30 Ergebnisse für „arbeitsamt arbeitslos vereinbarung“

Leserforumvon AN3756 | Arbeitsrecht | 26 Antworten | 05.11.2015 11:45
Nun macht das Arbeitsamt daraus ein Problem. ... Hat das Arbeitsamt recht? ... Es müsste ja berechnet werden wann wer genau arbeitslos war und wann nicht.
Leserforumvon geetara | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 27.01.2005 17:22
schicken die vom arbeitsamt mich wieder heim?... Das war dann auch die größte Tücke, ansonsten erscheint mir die Vereinbarung korrekt. ... arbeitslos hab ich mich nach erhalt der kündigung sofort gemeldet.und sozialabgaben?
Leserforumvon Oesianer | Arbeitsrecht | 20 Antworten | 18.05.2016 10:51
Auf dem Arbeitsamt ist man dagegen anderer Meinung und fordert den Arbeitnehmer auf, sich arbeitslos zu melden. ... Auf dem Arbeitsamt ist man dagegen anderer Meinung und fordert den Arbeitnehmer auf, sich arbeitslos zu melden. ... Das ist rechtlich etwas anderes als "arbeitslos" melden.
Leserforumvon nicole82 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 24.04.2007 11:51
Habe ich da irgendwelche Chancen oder muss ich mich für den einen MOnat arbeitslos melden? Am 25.4.2007 von sika0304 Da du keine neue schriftliche Vereinbarung erhalten hast, ist es ein befristeter Vertrag, der dann einfach zuende ist. ... Ansonsten umgehend zum Arbeitsamt und arbeitslos melden.
Leserforumvon P.C. | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 22.09.2008 08:43
Du kannst Dich arbeitslos melden und erhälst auch ALG, da Du die Jobs bereits jetzt parallel zum alten Job ausgeübt hast. ... Am 22.9.2008 von venotis Hallo, deine Kündigungsfrist ist eine Frage der Vereinbarung im Arbeitsvertrag. ... Bei welchem Arbeitsamt muss man sich arbeitslos melden: Dort, wo man arbeitet, oder dort, wo man lebt?
Leserforumvon go512636-40 | Arbeitsrecht | 16 Antworten | 07.04.2019 23:01
Und den Termin mit arbeitsamt kann ich absagen, weil ich werde keine Tage arbeitslos. ... Sonst bin ich arbeitslos, und total enttäuscht. ... Und dann schnell zum Arbeitsamt gehen.
Leserforumvon guest-12305.03.2010 09:32:17 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 26.10.2009 16:34
Hier wäre natürlich zu berücksichtigen wie das Arbeitsamt über die Arbeitsaufnahem informiert wurde, denn jeder der mehr als 15h/Woche arbeitet gilt nicht mehr als arbeitslos. ... Aber bevor du versucht einem Betrüger Geld aus der Tasche zu leihern, lass es und mach weiter Arbeitslos. ... Will ein AG ne kostenlose Probezeit kann er die mit der Arbeitsamt aushandeln K. ----------------- "Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Leserforumvon Fragezeichen2009 | Arbeitsrecht | 1 Antwort | 01.01.2009 18:34
Meine Fragen: 1.)Ist die mündliche Vereinbarung Verbindlich? ... 3.)Kann die Krankheit als Grund vorgeschoben werden um zu sagen "diese Vereinbarungen haben wir nicht getroffen" 4.) wie muss sie dich dem Arbeitsamt gegenüber nun verhalten, da sie sich ja nun am 2.01.2009 arbeitslos melden müsste und ja theoretisch ohne Vertrag ja auch arbeitslos ist. 5.)
