9 Ergebnisse für „aushilfe schriftlich tage urlaubstage“

Leserforumvon Tine444 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 13.03.2023 18:56
Liebe alle, ich arbeite seit 15.10 bis 31.03 zwischen Studium und Berufseinstieg in der Industrie als Aushilfe. ... Aushilfe.[/quote] Seit August 2022 müssen Arbeitgeber bei Arbeitsantritt schriftlich(!)
Leserforumvon Kaasi | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 06.02.2022 16:19
Sollte ich da nochmal Druck machen und auf jeden Fall auch schriftlich Urlaub beantragen? ... Urlaubsanspruch hast du für 2021 für 1 vollen Monat, und für 2022 ebenso, es geht also um 3 Urlaubstage. ... Am 7.2.2022 von Kaasi Dann sollten es ja für 2021 5 Urlaubstage sein und für 2022 1,67, also 1.
Leserforumvon JoshNRW | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 08.02.2010 18:21
Frage: Welche Ansprüche (entgangener Lohn, Urlaubstage der letzten 8 Monate etc.) hat S gegenüber G bisher und welche falls dann noch eine shriftliche Kündigung eingeht (die bisher fehlt)? ----------------- "Student Wirtschaftsrecht, 24 Jahre" Am 8.2.2010 von blaubär49 minijobber sind erst einmal ganz normale arbeitnehmer mit urlaubsanspruch und lohnfortzahlung im krankheitsfall. die frage wird freilich sein, was genau vereinbart worden ist - ein festes volumen oder arbeit auf abruf. der erste teil deiner anfrage spricht für ein fixum. einen unbefristeten av hast du ohnehin, da befristung zwingend hätte schriftlich vereinbart werden müssen. deinen vertrag nun hat der ag ohne änderungskündigung zu deinen ungunsten verändert. das geht aber nicht aus zuruf - es sei denn, du hättest dem zugestimmt. folglich hättest du - sofern du die änderung nicht akzeptiert hast - noch alle ansprüche wie vordem. konkret: eine kurzfristige absage einer schicht geht nicht zulasten des an. deine urlaubsansprüche richten sich danach, wie deine az auf die wochentage verteilt war, also 24 tage bei 6 arbeitstagen, 20 bei 5, 16 bei 4 usw.
Leserforumvon moony09 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 24.07.2012 11:36
(§§ 4,5 BUrlG) • Wenn ja, wie viele Urlaubstage stehen dem AN bis zum Ausscheiden am 31.08. zu ? ... • Kann der AG nach Erhalt der Kündigung den bereits im April schriftlich genehmigten Sommerurlaub stornieren ? ... Es sind natürlich 15 Tage: 30 / 12 * 6 = 15 Die Frage wäre jetzt, wenn der AN vor seinem jetzigen Arbeitsverhältnis als Studentische Aushilfe in dem gleichen Betrieb beschäftigt gewesen wäre und er aus dieser Zeit noch 4 Tage Resturlaub mit in das neue Arbeitsverhältnis bringen würde.
Leserforumvon Ludwig123 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 13.07.2011 22:34
Sie hatte bis jetzt schon 13 Urlaubstage genommen. ... Meine Freundin rechnet ihr dann 15 Urlaubstage als genommen und wird noch 5 Tage abgelten. ... Tag an schriftlich verlangen.
Leserforumvon Calimero1234567 | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 10.07.2007 19:45
Wenn man aber in den vergangegen Jahren, als die 75 % Regel noch nicht griff, mehrmals mehr als 110 Tage gearbeitet hätte, was dadurch gegeben sein kann, dass die Urlaubstage dazugerechnet werden, wäre es möglich sich auf eine weitere Beschäftigung einzuklagen? ... Nach zwei Jahren würde ihm zufällig mitgeteilt werden, dass er nun kein freier Mitarbeiter, sondern nur noch Aushilfe sei. Schriftlich erhielte der AN nichts diesbezüglich, lediglich die Einmal- und Sonderzahlungen für freie Mitarbeiter entfielen, Urlaubsgeld wurde weiter bezahlt.
Leserforumvon streuner1976 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 06.02.2020 09:52
Ich bin als Aushilfe bei einer Treppenhausreinigung angestellt und putze 1x die Woche Treppenhäuser. ... Du wirst also am besten schriftlich deinen Urlaubsanspruch für deinen Wunschtermin stellen, eine Absag erhalten und dann vors Arbeitsgericht ziehen. ... Danach stehen AN bei einer 5-Tagewoche 20 Tage Urlaub zu; du arbeitest 1 Tag/Woche - folglich stehen dir 4 bezahlte Urlaubstage zu.
Leserforumvon chr001 | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 11.12.2007 13:44
(Aushilfe ist halt Aushilfe..) ... 16 Tage Urlaub sollte ich ja schon haben bei 4 Tagen Arbeit pro woche. ... Also zumindest als aushilfe.
Leserforumvon lew187 | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 24.10.2007 13:27
Gruß Am 24.10.2007 von sika0304 Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (ich denke, das ist hier nicht geschehen) und zwar von der dazu berechtigten Person (wer weiß, ob der Bereichsleiter überhaupt kündigen darf). ... Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss dann auch begründet werden.
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