2018 17:19
JÄHRLICHER URLAUBSANSPRUCH BETRÄGT 27TAGE. ... DANKE AN ALLE ANTWORTEN Am 17.1.2018 von HeHe Urlaubsanspruch: 5 Tage in 2017 und 2 Tage in 2018 Natürlich kannst du das Abfeiern der geleisteten Überstunden beantragen. ... Am 17.1.2018 von goodei vielen dank für die antwort, nee hatte keine lust auf groß klein Am 17.1.2018 von goodei verstehe aber nicht wieso ich für 2017 5 tage habe und nur 2 für 2018 Am 17.1.2018 von little-beagle Was immer wieder unterschätzt wird: die Bereitschaft der hier kostenfrei und freiwillig Helfenden ist direkt proportional mit dem eigenen Bemühen, leserlich und verständlich sein Problem darzulegen.
Leserforumvon lknops | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 21.01.2008 11:53
Habe ich jetzt noch für die zwei Monate, welche ich arbeite, Urlaubsanspruch? ... Ich habe leider noch keinen neuen Arbeitsvertrag für die 400,00 Euro Stelle, die ich ja seit Januar arbeite, da ich jetzt mit meiner Kündigung meinem Chef zuvor gekommen bin. ... Bis dann, Knopsman Am 21.1.2008 von hh Auf wieviele Tage haben sich die 20 Stunden verteilt und auf wieviele Tage verteilen sich jetzt die 12 Stunden?
Leserforumvon TimoNRW | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 02.08.2011 10:48
Kündigung gestern erhalten Fristgerechet zum 31. ... Laut Vertrag 26 Tage. Überhang 3 Tage.
Leserforumvon Bernhard1986 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.07.2009 14:29
Variante 1: Ich bekomme pro Monat 2 Tage entspricht gesetzlichem Mindesturlaub ergibt dann 15 Tage (oder 16? ... Variante 2: Die 27 Tage werden durch 12 geteilt dann stehen mir pro Monat 2,25 Tage zu was in der Gesamtsumme dann 16,875 Tage (oder 18 Tage je nachdem wie das denn ist mit Mitte August kündigen) Variante 3: Ich habe gelesen das ab Kündigungen nach dem 1.7 der gesamte Urlaub zu steht was entsprechen würde das ich 27 Tage noch ausgezahlt bekomme. ... Am 21.7.2009 von susanna123 Hallo, Du hast den vollen Urlaubsanspruch für das Jahr 2009, also noch 24 Tage.
Leserforumvon anne81 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 01.12.2009 12:24
Ich habe gestern meine Kündigung zum 31.12.09 erhalten. ... Urlaubsanspruch lt. ... 12 bzw. 13 Tage?
Leserforumvon Artemisiam | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 29.07.2015 07:19
Ich plane fristgerecht bis zum 31.8. zu kündigen (1 Monat Frist) Der restliche Urlaubsanspruch für das komplette Jahr beträgt momentan noch 8 Tage. ... Ist es mir also möglich übrige 8 Tage Urlaub in Anspruch zu nehmen + zusätzlich Gleitzeitabbau?
Leserforumvon Seel | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 02.08.2020 15:49
Kündigung zum: 15.08. ... Urlaubsanspruch: gesetzl. Minimum - 20 Tage bei 5-Tage-Woche Genommen davon: 0) Beim Schreiben der Kündigung habe ich (ohne tiefer nachzudenken) 2,5 Monte = 4 Tage genommen - ganzer Juni, ganzer Juli, halber August.
Leserforumvon sopo | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 15.03.2014 14:34
Guten Tag, Person X hatte einen Zeitarbeitsvertrag nach IGZ-Tarif von 09.12.13 und dieser endete mit einer ordentlichen Kündigung zum 28.02.14 Urlaubsanspruch pro Jahr sind lt. ... Offiziell ist er zum 28.02. ausgeschieden durch eigene Kündigung. Sollte dann da auch nicht ein Urlaubsanspruch von zusätzlichen 2 Tage ergeben?
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