127 Ergebnisse für „krankheit arbeitsunfähigkeit krankenkasse arbeitgeber“

Leserforumvon go499416-3 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 11.09.2018 07:42
Am 11.9.2018 von HeHe Du wurdest nicht wg. der Krankheit abgemahnt, sondern wg. scheinbar verspäteter Übersendung der Krankenscheine! Zitat:§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz: Anzeige- und Nachweispflichten (1) 1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 2Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. 3Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. 4Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 5Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird. (2) 1Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. 2Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. 3Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. 4Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. 5Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger erfüllen kann. 6Absatz 1 Satz 5 gilt nicht. 7Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.
Leserforumvon guest-12304.02.2017 18:51:18 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 29.12.2016 18:02
Die Arbeitsunfähigkeit wurde dem Arbeitgeber immer rechtzeitig per Telefon und durch Übersendung der AU mitgeteilt. ... Allerdings bekommt er diese mit der AU - die ja die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit enthält. ... wirdwerden Ob die Krankenkasse sagen kann, ob AUB(s) der Mitteilungspflicht genügen?
Leserforumvon Karin Grossm | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 29.12.2003 19:29
Nun meine Frage ich soll bei Krankheit gleich am ersten Tag eine Krankmeldung bringen aber der Lohn wird in der Zeit der Krankheit nicht weitergezahlt. Muß der Arbeitgeber denn nicht zahlen bei Krankheit er bekommt doch auch von der Krankenkasse seinen Anteil gezahlt? ... In § 3 Entgeltsfortzahlungsgestz für den Krankheitsfall: Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Leserforumvon nobbes | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 17.04.2008 22:29
Muss der Arbeitgeber in Anbetracht der Tatsache, dass der Mitarbeiter zwar arbeitsfähig war, aber zwei Tage nicht arbeiten musste, den Lohn fortzahlen? ... Am 18.4.2008 von Tina Möhring ist der arbeitnehmer jetzt wegen einer anderen krankheit und nicht wegen derselben krankheit wie vorher krankgeschrieben,so muß der arbeitgeber den lohn fortzahlen,da es sich hier um eine neue erkrankung handelt. wäre der arbeitnehmer wegen der gleichen krankheit krankgeschrieben und das schon länger als 6 wochen,so hört die lohnfortzahlung nach der 6 woche auf und der arbeitnehmer erhält von seiner krankenkasse das krankengeld,welchen zur zeit ca.60% des normalen nettogehaltes ohne zulagen beträgt. ... Sagt meine Krankenkasse.
Leserforumvon tim234 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.08.2020 13:44
Am 3.8.2020 von ohne_Namensnennung "Um dieselbe Krankheit handelt es sich, wenn die Erkrankung auf dieselbe Ursache zurückgeht, die bereits zuvor Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte. Es muss sich dabei um ein einheitliches Krankheitsgeschehen handeln; ein solcher Sachverhalt ist anzunehmen, solange die Krankheit nicht ausgeheilt ist und immer wieder zu Behandlungsbedürftigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit führt, es muss ein einheitliches Grundleiden vorliegen." Der Arbeitgeber kann sich, bei gesetzlich Versicherten Arbeitnehmern, an die Krankenkasse wenden und um Prüfung einer Anrechnung einer Erkrankungen wegen derselben Krankheit bitten.
Leserforumvon Marciii123 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 28.11.2019 17:26
Die sechs Wochen gelten "pro Krankheit". ... Zudem kommt dem Arbeitgeber zugute, dass innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen bestanden hat. ... Zudem kommt dem Arbeitgeber zugute, dass innerhalb von sechs Monaten eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen bestanden hat.
Leserforumvon DAU | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 18.11.2009 10:34
Während meiner Krankheit hat sich der Arbeitgeber NICHT an die 6 wöchige Lohnfortzahlung gehalten; ich musste das Geld vom Krankenhaus beim Arbeitsgericht einklagen, einen Teil wurde nunmehr überwiesen. ... Furchtbar solche Arbeitgeber! ... Arbeitsunfähigkeit (AU).