Leserforumvon kleebi | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 04.10.2003 22:25
Ich hatte mit meinem alten AG keine Vereinbarung getroffen, dass ich während meiner Elternzeit (die ich eingereicht hatte) in der Firma arbeiten würde. ... Mittlerweile bin ich arbeitslos und in dem Schreiben fürs Arbeitsamt hat mein Ex-AG geschrieben ich hätte vom ihm die fristlose Kündigung zum 31.12.2002 bekommen, allerdings nicht schriftlich (das steht auch dort). ... Letztendlich ist meines Erachtens die mündliche Kündigung nicht rechtswirksam .. das hätte sogar das Arbeitsamt merken müssen.
Leserforumvon FrauDobi | Arbeitsrecht | 19 Antworten | 24.06.2004 14:15
Unterschreibe eine solche Kündigung/Vereinbarung nicht! ... Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtwirksam mußt du dich natürlich beim Arbeitsamt (am besten jetzt schon) arbeitssuchend und ab Datum der Arbeitslosigkeit auch arbeitslos melden. ... Desweiteren: Wenn du dich beim Arbeitsamt arbeitslos meldest, wirst du nach dem Kündigungsgrund gefragt (gerade wenn du selbst gekündigt hast).
Leserforumvon Kaffeetante 2010 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 06.12.2010 10:08
Bekomme ich vom Arbeitsamt eine Sperrfrist? Ich bewerbe mich bereits, ich möchte ja eigentlich nicht arbeitslos sein, aber diese Situation ist auch unerträglich. ... Liegt also keine Vereinbarung dazu vor, können Sie sich weigern, den Nachtdienst in dieser Form mitzumachen. ----------------- ""
Leserforumvon minimax | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 10.08.2004 13:28
Das darf ja noch nicht einmal das Arbeitsamt. ... Um nach so langer Unternehmenszugehörigkeit (40 Jahre) bei späterer Kündigung noch nicht einmal eine Abfindung zu erhalten, sah ich mich gezwungen, die Vereinbarung zu unterschreiben. ... Vom Arbeitsamt habe ich noch nichts an Leistungen empfangen, da ich noch nie arbeitslos war.
Leserforumvon o-schuller | Arbeitsrecht | 25 Antworten | 19.12.2010 13:08
Dein Mann war hoffentlich schon beim Arbeitsamt? ... Und hat der AG schon eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt erstellt? ... Deshalb sollte er Montag die Bilder der Reifen mit zum Arbeitsamt nehmen.
Leserforumvon crazyminx | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 14.07.2012 19:01
Zwischendurch die Frage, ob das so richtig ist, dass ich auch nach der Prüfung noch als Auszubildender angegeben und bezahlt werde - eine schriftliche Vereinbarung darüber gab es vorher nicht und auch sonst hieß es nur mündlich ich solle mich schonmal arbeitslos melden. ... Muss man sich auch ans Arbeitsamt (man ist ja gemeldet, obwohl das noch fraglich ist) und die Rentenversicherung etc. wenden? ... Vorab aber einmal, hat hamburgerin01 völlig Recht, wenn Sie sie auf potentielle Gefahren hinweist, dass das Arbeitsamt möglicherweise einen Ruhenszeitraum verhängen wird und dies für Sie nicht unbedingt hilfreich sein wird.
Leserforumvon uepps1 | Arbeitsrecht | 48 Antworten | 25.04.2021 11:22
Da mache ich zum Thema selber Kündigen und Arbeitsamt einen extra Thread weil ich da auch noch Fragenhabe. ... 2) Gebe es dann Probleme mit dem Arbeitsamt ab 01.01.2022? ... [/quote] Ja, wenn der AG mitmacht [quote=uepps1]2) Gebe es dann Probleme mit dem Arbeitsamt ab 01.01.2022?
Leserforumvon mirfaelltnixein | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 22.04.2009 11:50
Die Vereinbarung im Arbeitsvertrag alleine reicht nicht. ... Daneben ist zu beachten, dass Du Dich jetzt innerhalb von 3 Tagen (spätestens am 27.04.) beim Arbeitsamt arbeitslos melden musst. -- Editiert am 22.04.2009 12:27 Am 22.4.2009 von mirfaelltnixein blaubär. Ja eine Woche mehr Zeit eine neue Stelle zu finden und nicht arbeitslos zu sein ist eine gewonnene Woche.
