48 Ergebnisse für „arbeitslosengeld arbeitslos anspruch 15“

Leserforumvon Waage | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 05.06.2012 09:24
Ich habe in diesen 1-2 Monaten einige Honorarverträge (weniger als 15 Std. wöchentlich) sodass ich ein wenig Einkommen habe. ... Ich hab nun herausgefunden, dass zZ diese Vorschrift gilt: § 137 (Quelle: Justizministerium) Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer 1. arbeitslos ist, 2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und 3. die Anwartschaftszeit erfüllt hat. (2) Bis zur Entscheidung über den Anspruch kann die antragstellende Person bestimmen, dass der Anspruch nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll. ... -- Editiert Waage am 05.06.2012 09:31 Am 5.6.2012 von amako Hallo, hast du dich denn schon bei der AfA arbeitslos gemeldet?
Leserforumvon ihef | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 04.11.2010 10:32
Er/Sie hätte aber theoretisch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. ... Er/sie hat durchs Internet gestöbert und gelesen, dass man bei Schülern davon ausgeht, dass Sie nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten kann... ... Er/Sie hätte nämlich genauso sagen gekonnt : "Meld dich arbeitslos, beziehe ein paar Monate ALG 1 und genieße das Leben..."
Leserforumvon Emceebee | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 07.11.2011 13:56
Arbeitslos melden 3. 400 Euro Job suchen (am besten schon vorher haben) 4. ... Und ein 400-Euro-Job wie auch Freelance-Tätigkeiten werden natürlich zum großen Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Soweit die Tätigkeit einen bestimmten Zeitrahmen überschreitet (15 Stunden, wenn ich mich recht erinnere), entfällt das Arbeitslosengeld ganz. ----------------- " " Am 7.11.2011 von edy Hallo Patrick , Ich würde mir erst mal Firmen suchen, die auch Freelancer für bestimmte Projekte benötigen.
Leserforumvon go547323-51 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 24.05.2020 11:32
Dann ruht dein ALG1-Anspruch. ... Ich ging davon aus, dass ein Arbeitsloser einen Minijob mit Freibetrag 165,- machen kann und trotzdem seinen ALG1-Anspruch behält. Dazu natürlich die Bedingung aus § 155 mit den max. 15 Wochenstunden.
Leserforumvon FrauDobi | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 24.06.2004 14:15
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld (Verdienstnachweis über die letzten drei Jahre vor Antritt der Elternzeit gelten als Berechnungsgrundlage). ... Tami -- Editiert von Tami am 30.06.2004 15:15:02 Am 30.6.2004 von FrauDobi Hallo ! ... Er sollte wissen, daß du bei einer Eigenkündigung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
Leserforumvon karmalp | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 18.07.2013 22:19
Aber eben nicht arbeitslos, also kein Anspruch. ... Die reine Meldung man sei arbeitssuchend lässt selbstverständlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen. ... Ich werde mich auch vor dem Studiumsbeginn arbeitslos melden müssen, da ich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstaetig waere.
Leserforumvon Sonnnblume54 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 20.06.2009 00:16
Habe ich auch hier Anspruch auf Arbeitslosengeld, wie bei dem "Erstjob"?? ... Am 20.6.2009 von Harry van Sell Arbeitslos ist man meines Wissens nach erst ab einer Arbeitszeit von unter 15 Stunden die Woche.
Leserforumvon nickelbrille | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 02.01.2009 11:36
Hallo Community, kann mir bitte jemand (vielleicht anhand eines Beispiels) den Sinn folgenden Gesetzestextes erklären: " Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.
Leserforumvon DE13845 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 15.09.2023 16:10
[editmessage]-- Editiert von User am 15. ... Hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/ Am besten selbst immer mal informieren, bevor man die Beiträge hier mit sinnlosen Kommentaren zumüllt [editmessage]-- Editiert von User am 15. ... [/quote] Muss man, wenn man nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren will
Leserforumvon Maggy05 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 09.07.2010 12:26
Zudem ich absoluter Antialkoholiker bin noch ein grund mehr es nicht zu tun :o) Habe ich einen Anspruch als selbstgeküdigter AN, bald nicht mehr krankgeschriebene Patientin, auf Urlaubsentgelt?? ... Vielen Dank Maggy05 ----------------- "" Am 9.7.2010 von HeHe Du hast Anspruch auf Vergütung der Urlaubstage, die du wg. ... SGBIII § 143 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung ... (2) Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. ... (3) Soweit der Arbeitslose die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen (Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches) tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. ----------------- "" Am 10.7.2010 von Maggy05 ich werde mich nicht arbeitslos melden weil ich noch im krankenstand bin, also beziehe ich auch nichts vom staat... ausserdem werde ich am 15.07. meine neue arbeit aufnehmen und möchte eigentlich nur noch vom alten ag meinen urlaub vergütet bekommen..ich werde noch bis 12.07. warten und dann per einscheiben nachhacken..ich denke ich werde keine antwort bekommen.. momentan bin ich auch nicht sozialversichert denn das arbeitsamt drückt es der krankenkasse mich weiter zu versichern weil ich nach austreten aus dem job arbeitslos geworden bin und weiterhin krank bin. die krankenkasse lehnt mich jedoch auch seit dem 01.07 ab und sagt ich bin nicht mehr in deren schuld und zahlt mir kein krankengeld seit 01.07. bis 15.07. alles verdammt sch**** und mir fehlen 14 tage zum überbrücken..und meine 14tägige arbeitslosigkeit habe ich nicht verschuldet sondern mein neuer ag was ich auch schriftlich von diesem netterweise bekommen habe..aus organisatorischen gründen ist eine anstellun erst am 15.07. möglich geworden.der mündl. besprochene eintritt am 01.07. wurde mir leider abgesagt.naja aber 15. ist besser wie nicht dachte ich mir..das arbeitsamt wollte davon nichts wissen..mein pech..ich bin selbstverschuldet arbeitslos geworden..12 wochen sperre. deshalb fordere ich nun erstrecht den urlaubsanspruch abgelten zu lassen vom alten ag. hoffe das war jetzt nicht zu viel des guten.. ----------------- "" Am 12.7.2010 von guest-12330.08.2015 11:38:25 quote:wie sollen die abrechnen wenn alle streuerlichen unterlagen bereits bei mir sind?