Leserforumvon sailorbln | Arbeitsrecht | 29 Antworten | 17.08.2015 22:53
Krankheit bei Kenntnis über AU sofort melden. ... Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber nicht vorher mitteilen, daß er ärztliche Behandlungen vornehmen zu lassen beabsichtigt, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen können / führen werden. 1. geht es den Arbeitgeber überhaupt nichts an, wieso der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, er bekommt ja auch keine Diagnose mitgeteilt, sondern nur die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit und wie lange diese voraussichtlich dauern wird. 2. ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit die entsprechende Bescheinigung vorzulegen. ... Unabhängig davon: es geht tatsächlich dem Arbeitgeber nichts an, was der AN hat. @ wirdwerden Seit wann ist eine Schwangerschaft eine Krankheit?
Leserforumvon Night0 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 06.01.2021 16:19
Hier wurde erwähnt, dass mein Arbeitgeber sich an meine gesetzliche Krankenkasse gewendet hat und um zu erfahren ob ich irgendwelche Vorerkrankungen habe. ... Ob es um das Abgleichen der Fehlzeiten ging, ob es darum ging, ob Du immer wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig warst. ... Das Argument, andere seien noch viel öfter arbeitsunfähig, und die Arbeitsunfähigkeit dauere immer nur kurz, das zieht nicht.
Leserforumvon MalcomX | Arbeitsrecht | 27 Antworten | 29.04.2019 23:12
Ebenso bekam Sie 1 Abmahnung während der Krankheit wegen angeblich nicht abgegebener AU und die 2. ... Der Arbeitgeber hat das Recht dazu, die Krankenkasse zu bitten, den Arbeitnehmer durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung begutachten zu lassen. ... Die Arbeitsunfähigkeit muss jedoch nicht unbedingt telefonisch erfolgen.
Leserforumvon Rechtsuchender999 | Arbeitsrecht | 28 Antworten | 30.03.2023 14:28
Dass die nächste Krankheit dann ganz kurz später auftritt ist Pech für den Arbeitgeber. ... Tag seiner Arbeitsunfähigkeit die entspr. ... [/b]Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
Leserforumvon 68schokolade | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 16.03.2015 10:44
Im Entgeltfortzahlungsgesetz §5 (1) heißt es: "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen... Nun darüber kann man ja mit dem Arbeitgeber verhandeln. ... Und dann eben noch, ab wann sie dem Arbeitgeber vorliegen muss.
Leserforumvon bobbycar56 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 31.05.2006 22:16
Bisher hat noch niemand das Gegenteil davon Behauptet, dass der AG die 6 Wochen zahlen muss, wenn er wegen der Krankheit gekündigt hat. ... Seid mal realistisch, so dumm ist der Arbeitgeber auch nicht. Der wahre Grund wird die Krankheit sein, aber das sie in der Probezeit ist, wird so einfach so gekündigt.
Leserforumvon The-Driver | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 05.09.2008 10:33
Der Arbeitgeber meint, keine Problem, sie könne ja die Überstunden abbauen und den Rest auf den Urlaub anrechnen lassen... ... Am 5.9.2008 von Sunbee 1 @rosarot wie geht das denn mit dem hamburger modell ohne vorherige arbeitsunfähigkeit? bitte um § danke @blaubär hat m. ansicht nach nämlich recht. eine arbeitsunfähigkeit ist eine arbeitsunfähigkeit. eine ärztl. bescheinigung über geringere als im vertrag festgehaltene arb.zeit nützt nix.
Leserforumvon Zenger4 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 24.03.2019 15:55
Am 24.3.2019 von Ratsuchender@123net Sprechen wir denn hier von derselben Krankheit, aufgrund derer Arbeitsunfähigkeit besteht? ... Am 24.3.2019 von Zenger4 Zitat (von Ratsuchender@123net):Sprechen wir denn hier von derselben Krankheit, aufgrund derer Arbeitsunfähigkeit besteht? ... Spätestens bis zum morgigen Arbeitsbeginn die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber anzeigen 2.
