422 Ergebnisse für „betriebszugehörigkeit vertrag“

Leserforumvon pgb | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 27.02.2008 16:08
Also Betriebszugehörigkeit in Firma b seit 2000!!!! ... d erkennt lt. meinem Vertrag alle bisherigen Zeiten innerhalb von c an!! Welche Betriebszugehörigkeit wird mir nun anerkannt??
Leserforumvon homermg | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 14.11.2023 14:31
Ich habe nun einen neuen Vertrag bekommen und will sichergehen das die Betriebszugehörigkeit sauber übertragen wird. ... Da steht leider nichts von Betriebszugehörigkeit wird übertragen.... ... Ich dachte nur das ist irgendeine Formulierung die nachher sollte mal was sein mir nachteilig ausgelegt werden kann und ggf. dann gesagt wird Abfindung gibt es nicht da es ja nicht das Wort "Betriebszugehörigkeit" im Vertrag stehet.
Leserforumvon RoedeOrm | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 19.07.2012 16:10
(Ohne Ansprüche auf Sonderzahlungen) Nun (November 2012)hat Sie endlich einen unbefristeten Vertrag mit besseren Bedingungen erhalten. ... Weihnachtsgeld beginnend nach einer Betriebszugehörigkeit von 1 Jahr gezahlt wird. ... Nun meine Frage: Zählt die Zeit der befristeten Verträge als Betriebszugehörigkeit, oder etwa nicht?
Leserforumvon Sylvia Harms | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 02.07.2021 23:43
Wie sieht es mit der Betriebszugehörigkeit aus? ... Muss die vorherige Betriebszugehörigkeit im neuen Vertrag festgehalten werden? ... [quote=Sylvia Harms]Muss die vorherige Betriebszugehörigkeit im neuen Vertrag festgehalten werden?
Leserforumvon Jenni1982 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 25.02.2015 09:35
Danach (01.01.2009) fängt er wieder in "derselben" Praxis an zu arbeiten, war also nur kurzzeitig dort weg ... wie berechnet man hier die Betriebszugehörigkeit? ... ----------------- "" Am 25.2.2015 von wirdwerden Wozu benötigst Du die Berechnung der Betriebszugehörigkeit? ... Von daher würde die Betriebszugehörigkeit ab 2001 zählen.
Leserforumvon Teufelchen63 | Arbeitsrecht | 0 Antworten | 11.03.2013 10:37
Sieht genauso aus, wie mein erster Vertrag. ... Vertrag genommen wird. Sehe ich das nun richtig, dass wenn ich den unterschreibe, meine bisherige Betriebszugehörigkeit nicht angerechnet wird ?
Leserforumvon Rud01f | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 26.07.2015 13:33
Kann man vertraglich verankern, dass ich meine Betriebszugehörigkeit "übernehme", so dass das im Kündigungsfalle auch rechtskräftig ist? Eine Möglichkeit wäre, eine Kündigungsfrist im Vertrag festzuschreiben - diese würde dann ja aber nicht "mitwachsen" mit den Jahren... ... Ansonsten kann man natürlich in den Vertrag reinschreiben, das die Betriebszugehörigkeit des alten Vertrages auf den neuen Vertrag angerechnet wird (und dann auch mitwächst).
Leserforumvon daisy42 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 07.05.2012 16:23
Nach einigen Jahren wurde man in Tochtergesellschaft B übernommen (mit dem Zusatz im Vertrag, dass die Betriebszugehörigkeit / Jahre von Tochtergesellschaft A anerkannt bekommen). ... In dem jetzt neu erstellten Arbeitsvertrag steht, dass die Betriebszugehörigkeit der Tochtergesellschaft B anerkannt wird.
Leserforumvon guest-12311.12.2019 16:22:34 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 10.12.2019 15:58
Ich habe dann einen neuen unbefristeten Vertrag ab Mitte Oktober mit sechs Monaten Probezeit bekommen. ... Oder willst Du am 15.12. kündigen, so dass der Vertrag am 31.12 endet? ... Insoweit ist auch die Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit für deine (Arbeitnehmer-)Kündigung unbeachtlich.
Leserforumvon MndKrtz188 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 03.09.2019 21:08
Ab Betriebszugehörigkeit ? ... Oder seit 28.6.19 Vertragsunterzeichnung bzw. 1.7.19 Beginn neuer Vertrag. ... Das sollte im Vertrag stehen.
Leserforumvon Knudelpetra | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 05.09.2004 18:04
Am 1.3.2006 von venotis @thosim ich hab mal sowas im Zusammenhang mit irgendeinem Branchentarifvertrag gelesen, wo es darum ging, dass die Betriebszugehörigkeit in Unternehmen der selben Branche angerechnet wird. ... Sonst könnte man ja von vornherein auf den Gedanken kommen, Arbeitnehmern, die die Firma unbedingt unter Vertrag haben möchte sowas als 'Bonus' zu gewähren und dann bräuchte man kein KschG mehr. ... Aber ich kann doch nicht wirklich eine Betriebszugehörigkeit herzaubern, wo keine ist.
