366 Ergebnisse für „chef bgb vertrag“

Leserforumvon illu07 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 28.01.2015 20:11
Der Vertrag war befristet und sollte nach Ablauf wieder in den Zustand eines Minijobber-Vertrages zurückgesetzt werden. ... Einfach mal Chef/Personalabteilung darauf ansprechen und fragen wie das gelöst werden soll. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon tussipussi | Arbeitsrecht | 28 Antworten | 21.09.2012 17:23
Der AG hat seine Arbeitsreserve und die MA, die gehen können, können ihren Freizeitausgleich genießen, ohne zu befürchten, dass der Chef sie noch abfängt. ----------------- "" Am 21.9.2012 von Jennerwein der Chef schickt dich nach hause er macht also den Antrag, man könne früher gehen (§ 145 BGB Bindung an den Antrag) du stimmst dem zu und gehst (sofortige Annnahme des Antrags nach § 147 BGB) zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Vertrag es wurde verbindlich vereinbart, auf die weitere Arbeitsleistung heute zu verzichten verlangt der Chef nun später, trotzdem noch weiterzuarbeiten oder wiederzukommen, wäre dies ein neuer Antrag, den man natürlich ablehnen kann einseitig bestimmen kann es der Chef über Direktionsrecht nicht mehr, da er an seinen vorherigen Antrag gebunden wäre ----------------- "Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare. ... Aber das dürfte dem Klima zwischen Chef und AN nicht gut tun. Theoretisch kann der Chef im Fall aber nicht zurückrufen.
Leserforumvon Matze1008 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 23.06.2007 11:45
Nun brauchten sie noch einen Vertrag für den Bruder von einem, der vorher einen Vertrag gemacht hatte. ... Jetzt unterstellt mir mein Chef Urkundenfälschung und Betrug (wegen 13€ provision/Vertrag). ... Der Chef kann normalerweise nicht den vollen Betrag verlangen.
Leserforumvon DPW | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 03.09.2006 22:58
Ohne schriftlichen Vertrag, was aber nicht heißt, dass du nicht trotzdem einen Vertrag mit deinem AG hast. ... So wie geschildert, gehe ich hier von einem Betriebsübergang iSv. § 613a BGB aus. ... Ich habe doch garkeinen Nachweis darüber das mein jetziger Chef auch mein Chef ist bzw. war?
Leserforumvon Arbeitssklave | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 15.01.2015 12:35
Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB." Am 15.1.2015 von drkabo quote:Dabei erklärte er mir, das ich da auch weniger Urlaub habe...weil im Vertrag dann 4 Tage die Woche stehen würde. ... Man hätte also nach wie vor 4 Wochen Urlaub. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."
Leserforumvon Cyborg_ok | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 08.08.2020 14:08
Welche weiteren Möglichkeiten habe ich um 4 früher aus dem Vertrag raus zu kommen? Vielen Dank Am 8.8.2020 von pk2019 Falls das Arbeitsverhältnis einen Tarifvertrag unterliegt, müssten ggf. auch die dortigen Regelungen beachtet werden, ansonsten gilt §622 BGB. ... Da muß ich dann wohl mit dem Chef sprechen.
Leserforumvon watweißich | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 23.07.2017 21:43
Hallo, ich arbeite derzeit im Einzelhandel und habe einen unbefristeten Vertrag. ... Wenns dem Chef nicht mehr passt, dann ist das egal. ... Er darf mir ja keinen befristeten Vertrag geben.
Leserforumvon ichweißvonnichts | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 02.01.2012 19:09
Ich hatte heute eine Auseinandersetzung mit meinem Chef. ... Hab nun einen Krankenschein und mein Vertrag endet erst in 5 Monaten. ... Mein Chef lästert immer über den einen oder anderen , je nach dem wer grad nicht da ist.
Leserforumvon vonne5 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 30.04.2014 22:24
Ein befristeter Vertrag endet mit dem festgelegten Zeitpunkt und das war es. ... Hätte der Chef einfach nur gesagt, dass der Vertrag halt nicht verlängert wird, wäre die Sache eindeutig und ok, auch wenn unschön. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
Leserforumvon guest-12313.08.2009 15:28:03 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 28.10.2007 11:16
hallo an alle im forum mein chef besitzt 2 unternehmen. ich arbeite schon über 1 1/2 jahre in beiden unternehmen, jedoch ohne schriftlichen arbeitsvertrag. eingesetzt werde ich nach bedarf in firma 1, oder 2. meinen lhon habe ich zum monatsende immer bar ausgezahlt bekommen. kann ich einen schriftlichen vertrag von beiden firmen fordern? danke an alle helfer Am 28.10.2007 von guest-12319.11.2008 09:24:21 Hallo, auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. ... Hier könnte Betriebsübergang nach 613a BGB zu treffen.
