4.413 Ergebnisse für „kundigung vertrag“

Leserforumvon Wombat123 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 14.09.2015 17:07
Muss ich eine Kündigung schreiben,oder reicht es , wenn ich den Vertrag auslaufen lasse. ... Am 14.9.2015 von muemmel Muss ich eine Kündigung schreiben,oder reicht es , wenn ich den Vertrag auslaufen lasse. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung.
Leserforumvon birba123 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 15.03.2018 16:00
Guten Tag, ich habe eine Frage wegen Kündigung meines Home Office Vertrages. ... Nun wurde mein Home Office Vertrag einseitig gekündigt. Der Vertrag sagt über Kündigung nur allgemein das es sich von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden kann.
Leserforumvon Dina2015 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 11.07.2015 10:09
Ich habe bei meinem jetzigen Chef gekündigt, eine neue Stelle gefunden, Vertrag unterschrieben und am Donnerstag abgegeben vereinbart zum 01.08., dann bekam ich aber ein super Angebot von meinem jetzigen Chef das ich unbedingt annehmen möchte. ... Da ist eine Einigung oder Kündigung angesagt. ... Sie fragen sich, ob die Kündigung wirksam ist, dabei ist das völlig schnuppe - Ihr aktueller Chef will Sie doch unbedingt halten, da wird er doch nichts dagegen haben, wenn Sie die Kündigung zurücknehmen.
Leserforumvon fb558561-64 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 23.09.2020 13:39
Bittttteee um Hilfe Am 23.9.2020 von hh Der Arbeitsvertrag endet automatisch am 5.10., ohne dass es einer Kündigung bedarf. ... Am 23.9.2020 von blaubär+ Auch ein befristeter Vertrag kann innerhalb der Zeit gekündigt werden, sofern der AV das vorsieht. Schau also in deinen Vertrag.
Leserforumvon lucie_privat | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 04.02.2019 21:10
Die Alternative wird vermutlich sein, dass Dein Vertrag nicht mehr verlängert wird. ... Auch der Vertragspartner hat ein Recht auf Einhaltung der Kündigung. ... Nur lässt das den Vertrag nicht wieder aufleben.
Leserforumvon Mischel | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 05.12.2004 23:17
Dann müsste der Vertrag wohl fortgeführt werden. ... Es besteht auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung im üblichen ges. ... Eine weitere Ausnahme ist die ausdrückliche Regelung einer Kündigungsfrist im befristeten Vertrag.
Leserforumvon Wibbi77 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 16.03.2023 14:39
Im Vertrag steht aber nur "gesetzliche Kündigungsfrist". ... Ist die Kündigung rechtens? ... Du sagst, im Vertrag stünde nur 'Gesetzliche Kündigungsfristen - dann wäre die Kündigung in diesem Punkt falsch und müsste korrigiert werden.
Leserforumvon mueller19851 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 18.08.2023 13:32
Weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag ist eine betriebsbedingte Kündigung gesondert vereinbart: Welche Konsequenzen hat das dann, wenn mein Vertrag noch 6 Monate läuft aber es meinen Arbeitsplatz nicht mehr gibt? ... [/quote] Das Dir der Arbeitgeber Dein Gehalt weiterzahlen muss, bis Dein Vertrag ausläuft. Am 18.8.2023 von bostonxl [quote=spatenklopper]Das kann er aber nur, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag gesondert vereinbart ist, ansonsten ist eine betriebsbedingte Kündigung bei einem befristeten Vertrag nicht möglich.
Leserforumvon floh321 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 13.11.2016 19:19
Hallo zusammen, Habe einen Befristeten Arbeits Vertrag bis 30.11.16 . ... "Dass SIe bleiben" ist ja eher kein Vertrag. ... Am 14.11.2016 von blaubär+ Übrigens: ein befristeter Vertrag bedarf keiner Kündigung, sondern läuft eben aus mit dem Ende der Frist.
Leserforumvon marc80 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 30.11.2007 20:08
ich arbeite seit April 07 bei einer kleinen Firma ohne Vertrag. ... :o .Ich möchte jetzt so schnell wie möglich kündigen, bzw. um eine Kündigung vom Arbeitgeber bitten. ... Auch ei einem mündlichen Arbeitsvertrag muss die Kündigung übrigens in schriftlicher Form erfolgen.
