346 Ergebnisse für „arbeitgeber arbeitnehmer kündigungsfrist kündigungsfristen“

Leserforumvon guest-12317.02.2020 20:29:38 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 16.02.2020 17:25
Seit August 2019 habe ich einen neuen Arbeitsvertrag auf Gleitzonenbasis, in welchem plötzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten müssen, aufgenommen worden. ... Am 16.2.2020 von hiphappy Zitat (von Silke6481 ):in welchem plötzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten müssen, aufgenommen worden. ... Weil die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Leserforumvon mona8 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 05.03.2019 10:20
Es geht um einen Arbeitgeber, der letzte Woche eine Vertragsänderung bezüglich der Kündigungsfristen erstellt hat. Arbeitnehmer arbeitet in der Firma mehr als 3 Jahren und hat 1 Monat Kündigungsfrist zum Ende des Monats. ... Am 5.3.2019 von altona01 Der Arbeitgeber hat die Kündigungsfristen nur für den Arbeitnehmer geändert?
Leserforumvon Michael32 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 31.10.2014 14:24
Im Arbeitsvertrag steht zu den Kündigungsfristen, dass die "gesetzliche, bzw. tarifvertragliche Kündigungsfrist" gilt. ... Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. ----------------- "" Am 1.11.2014 von altona01 Wenn das so wie oben dargestellt im Vertrag steht, dann gilt die Kündigungsfrist, die länger ist. ----------------- "" Am 3.11.2014 von Michael32 Der genaue Wortlaut ist: quote:Wird das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit fortgesetzt, gilt beiderseits die gesetzliche, bzw. tarifliche Kündigungsfrist. ... Tarifvertrag vereinbarte Kündigungsfristen.
Leserforumvon Jimmyrecht123 | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 21.09.2022 17:20
Am 21.9.2022 von Anami [quote=Jimmyrecht123]Kündigungsfrist Arbeitgeber[/quote]Die findet sich iaR im Arbeitsvertrag. ... Steht da etwa sowas wie "Eine Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber gilt auch für den Arbeitnehmer" so würde für Sie eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Monats gelten. ... Tatsächlich steht da sowas, dass die Fristen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich sind
Leserforumvon sitta123 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 17.11.2018 18:14
Danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist als vereinbart unter der Maßgabe, daß die sich aus BGB § 622 (1) und (2) ergebenden Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten." ... Mein Arbeitgeber wird aber bestimmt auf 3 Monate Kündigungsfrist bestehen. ... Wieso kann der Arbeitgeber den Absatz 2 auch den Arbeitnehmer bestimmen?
Leserforumvon highspeedfilm | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 07.01.2007 12:45
Arbeitgeber? ... Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. ... Kündigung durch den Arbeitgeber.
Leserforumvon Jung vom Land | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.07.2010 16:49
Im Vertrag steht eine 6wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende. Leider hab ich noch einen Passus im Arbeitsvertrag der wie folgt lautet: 'Gesetzlich längere Kündigungsfristen gelten auch für den Angestellten...' ... " Am 27.7.2010 von brainpower § 622 Absatz 2 gilt bei Kündigung durch den Arbeitgeber.
Leserforumvon Eichhorn1 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 08.10.2012 12:52
In diesem steht ein Punkt: "Verlängerungen der gesetzlichen Kündigungsfristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber gelten auch für Kündigungen durch den Arbeitnehmer." ... Laut Tarifvertrag beträgt die Kündigungsfrist aber 4 Wochen zum Monatsende. Gilt in diesem Fall die Aussage mit der verlängerten Kündigungsfrist für mich als Arbeitnehmer?
Leserforumvon EneRoda | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 24.01.2024 09:21
Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein, als die für den Arbeitgeber. ... Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein, als die für den Arbeitgeber.... Und selbst im NachwG findet sich nicht, dass die Kündigungsfristen explizit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer genannt werden müssen.
