43 Ergebnisse für „jahr kündigungsschutzklage grund ablauf“

Leserforumvon kinglouie13 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 09.01.2020 10:45
Bis jetzt hatte jeder Arbeitgeber der mir begegnet ist einen Grund dem Mitarbeiter zu kündigen. ... Bis jetzt hatte jeder Arbeitgeber der mir begegnet ist einen Grund dem Mitarbeiter zu kündigen. ... Ich habe bereits ein sehr gutes aus dem vorletzten Jahr.
Leserforumvon FreshBreeze | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 07.02.2007 18:54
Ist eine Kündigung ohne Grund wirksam? ... So war zumindestens letztes Jahr die Auskunft eines RA. ... Es gab keinen Grund für eine Kündigung seitens der Firma.
Leserforumvon pascwag | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 11.03.2020 10:34
In der Kündigung ist kein Grund angegeben. 2 Wochen vor der Kündigung, hatte ich noch ein Gespräch mit einem Vorgesetzten, der mit angeboten hatte auf eine Schulung zu gehen und ich dann mehr Gehalt bekomme. ... Habe dann Kündigungsschutzklage erhoben und habe daraufhin per Telefon vom Arbeitgeber ein Angebot für eine Abfindung in Höhe von 860€ Brutto erhalten, ein Arbeitszeugnis mit der Note "gut" sowie Freistellung bis 31.03. mit Lohnfortzahlung. Laut meinen Recherchen heißt es, wenn man länger als 6 Monate angestellt ist, wird ein volles Jahr gerechnet.
Leserforumvon arianna | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 14.12.2015 11:11
Kündigungsschutzklage reicht der Arbeitnehmer nicht ein. ... Und bis dann so eine Zahlungsklage durch ist, kann auch mal schnell ein Jahr vergehen. ... Einzige sinnvolle Möglichkeit ist die Einlegung der Kündigungsschutzklage.
Leserforumvon Marcelmegaman | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 21.12.2021 01:42
Hallo allerseits, ich habe zu folgendem Fall eine Frage: Der AN ist mit einem auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag angestellt. 2 Monate vor Ablauf des Vertrags kommt es zu einem Vorfall (auf den hier nicht näher eingegangen werden soll), aufgrunddessen der AG erklärt, dass er den Vertrag nicht verlängern wird. Eine Woche später kündigt der AG fristlos und gibt als wichtigen Grund denselben Vorfall an. Der AN reicht Kündigungsschutzklage ein. 1.
Leserforumvon Haselnuss2004 | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 07.06.2005 13:13
Das ist für mich kein Grund! ... Dabei sind 0,5 Gehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit üblich. ... Soll ich dann einfach nach Ablauf der 3 Wochen meinen Chef anrufen und ein 1/2 Montasgehalt Abfindung fordern?
Leserforumvon ralfh. | Arbeitsrecht | 21 Antworten | 14.04.2008 21:06
So geht das jedenfalls aus folgendem Link hervor: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutzklage.html Zitat: Auch ein Verstoß gegen § 9 MuSchG oder gegen § 18 BErzGG - auch dies führt zur Unwirksamkeit der Kündigung - konnte nach bisherigem Recht noch nach Ablauf von drei Wochen seit Ausspruch der Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden. ... Wenn Ihr Recht hättet, dann könnte die Frau ja noch nach einem Jahr Kündigungsschutzklage erheben. ... Wenn Ihr Recht hättet, dann könnte die Frau ja noch nach einem Jahr Kündigungsschutzklage erheben.
Leserforumvon saryrod | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 02.02.2011 02:45
Geht es noch um Resturlaub aus dem vergangenen Jahr 2010? ... Er hat dann keinen Grund mich zu kündigen, ich kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. ... Das hat nichts mit Kündigung und Kündigungsschutzklage zu tun. quote:Kommt der AG mit dem Grund Gleichbehandlung nicht weiter?
Kündigung wirksam 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Violetta76 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 27.07.2013 08:46
Wäre hier eine Kündigungsschutzklage erfolgreich? ... Das doch enorm hohe Arbeitsentgelt ist auch ein Grund. ... Kündigungsschutzklage ein (letzt möglicher Tag).
