120 Ergebnisse für „befristung arbeitgeber sachgrund arbeitsverhältnis“

Leserforumvon fb338221-28 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 02.05.2012 21:55
Hallo, ich habe folgendes Problem: Im Juni 2010 wurde ich nach Abschluss meiner Ausbildung von meinem Arbeitgeber (Kommunalverwaltung) in ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund übernommen, zunächst für 1 Jahr, dann für ein zweites. ... Könnte es sein, dass mein Arbeitgeber nun mit Sachgrund verlängert oder ist dies nicht möglich? ... Vielen Dank ----------------- "" Am 2.5.2012 von altona01 Eine Befristung mit Sachgrund ist nicht mehr möglich nachdem ohne Sachgrund befristet wurde. §14 Absatz2 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Leserforumvon MarionH | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 06.07.2004 16:32
Hallo, Ich habe die Frage, ob ich nach 4jähriger Befristung (Sachgrund Elternzeitvertretung) sofort im Anschluss eine weitere Befristung ohne Sachgrund (allg. nach § 14 TzBfG) machen darf oder ob diese Befristung unwirksam ist? ... Vielleicht findet man ja noch den genauen Wortlaut der Gesetzgebung. (2) 1Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig- Das war bei Dir vom 31.12.2000 bis 31.12.2002; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. 2Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat (also nochmalige sachgrundlose Befristung). 3Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. 4Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. ... Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Leserforumvon amako | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 01.03.2012 18:36
Hallo Arbeitsrechtsexperten, eine Frage zur Befristung eines Arbeitsvertrags mit Sachgrund und anschl. ... Der Bürgermeister der Gemeinde will, dass Frau B und Kolegin C ihren Resturlaub aus 2011 nehmen und beendet das Arbeitsverhältnis nicht (obwohl der im Vertrag festgehaltene Sachgrund entfallen ist). ... Am 1.3.2012 von altona01 Teilzeit- und Befristungsgesetz 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages .... (5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt. ----------------- "" Am 2.3.2012 von amako Hallo, danke erst einmal für die Gesetzesstelle.
Leserforumvon tmd500 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 12.03.2021 15:35
In welchen Fällen ist ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund nicht gültig? ... Darf man nach einer 2-Jahres-Befristung ohne Sachgrund nochmal beim selben AG als befristet eingestellt werden? ... [bgcolor=#ffff00]Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes[/bgcolor] oder unbefristetes [bgcolor=#ffff00]Arbeitsverhältnis bestanden hat[/bgcolor]. ....
Leserforumvon t-negativ | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 05.11.2020 17:58
Am 5.11.2020 von blaubär+ ..... wobei noch zu ergänzen wäre: eine Befristung mit Sachgrund wäre auf jeden Fall möglich. ... Es handelt sich in beiden Fällen in der Tat um eine Befristung ohne den Sachgrund. ... Wenn der Arbeitgeber später das Arbeitsverhältnis wegen der Befristung nicht fortsetzen will, hast du genügend Zeit, die Befristung gerichtlich prüfen zu lassen.
Leserforumvon caross11 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 01.04.2015 00:59
(das war ein älterer befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund, mit dem gleichen Arbeitgeber) Am Montag 23.02.2015 meldet er diesen Fehler seinem Arbeitgeber und bittet um eine neue Vertragsverlängerung (also Schreiben) mit den richtigen Daten. ... Interessanter scheint mir deine Klammerbemerkung: /// (das war ein älterer befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund, mit dem gleichen Arbeitgeber) Anscheinend, verstehe ich jedenfalls, hast du erst einen befristeten AV ohne Sachgrund gehabt, an den sich ein oder mehrere mit Sachgrund anschließen. ... Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Leserforumvon Ottar | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.06.2019 20:43
(Es laufen sogar Wetten) Oder lassen sich Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG) - Befristung ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG) mit Kalendermäßiger Befristung = Zeitbefristung (§ 15 Abs. 1 TzBfG) miteinander kombinieren?? ... Es braucht vom Arbeitgeber im Vertrag wohl nicht angegeben zu werden, weshalb er denkt, die vereinbarte Befristung sei zulässig - wenn der Arbeitnehmer meint, die Befristung sei unzulässig, soll er eine Entfristungsklage "riskieren" müssen. Die Befristung soll nur dann unzulässig sein, wenn weder die Voraussetzungen einer sachgrundlosen Befristung vorliegen, noch der Arbeitgeber im Prozeß irgendeinen sachlichen Grund aus dem Hut zaubern (und beweisen) kann - nicht notwendig einen im Vertrag konkret benannten Sachgrund.