Leserforumvon go634347-93 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 17.05.2023 13:45
Im April 2014 habe ich dann einen unbefristeten Vertrag bekommen und hier steht dem Punkt Kündigung u.a. folgendes: - Die Kündigungszeiten für das auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Vertragsverhältnis richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. - Verlängert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen der Vertragschließenden, so gilt die Verlängerung auch für den anderen Vertragspartner. ... - 4 Wochen oder je nach Dauer Betriebszugehörigkeit: Was zählt hier dann?
Leserforumvon LuckyLuke82 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 16.03.2023 13:41
Laut Vertrag beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Quartalsende. Der Zusatz der verlängerten Kündigungsfrist bei langer Betriebszugehörigkeit steht ebenso im Vertrag und gilt laut diesem für beide Seiten. ... Nach § 622 (2, Nr. 3) BGB gilt: ---[i]acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,[/i] Am 16.3.2023 von blaubär+ [quote=LuckyLuke82]Laut Vertrag ...
Leserforumvon Sven08123 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 09.05.2020 12:20
Sehr viele u.a. mein zukünftiger Arbeitgeber sind der Meinung das ich durch meine sehr lange Betriebszugehörigkeit eine längere Kündigungsfrist habe. ... Am 10.5.2020 von altona01 Wenn also nichts weiter im Vertrag steht als diese eine Frist, dann gilt die auch. Der Arbeitgeber kann ja wohl kaum so eine Frist in den Vertrag aufnehmen und dann vor Gericht sagen, ne, ich wollte eigentlich die gesetzliche Frist....
Leserforumvon miki82 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 23.02.2021 08:26
Meine Frage ist, ob sich die Kündigungsfrist jetzt durch die Betriebszugehörigkeit um einen Monat auf 4 Monate erhöht oder gelten noch die 3 Monate für mich? ... Jahr sozusagen eine Kombi aus Gesetz und Vertrag gelten könnte: einerseits 4 Monate (usw.) nach Gesetz, andererseits zum Quartalsende nach AV.
Leserforumvon pascwag | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 11.03.2020 10:34
Das ist eine Frage der freien Verhandlung, es sei denn, aus einem (Tarif)Vertrag ergibt sich etwas anderes. wirdwerden Am 11.3.2020 von kalledapr0 Das ist mir bereits bewusst, trotzdem würde ich gerne wissen ob die Regelabfindung bei Betriebszugehörigkeit mit mehr als 6 Monaten auf 1 Jahr gerechnet wird oder ob es tatsächlich nach er monatlichen Dauer berechnet wird (in meinem Fall 8 Monate) Anbei noch ein Auszug aus dem KSchG § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.
Leserforumvon Hummel93 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 15.11.2018 06:47
Aber Müsste ich da nicht schon einen unbefristeten Vertrag erhalten haben da ich den Aufgabenbereich gewechselt habe ? Damals wusste ich es nicht besser und unterschrieb den auf ein Jahr befristeten Dekorateur Vertrag . Nun soll mein Vertrag erneut um ein Jahr bis Dezember 2019 befristet verlängert werden - darf mein Chef das obwohl ich nun über 2 Jahre für ihn arbeite oder steht mir rechtlich nicht schon längst ein unbefristeter Vertrag zu ?
Leserforumvon besorgte-mutti | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 04.12.2020 16:12
Im Vertrag steht das die Kündigungsfrist sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet. In meinem Fall würde folgendes zutreffen: Betriebszugehörigkeit über 1 aber unter 3 Jahren: 1 Monat zum Quartalsende. ... Am 4.12.2020 von Anami Zitat (von besorgte-mutti):Im Vertrag steht das die Kündigungsfrist sich nach der Betriebszugehörigkeit richtet.Weiter nichts?
Leserforumvon müllermilch | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 29.08.2017 18:02
Üblich ist eine sofortige Freistellung, wenn der Mitarbeiter kündigt und einen Vertrag bei der Konkurrenz hat. Beträgt die Kündigungsfrist dann wie vertraglich vereinbart lediglich 3 Monate oder dominiert die gesetzliche Kündigungsfrist von 5 Monaten, bei dieser langen Betriebszugehörigkeit? ... Zur Kündigungsfrist, einen Auszug aus dem Vertrag: "Es gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
Leserforumvon trutzek | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 06.11.2011 10:20
Es steht lediglich drinnen ,das der neue Bereich das Risiko einer Doppelbesetzung traegt und das meine fruehere Betriebszugehörigkeit anerkannt wird.Diese Vertrag möchte ich eigentlich nicht unterschreiben,da ich das Gefühl meine alten Rechte aus dem früheren Vertrag gänzlich zu verlieren!... Wie sollte der neue Vertrag formuliert sein-----das der Vertrag in Ordnung waere???? ... Anerkennung der Betriebszugehoerigkeit ist doch keinem Unbefristeten Vertrag gleichzusetzen,oder?
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