Leserforumvon klaraX | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 31.01.2011 15:33
Kann der AN nicht nach der Schulung und Rechnung an den AG seinem Chef sagen was er will. ... § 415 BGB Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer (1) Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. ... ... Hat man selber einen Anspruch gegen den Chef den man dann aber nicht beweisen kann, über die Bedingung.
Leserforumvon Partychr | Arbeitsrecht | 24 Antworten | 11.06.2022 12:01
Ein Aufhebungsvertrag wird schwer werden, das wird mein jetziger Chef nicht mitmachen. ... Nach § 622 (1) BGB ? https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html [quote=Partychr]P.S.
Leserforumvon go493032-23 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 15.06.2018 10:37
Mein Chef hat per Vertragszusatz die Entgeltfortzahlung bei Kinderkrankheiten aus dem Vertrag gestrichen. ... Wenn der AG das bisher bezahlt hat, war er sehr großzügig oder es handelte sich hier um §616 BGB? ... Oder hat er das Gegenteil neu in den Arbeitsvertrag hineingeschrieben (Ausschluss des BGB §616)?
Leserforumvon verzweiffelt | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 06.10.2010 20:53
Auch wäre diese spätestens am 31.09.2010 beendet gewesen, so dass gemäß §622 Absatz 1 BGB von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats auszugehen ist. ... Es gibt also nur die Möglichkeit sich mit dem Chef auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen. ... Oder ist es ein Arbeit-auf-Abruf-Vertrag?
Leserforumvon VeritasPoetia | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 17.06.2008 09:16
Ich habe noch keinen Vertrag, es wurde nichts besprochen - lediglich Freitag meinte mein Chef, er wolle mich behalten. ... Es gibt ja keinen Vertrag, den ich kündigen könnte - meines Wissens auch keinen mündlichen, da ja nichts besprochen wurde. ... Im Hinblick auf die Kündigungsfristen gelten, vorbehaltlich tariflicher Regelungen, die gesetzlichen, die im BGB zu finden sind.
Leserforumvon kleiner-bello | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 09.12.2005 18:24
Dazu muss ich sagen, das unser Warenhaus am 13.11.2005 in Folge eines Betriebsüberganges nach §613a BGB, an einem Franchisepartner übergeben wurde. Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 7,5 Stunden - und leider steht im Vertrag nicht drin, wann oder an welchen Tagen ich diese Zeit verrichten soll. ... Unserem neuen Chef interessiert das nicht wirklich und er macht die Pläne für alle auf Zuruf!
Leserforumvon Hanneforth | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 30.07.2018 01:07
Ist es rechtlich erlaubt mir einen befristeten Vertrag vorzulegen? ... Nur muss man den nicht eingehen, da man ja noch den unbefristeten Vertrag hat. ... Ich meine mal gehört zu haben, dass der neue Chef nach einem Jahr neue Verträge abschließen kann und die auch unterschrieben werden müssen.
Leserforumvon jennymilky | Arbeitsrecht | 21 Antworten | 25.01.2017 17:04
Er bat mich nun den Vertrag zu zerreissen. ... Dafür hätte der Chef schon etwas in der Art sagen müssen, dass der TS den Vertrag zur Unterzeichnung mit nach Hause nehmen kann und er dann bis zum nächsten Tag (oder bis zum 30.01.2017 oder bis in 5 Tagen oder ...) ... Wir wissen vom TS nur, dass der Chef ein unterschriebenes Exemplar mitgegeben hat und den TS offen gelassen hat zu Hause zu unterschreiben.
Leserforumvon Kinkee | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 10.07.2008 23:51
Demnach habe ich ja laut BBIG § 24 einen unbefristeten Vertrag und meine Vergütung sollte ja nun durch § 612 BGB geregelt sein. Nun zu meiner Frage, mein Chef hat mir nur einen befristeten Vertrag bis 2009 angebeoten und eine Vergütung von 1000 € Brutto + bis zu 300 € Provision (was nach meinem Dafürhalten einfach eine Frechheit ist). Was soll ich nun tun, da mein Chef zu keiner Verhandlung bereit ist ?
Leserforumvon bobfahrer | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 05.01.2015 20:45
Jedenfalls kam am Ende des Leihgeschäftes der Chef des Entleihers auf mich zu und sagte mir er suche noch Leute und hat mir ebenfalls eine Stelle bei sich zum Januar hin angeboten. ... Nur habe ich in meinem Vertrag nix dazu stehen. ... Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB."
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