Leserforumvon fb435182-83 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 18.02.2016 11:30
Guten Tag, Ich habe eine Frage bezgl. eines befristeten Arbeitsvertrages mit Sachgrund! ... Vorraussetzungen bei seinem Arbeitgeber vom 08.01.16 bis 15.01.16 angestellt (Sachgrund wäre eine zeitliche begrenzte Arbeit im Rahmen einer Messeveranstaltung) Nun möchte Arbeitgeber den Mitarbeiter im Mai 2016 wieder für eine andere Messe einstellen. ... -- Editier von fb435182-83 am 18.02.2016 11:31 Am 18.2.2016 von Eidechse Sachgrundbefristungen sind auch möglich, wenn zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Leserforumvon shillyshelly | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 18.11.2016 19:58
Der Vorteil eines befristeten Arbeitsvertrages ist, das er wegen der Befristung keiner Kündigung bedarf. Zitat (von shillyshelly):und hat einen Sachgrund "solange bis Frau XY vom Mutterschutz zurück kommt". ... Sofern man einfach über die Befristung hinaus weiterarbeitet und wenn der Arbeitgeber dann nichts unternimmt, wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes.
Leserforumvon mastermaster | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 23.11.2011 12:42
Nun liegt ihr ein Vertrag vor, indem ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach Ablauf des bisherigen Vertrages zum 31.3.2012 zum zweiten Mal verlängern will. Bei den ersten beiden Verträgen wurde als Sachgrund "Vertretung von Frau M." genannt, im neuen Vertrag ist ein anderer Sachgrund aufgeführt ("Vertretung von Frau Z."). Der Arbeitgeber unterhält in der Stadt Arbeitsstätten an drei verschiedenen Standorten.
Leserforumvon mahoney_ | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 27.01.2012 10:12
. - Unbefristetes Arbeitsverhältnis ? ... Am 27.1.2012 von Flo Ryan Da die Arbeiter dann jetzt einen neuen Arbeitgeber haben, kann er das Arbeitsverhältnis natürlich mit oder ohne Sachgrund befristen und auch eine Probezeit vereinbaren. ... Kommt auf die SB und die Dauer der Befristung an.
Leserforumvon Laila85 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 25.01.2021 21:16
Im Vertrag steht keinen Sachgrund für die Befristung und auch nichts von dem vorherigen Arbeitsverhältnis. ... Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. ... Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Leserforumvon Peter2015 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 23.02.2022 14:32
Hallo ich habe eine Frage zur Befristung des Arbeitsvertrages. ... Eigentlich der Klassiker bei den befristeten AV mit Sachgrund. Wobei es da womöglich eine Entwicklung gibt, die für dich interessant sein könnte: [link=https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-7-azr-582-17-arbeitsverhaeltnis-saisonbetrieb-befristet-begrenzt-tzbfg-agb-kontrolle/]https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-7-azr-582-17-arbeitsverhaeltnis-saisonbetrieb-befristet-begrenzt-tzbfg-agb-kontrolle/[/link] Am 23.2.2022 von Peter2015 Richtig, es sind 2 verschiedene Arbeitgeber.
Leserforumvon Mia1104 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 07.06.2018 08:06
Bei meinem letzten Arbeitgeber hatte ich zwei mal für 12 Monate einen befristeten Vertrag. ... Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. -- Editiert von blaubär+ am 07.06.2018 08:23 Am 7.6.2018 von Mia1104 Hallo, Vielen Dank für die Antwort. befristet wurde ohne Sachgrund. ... Wenn der neue Vertrag mit Sachgrund ist: Ja, darf er.