Leserforumvon pelgrim | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 07.06.2019 01:20
Die Krankenkasse leistet bis zu 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit. ... Ich habe während ich im März 2017 krankgeschrieben war, weder von meinem Arbeitgeber (war ja schon arbeitslos) noch von der Krankenkasse Geld bezogen. ... Liebe Grüße Pelgrim Am 7.6.2019 von Ratsuchender@123net Zitat (von pelgrim ):Ich habe während ich im März 2017 krankgeschrieben war, weder von meinem Arbeitgeber (war ja schon arbeitslos) noch von der Krankenkasse Geld bezogen.
Arbeiten trotz Krankheit 4 von 5 Sterne
Leserforumvon auchreis | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 10.07.2002 08:54
Der Arbeitgeber ist zumindest dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers objektiv feststeht, dieses beiden Arbeitsvertragsparteien bekannt ist, der Arbeitnehmer aber sehendes Auges gleichwohl arbeiten will, aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, den Arbeitnehmer von dieser Arbeit abzuhalten. ... Im Gegenteil: Wenn was passiert und sich durch die Arbeit der Genesungsprozeß verzögert, kann der Arbeitgeber innerhalb der 6-Wochenfrist Schadenersatz wegen der gezahlten Lohnfortzahlung und außerhalb die Krankenkasse wegen des gezahlten Krankengeldes fordern. ... Zumal mein Arbeitgeber mir gesagt hat, dass drei Wochen Krankheit für eine kleine Firma nicht tragbar sein, eine Frechheit, oder!
Leserforumvon guest-12312.07.2013 11:54:06 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 10.07.2013 10:51
Nach fünfwöchiger Krankheit bin ich seit Montag wieder am arbeiten. ... (Adelbert von Chamisso) " Am 10.7.2013 von guest-12312.07.2013 11:54:06 Wird denn bei einem Eilantrag bei Gericht denn der Arbeitgeber angehört ? ... ----------------- "" Am 10.7.2013 von Problemlöser während einer AU darf man alles tun, was der Genesung nicht schadet, also auch wegfahren, falls der Arzt und die Krankenkasse nun noch bestätigen, daß diese Reise und der damit verbundene Tapetenwechsel sogar der Genesung förderlich ist, bist du auf der sicheren Seite, zudem dann auch der möglichen Vorladung zum MDK ein Riegel vorgeschoben wird, die der AG verlangen könnte, wenn er Zweifel an deiner AU bei der Krankenkasse anmeldet ----------------- "Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.
Leserforumvon serice | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 13.04.2022 20:30
Danke Am 14.4.2022 von frannzwick Nach sechs Wochen durchgehender Arbeitsunfähigkeit erhält der AN Krankengeld von der Krankenkasse. ... [quote=EFZG § 3 Abs 1]Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf [b]Entgeltfortzahlung [/b]im Krankheitsfall [b]durch den Arbeitgeber[/b] für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. ... Besteht die Arbeitsunfähigkeit über das Ende der vierten Beschäftigungswoche hinaus, zahlen Sie als [b]Arbeitgeber vom Beginn der fünften Woche an das Entgelt für bis zu sechs Wochen [/b]fort.
Leserforumvon Catheriiine | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.12.2011 21:58
Kurz zuvor erlitt ich Krankheit. ... Vor etwa fünf Tagen erhielt ich von der Krankenkasse Post das der Arbeitgeber um Auskunft bittet um es sich bei all meinen Krankheitstagen während meine Beschäftigung um eine chronische Krankheit handelt. ... Hatte die Erkrankung schon einmal zur Lohnfortzahlung bei Krankheit von sechs Wochen geführt, dann entsteht dieser Anspruch erneut, wenn • der Arbeitnehmer seit mindestens sechs Monaten nicht wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig war • oder seit Beginn der ersten, dadurch verursachten Arbeitsunfähigkeit mehr als ein Jahr vergangen ist (§ 3 Absatz 1)" Je nach vertraglicher Vereinbarung können Sie ab dem vertraglich festgelegten Termin den Arbeitgeber auf Gehaltszahlung verklagen.
123·5·7