Leserforumvon satori-karlsruhe | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 22.02.2010 15:11
Hallo Zusammen, ich bin 24 Jahr alt und mache mir langsam Sorgen um meinen Job. ... Befinde ich mich auf Grund der oben genannten Situation in einem unbefristeten AV oder nicht? ... Zu 2.: Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht erheben. zu 3.: Da das abgemahnte Verhalten steuerungsfähig ist, sollten Sie in Zukunft - insbesondere in den nächsten 2 Jahren - sich nichts in dieser Richtung erneut zu Schulde kommen lassen!
Leserforumvon DRhyme | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 07.02.2011 18:18
Sollte die schriftliche Kündigung eingehen, ist natürlich wie immer auf die Eihaltung der 3-Wochen-frist für die Kündigungsschutzklage einzuhalten. Egal ob Betriebsübergang oder nicht - sollte tatschlich zum 15.4. gekündigt werden, dann unbedingt Kündigungsschutzklage einreichen. ... Der Grund, warum Anwälte ihren Firmen solche Manöver empfehlen ist der, dass sich immer zu viele AN billig abspeisen lassen.
Leserforumvon Emely | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 22.08.2008 22:58
Weiterhin steht dort: "Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen für das laufende Jahr noch 10 Urlaubstage zu. ... -- Editiert von Emely am 23.08.2008 13:39:58 Am 23.8.2008 von hh Einen Grund für eine fristlose Kündigung sehe ich nicht. ... Dennoch würde ich Dir raten, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Leserforumvon Cavle | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 13.03.2016 18:32
Kündigungsschutzklage erheben. ... Kündigungsschutzklage erheben. ... Kündigungsschutzklage erheben.
Leserforumvon djsmurf | Arbeitsrecht | 38 Antworten | 03.01.2012 00:00
Was ist denn nach Ablauf dieses Monats? ... Was ist denn nach Ablauf dieses Monats? ... Bei knapp über einem halben Jahr Beschäftigung?
Leserforumvon H2 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 08.08.2005 14:19
Eine Übertragung auf das folgende Jahr ist aus dringenden betrieblichen Gründen möglich. ... Für die Zukunft würde ich dann halt darauf bestehen, dass Ihnen der Urlaub jeweils im laufenden Jahr gewährt wird. ... Sie können die Änderungskündigung unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung annehmen oder aber gleich Kündigungsschutzklage einreichen.
Leserforumvon Britta Buchhaltung | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 30.04.2006 19:26
Im Kündigungsschrieben selber muss aber kein Grund genannt werden. quote:5. ... Darf der AG ihr schon vor Ablauf der Elternzeit eine Kündigung schicken? ... Gegen eine Kündigung kann dann Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
Leserforumvon suchry | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 25.11.2010 11:06
Sollte es tatsächlich so sein, dann Sie jetzt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, dann kann der AG auch nicht mehr einfach so ohne Grund kündigen. Bzw. wenn er das tun sollte, dann kann und sollte man umgehend eine Kündigungsschutzklage einreichen. ... Aber Achtung: es sollte wirklich eine reine Probezeit sein und nicht wie in Ihrem ersten AV ein befristetes Probearbeitsverhältnis , was automatisch nach einem halben Jahr ausläuft.
Leserforumvon Cupido2 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 13.07.2013 21:01
Hierfür sollte ich dann unterschreiben, das ich auf den Rechtsweg verzichte (Stichwort Kündigungsschutzklage). ... Das fand ich dazu interessant http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. ... Das ist doch gerade der Grund, weswegen freiwillig eine Abfindung zahlt.
Leserforumvon teufelchen1a | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 13.12.2019 12:21
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist kein Grund, bis dahin nicht mehr zu arbeiten. ... Es muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. ... Das bedeutet, dass der Bekannten für das Jahr 2020 der Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer Fünftagewoche zustehen - wenn nicht sogar mehr, neben gegebenenfalls Resturlaub aus diesem Jahr.
Leserforumvon Violetta76 | Arbeitsrecht | 42 Antworten | 27.10.2014 11:44
Es läuft eine Kündigungsschutzklage (da ich schwerbehindert bin und keine Anhörung des Integrationsamtes erfolgte). ... Sollte dann das Integrationsamt die Zustimmung erteilen bleibt immer noch der Widerspruch und dann letztendlich die Kündigungsschutzklage. ... Denn Ihr Hinweis, dass die Kündigung in jedem Fall unwirksam ist und man keine Kündigungsschutzklage bräuchte ist schlicht falsch.
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