Leserforumvon sminty99 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 14.09.2021 15:09
Erst ab dann ist er arbeitslos. ... [/quote]Du kannst ihm erklären, dass er das Kreuzchen durchaus machen kann bei--- [i]für mind.15 Wochenstunden erwerbstätig sein können.... Aber der Anspruch auf ALG ab 1.11. wäre dann gesichert.
Leserforumvon Shyance | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 28.02.2022 19:35
Zur Info, ich war 15 Jahre versicherungspflichtig angestellt mit bahtloser Übernahme auf 450 Euro Basis. ... Eigentlich auf Arbeitslosengeld, da du aber nichts arbeitsfähig sein wirst, auf Krankengeld. ... Muss ich mich dann ab 1.5. arbeitslos melden, damit ich versichert bin?
Leserforumvon uepps1 | Arbeitsrecht | 29 Antworten | 23.08.2021 12:05
EDIT 11:25 habe eben auf der AA Seite bischen recherchiert und das gefunden. https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen Also muss ich mich doch sofort nachdem ich gekündigt habe Arbeitssuchend melden. ... --[u]arbeitslos[/u]-- melden. ... Am 25.8.2021 von Anami [quote=altona01]Das Arbeitslosengeld geht sicher nicht am 03.01.22 los,[/quote] Der ALG-Anspruch beginnt am 1.1.
Leserforumvon Sinainu | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 21.05.2006 10:51
Liebe Grüße und danke Nicole Am 21.5.2006 von guest-12330.08.2015 11:38:25 Sofern die 50%-Beschäftigung 15 Stunden/Woche oder mehr ausgeübt wird, besteht kein Anspruch auf AlG - die Höhe des Verdienstes spielt hierfür keine Rolle. ... Arbeitslosengeld bekommt er bei 19 h/Woche auch keins, da er dann nicht als arbeitslos zählt. ... Es müsste unter 15 h sein, denn ab 15 h zählt man nicht mehr als arbeitslos.
Leserforumvon styx | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 03.12.2014 10:18
Zur Vorgeschichte folgende Eckdaten: Seit 15.11. bin ich arbeitslos, wurde während der Probezeit gekündigt. ... (merkblatt bundesagentur für arbeit) quote:Vom 14. bis 20.11. war ich nicht krankgeschrieben wenn sie sich also rechtzeitig gemeldet haben besteht anspruch auf alg für diese tage aber sgb 3 § 157 Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die die oder der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. (2) Hat die oder der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses. (3) Soweit die oder der Arbeitslose die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leistungen (Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches) tatsächlich nicht erhält, wird das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
Leserforumvon clymsy | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 01.08.2005 15:32
Nebenbei gesagt, ich würde in 4 Monaten fast soviel verdienen, wie in 15 Monaten mit ALG2. ... Ja, ich weiss, das mit einer ABM, SAM, oder wie man es auch immer bezeichnet, kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, aber immerhin hätte man die Möglichkeit, durch das erhöhte Einkommen während diser Maßnahme etwas Einkommen anzusparen ..etc.. ... Ich war bei meiner Arbeitvermittlerin innerhalb von 7 Tagen 4 mal, und das teilweise länger als 15 Minuten, ich habe erwartet, das ich spätestens beim 4ten Mal die Problematik nicht neu erklären muss..
Leserforumvon Blackmamba38 | Arbeitsrecht | 15 Antworten | 17.03.2016 21:05
Der Anspruch auf ALG1 verschiebt sich jedoch um die Tage der Urlaubsabgeltung nach hinten. ... Der ALG-Anspruch ruht eben während der Dauer der Urlaubsabgeltung. ... Der ALG-Anspruch ruht eben während der Dauer der Urlaubsabgeltung.
Leserforumvon sonnenschein54 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 07.11.2005 14:11
Sie müssen beim Berechnen folgendes berücksichtigen: Bei einem Aufhebungsvertrag ist Ihr Mann für 3 Monate beim Arbeitsamt gesperrt und bekommt für diese Zeit kein Arbeitslosengeld. ... Lebensjahr vollendet und hat das Dienst-verhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 9.000 Euro, hat der Arbeitnehmer das 55. ... Dadurch wäre er ja nicht arbeitslos, also gäbe es ja auch keine Sperre von 3 Monaten.
Leserforumvon HighHeelDiva | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 06.02.2006 13:13
Arbeitslosengeld 1 (Anspruch besteht) Welches Einkommen habe ich nach dem Mutterschutz nachdem ich entbunden habe? ... Anspruch auf Kindesunterhalt besteht natürlich ohnehin. ... Bin ja dann erst mal im Erziehungsurlaub und arbeitslos gleichzeitig...
Leserforumvon Karin_1981 | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 04.06.2008 11:24
Ich arbeite seit 15.jan.08 bei einer Firma. ... Wie sieht es hier mit höhe Arbeitslosengeld aus? ... So wie ich vermute kündigen Sie mich zum 15.
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