Leserforumvon Partisanin | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 05.11.2014 13:04
----------------- " " Am 5.11.2014 von dummfragerin Hast du schon eine Anschlussbeschäftigung oder bist du dann arbeitslos? ... Dezember wäre ich eigentlich beim Arbeitsamt gewesen. ... So musst du den Dezember ohne Einkünfte leben und bekommst erst irgendwann Mitte Januar Geld vom Arbeitsamt.
Leserforumvon Gabrille | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 11.04.2005 10:31
Daher ist es auch meines Erachtens nicht möglich nach der Altersteilzeit sich arbeitslos zu melden. ... Es kann doch nicht angehen, dass man immer nur Beiträge zahlen soll und im Bedarfsfall keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalten darf. ... Solange die Altersteilzeit noch läuft, könnte Sie der AG betriebsbedingt kündigen und Sie gelten dann als arbeitslos.
Leserforumvon batavusfahrer1 | Arbeitsrecht | 23 Antworten | 30.01.2010 18:04
So helle ist auch das Arbeitsamt. ... Am 3.2.2010 von batavusfahrer1 Wenn eine Kündigung betriebsbedingt ist, dann geht das Arbeitsamt davon aus, dass das Unternehmen in Schwierigkeiten ist und mich nicht beschäftigen kann. ... ----------------- "" Am 3.2.2010 von guest-12327.06.2010 20:05:23 quote:Wenn eine Kündigung betriebsbedingt ist, dann geht das Arbeitsamt davon aus, dass das Unternehmen in Schwierigkeiten ist und mich nicht beschäftigen kann.
Leserforumvon Miha68 | Arbeitsrecht | 17 Antworten | 18.06.2008 15:31
Eine rückwirkende Kündigung entspricht weder der vertraglichen Vereinbarung noch den gesetzlichen Regelungen. ... Waere aber denkbar, dass die Krankenkasse deine Arbeitsunfaehigkeit anzweifelt und vom MD ueberpruefen lassen wird. - Fuer unentschuldigte Fehlzeiten (Folgebescheinigung nicht abgegeben) gibt es gar nix. - Ganz schnell zum Arbeitsamt! ... das kann zur fristlosen führen, denn es bedeutet unentschuldigtes fernbleiben der arbeit. du mußt dich, auch wenn derzeit keine gültige kündigung vorliegt sofort in der arb.agentur arbeitslos melden. wenn du einen wissenden sb erwischt, nimmt der die meldung an, ein unwissender wird dich abweisen wollen. das wäre falsch. während einer au muß man sich arbeitslos melden bei kündigung, nur arbeitsuchend geht nicht. während der av noch läuft hast du anspruch auf krankengeld, ab gültigkeit der kündigung kommt es auf den anspruch an, den du an die sozialbehörden hast. bei anspruch auf alg1 bleibt die gkv zuständig während der gesamten arbeitsunfähigkeit, auch über das kündigungsdatum hinaus. bei alg2 tritt die entsprechende leistungsbehörde ein. die ausschüsse haben sich geeinigt, dass ein (potentieller) alg2 empfänger, der au wird (oder ist bei anspruch auf leistung aus dem sgb II) im leistungsbezug dieser behörde bleibt. grund hierfür ist, dass bei bezug von kg aufgrund von alg2 sowieso dieses ergänzend in anspruch genommen werden müßte (kg= 70% des letzten netto, also erheblich unter der regelleistung würde auf der grundlage berechnet werden müssen) richte dich drauf ein, dass ggfalls der ag und auch die gkv den mdk beauftragen werden. mit recht wie ich meine. deine au bei kenntnis der kündigung ist schwer ohne hintergedanken zu betrachten. sunbee Am 19.6.2008 von CAM quote:klage z. fristwahrung einreichen binnen 3 wochen ab kenntnis.
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