Leserforumvon guest-12315.02.2011 12:19:54 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 13.02.2011 17:09
Denn nach § 14 Abs. 2 TzBfG sollte ja gelten: Eine Befristung nach Satz 1 [ohne Sachgrund] ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat Ist das so richtig? ... Du hattest einen befristeten Vertrag, der nach Auslauf ohne Vertrag zwei Jahre lang weitergeführt wurde, damit also ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.... Die erneute Befristung ohne Sachgrund ist ganz klar unwirksam.
Leserforumvon threepwood | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.02.2008 16:57
Hallo, folgender beruflicher Werdegang: -unbefristeter Arbeitsvertrag nach 4 Jahren aufgrund meiner Kündigung (wegen Umzug) beendet -nach 12 Monaten Pause neuer Arbeitsvertrag bei gleicher Firma, diesmal auf 2 Jahre befristet mit Sachgrund Schwangerschaftsvertetung -Verlängerung des Vertrages, erneut befristet, diesmal um 9 Monate, wieder Grund Schwangerschaftsvertetung Im TzBfG steht ja: "Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat." ... Arbeitsverhältnis auf. Und im Satz 2 steht ja dann eben dieses " Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."
Leserforumvon urmel73 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 04.08.2011 11:49
Ende letzten Jahres wurde mein Vertrag mal wieder um ein Jahr verlängert, diesmal aber ohne Sachgrund. ... Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. ... Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. -- Editiert am 04.08.2011 16:10 Am 8.8.2011 von urmel73 @blaubär, vielen Dank für deine Antwort!!!
Leserforumvon Mome | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 30.07.2007 10:19
Die Geschichte genauer: Mein Freund hat sein Arbeitsverhältnis zunächst auf drei Monate befristet begonnen, danch hat er einen Jahresvertrag erhalten, dieser wurde nun Anfang dieses Jahres quasi stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert (stillschweigen ist der falsche Ausdruck, er hat nur keinen schriftlichen Vertrag bekommen). ... Ich bin der Auffassung gehört zu haben, dass nach dreimaliger Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, egal welcher Dauer, man nicht weiter befristet angestellt werden kann (natürlich immer bei ein und demselben Arbeitgeber) - stimmt das? ... Gruß, Mome Am 30.7.2007 von blaubär49 was du schreibst und vermutest ist richtig, wenn und insofern es sich um eine befristung ohne sachgrund handelt. befristungen mit sachgrund können auch öfter und länger abgeschlossen werden. gleichwohl - für den ersten fall - sollte dein freund nicht jetzt monieren und auf die pauke hauen, sondern in ruhe zuwarten: wenn der AG ihn dann nicht weiter beschäftigen will, kann er die befristung immer noch angreifen.
Leserforumvon JanaK | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 22.06.2011 17:25
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis bedarf es gar keiner Kündigung! ... Die Befristungen waren alle ohne Sachgrund nur Datum von wann bis wann. ... Ihr Arbeitgeber ist Sie spätestens los, wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag endet!
Leserforumvon Pixel89 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 29.07.2015 09:44
In meiner Vorbereitung ist mir aufgefallen, dass ich durch meinen befristeten Arbeitsvertrag nicht so einfach kündigen kann, wie ich es mir vorgestellt habe und somit anstatt 4 Wochen Kündigungsfrist bis zum Ende meiner Befristung bleiben müsste, wenn sich mein Arbeitgeber nicht auf einen Aufhebungsvertrag einigt. ... Diese 2 Jahre sind mittlerweile um und mein jetziger Arbeitgeber hat mir eine Änderungsvereinbarung des Arbeitsvertrages gemacht um diesen um weitere 2 Jahre zu verlängern. ... Meine Frage: Bin ich durch die Unwirksamkeit des Vertrages jetzt automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis?
123·5·6