Leserforumvon go490905-26 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.03.2019 10:36
Nun, ich las den Vertrag, und dieser war komplett neu. ... Wenn der AG nicht mitzieht, will er wohl auf eine Kündigung hinaus. ... Du kannst aber ganz treuherzig mit dieser Frist die Kündigung einreichen - ich glaube nicht, dass der AG protestieren wird, da der Vertrag ja von ihm kommt.
Leserforumvon MarionFS | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 27.08.2010 20:49
Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.... Dieser Vertrag gilt maximal 50 Arbeitstage. .
Leserforumvon Peachforyou | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 07.06.2017 21:11
Mein jetziger Vertrag läuft bis Ende Oktober. Nun habe ich aber online gelesen: "Nach § 15 Absatz 3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz), kann ein solcher Vertrag weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber vorzeitig ordentlich gekündigt werden". ... In meinem Vertrag steht zwar nichts von einer Frist, es steht aber geschrieben: Änderung,Aufhebung oder Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.
Leserforumvon oscar0307 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 06.02.2012 11:37
Ich möchte kurz der Reihenfolge nach die Unklarheiten aufklären: Die Klausel im Vertrag bzgl. ... ----------------- "" Am 7.2.2012 von guest-12309.07.2016 16:31:25 quote:Die Klausel im Vertrag bzgl. ... Ich meinte damit, der Mini-Job Vertrag lief unbefristet mit "Open End".
Leserforumvon technikz | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 18.08.2009 11:28
[Fristlos kündigen ohne vertrag der eine Frist bestimmt?!] ... Am 18.8.2009 von hogwarts quote:(mündliche kündigung via tele) Die Kündigung muss schriftlich sein. ... Am 18.8.2009 von guest-12327.06.2010 20:05:23 quote:ich werde die kündigung schriftlich nachreichen!
Leserforumvon guest-12311.07.2016 05:55:47 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.07.2016 18:06
Ein befristeter Vertrag ist grundsätzlich nämlich nur ordentlich kündbar, wenn in dem Vertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung eingeräumt wird. ... Wird das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht eingeräumt, dann kann der befristete Vertrag nur fristlos nach § 626 BGB gekündigt werden. ... Muss da dann konkret etwas zur Kündigung bei befristeten Verträgen stehen oder nur die allgemeinen Kündigungsbedingungen?
Leserforumvon wegomyway | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 11.03.2011 10:32
hab da mal eine frage an die experten hier . mir liegt ein arbeitsvertrag über geringfügige beschäftigung vor . in diesem im "§1 anstellung" ist eine probezeit von 6 monaten festgehalten ( nicht handschriftlich sondern eben fest drin ) . im "§2 kündigung" steht drin "während der probezeit kann das abrbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist von 2 wochen gekündigt werden" ( das ist zitiert und in sachen wortlaut indentischaus dem vertrag geschrieben ) . ich würde nun gerne folgend wissen : ist es so das ich also innerhalb dieser probezeit sozusagen täglich mit einer 2-wochen-frist kündigen kann ? beispiel kündigung 11.3.2011 und letzter arbeitstag dann der 25.3.2011 ?
Leserforumvon Mandula78 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 02.03.2009 19:32
Kann / Muss ich dagehen vorgehen, wenn der Vertrag befristet war? ... Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages gemäß § 15 Abs.3 TzBfG ausgeschlossen, falls eine solche Kündigungsmöglichkeit nicht einzelvertraglich oder durch einen anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist. ... In meinem Vertrag steht: "Es gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungfristen."
Leserforumvon TechSupport | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.03.2017 10:52
Auf der anderen Seite habe ich Sorge darum, dass ich bei einer ordentlichen Kündigung auf Grund der wohlmöglichen Insolvenz mein Gehalt aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis nicht mehr erhalten werde. ... Am 12.3.2017 von blaubär+ Du kannst den Vertrag so machen oder ist bleiben lassen. ... Am 12.3.2017 von Harry van Sell Zitat (von TechSupport):Auf der anderen Seite habe ich Sorge darum, dass ich bei einer ordentlichen Kündigung auf Grund der wohlmöglichen Insolvenz mein Gehalt aus dem derzeitigen Arbeitsverhältnis nicht mehr erhalten werde.
Leserforumvon Lilau | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.03.2019 10:37
Es ist ein befristeter Vertrag im Rahmen des TvöD. ... Am 26.3.2019 von blaubär+ Zum TVöD § 30 finde ich - wie auch im § 34 Zitat:http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1483 (5) 1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber - von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen, - von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen zum Schluss eines Kalendermonats, von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate, von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. ... Jedenfalls dann, wenn es anstünde mit der Kündigung.
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