Leserforumvon Tobifree | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 24.06.2022 07:20
Im Arbeitsvertrag steht die gesetzliche Kündigungsfrist gilt für AG und AN. ... Eine längere Kündigungsfrist ist doch für den AN schlechter, also ungünstiger. ... So eine Verschlechterung ist aber erlaubt und das kann man am Vergleich der Vorschriften zu den Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen und bei Mietverhältnissen gut sehen: [i][b]§ 622 Abs. 6 BGB[/b] (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Leserforumvon flensburger100 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 08.10.2023 14:20
Gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gelten für beide Parteien gleichermaßen" Ich bin jetzt 5 Jahre und 10 Monate in dem Unternehmen beschäftigt. ... Für den Arbeitgeber gelten ja wohl 2 Monate Am 8.10.2023 von blaubär+ ... und für dich dann wohl ebenso. ... Am 9.10.2023 von Holperik [quote=flensburger100]Gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gelten für beide Parteien gleichermaßen[/quote] Bedeutet nichts weiter, als das für Sie als Arbeitnehmer die gleichen (je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängerten) Kündigungsfristen gelten wie für den Arbeitgeber.
Leserforumvon go585799-34 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 08.07.2021 10:32
Hallo , ich dachte, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats ist. Kann es sein, dass der Gesetzgeber die Regelung einkassiert hat und dass der Arbeitnehmer die gleichen Kündigungsfristen wie der Arbeitgeber hat? Ich habe die Info, dass der Gesetzgeber so eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhindern wollte.
Leserforumvon frage456 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 12.02.2010 21:04
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen. ... Oder gilt die Regelung des Tarifvertrages nur für den Arbeitgeber? ... Am 13.2.2010 von altona01 Da längere Kündigungsfristen, vorausgesetzt, sie gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, regulär als vorteilhaft für den AN angesehen werden, ist das rechtlich nicht zu beanstanden.
Leserforumvon gsandl | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 07.02.2007 21:41
Am 7.2.2007 von venotis Die Kündigungsfristen erhöhen sich normalerweise im Laufe der Jahre nur für den AG. ... Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html AN = Arbeitnehmer AG = Arbeitgeber Am 7.2.2007 von gsandl wenn ich zum 15. feb kündige, kann ich also zum 15. märz gehen (bin noch keine 25) und im mtv steht da was anderes drin? ... Bez. des Satzes zur Kündigungsfrist ist völlig unklar warum da beides (BGB und MTV) steht.
Leserforumvon Arne123mitglied | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 12.06.2022 18:28
[/quote]Aber nur für den Arbeitnehmer. ... Dieser bezieht sich auf Abs 1, nicht aber auf die in Abs 2 definierten Kündigungsfristen für den Arbeitgeber. ... Dieser bezieht sich auf Abs 1, nicht aber auf die in Abs 2 definierten Kündigungsfristen für den Arbeitgeber.
Leserforumvon Saquon26 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 24.03.2021 13:51
Eine gesetztliche Verlängerung der Kündigungsfristen für den einen Vertragspartner gilt gleichermaßen auch für den anderen Vertragspartner. Da ich 20 Jahre im Unternehmen bin, dachte ich bislang, dass meine Kündigungsfrist 7 Monate beträgt, aber jetzt sagte mir jemand, dass sich diese gesetzliche Kündigungsfrist nur auf den Arbeitgeber bezieht. ... [quote=Saquon26]Eine gesetztliche Verlängerung der Kündigungsfristen für den einen Vertragspartner gilt gleichermaßen auch für den anderen Vertragspartner.
Leserforumvon fire2005 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 11.03.2009 13:36
da ich einen neuen job anfangen könnte. gruß fire2005 Am 11.3.2009 von altona01 Arbeitgeber dürfen für sich keine kürzeren Kündigungsfristen vereinbaren als für die Arbeitnehmer. In so einem Fall ist die Frist für den Arbeitgeber genau so lang wie die für den Arbeitnehmer vereinbarte. ... Am 12.3.2009 von altona01 oder hier, vnr.de: Arbeitgeber dürfen sich im Arbeitsvertrag keine kürzere Kündigungsfrist einräumen als dem Arbeitnehmer (§ 622 Abs. 6 BGB).
Leserforumvon bjobo78 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 21.08.2023 11:40
Nicht auch noch so etwas wie "Längere gesetzliche Kündigungsfristen für den Arbeitgeber gelten auch für den Arbeitnehmer"? ... Nicht auch noch so etwas wie "Längere gesetzliche Kündigungsfristen für den Arbeitgeber gelten auch für den Arbeitnehmer"?... Hab jetzt einen TV gesehen, da steht, beiderseitig gelten die Kündigungsfristen, bei 10 Jahren, 4 Monate.
Leserforumvon ip393130-76 | Arbeitsrecht | 2 Antworten | 28.02.2018 18:24
Im Arbeitvertrag steht folgende Regelung: Zitat:2.2 Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung für beide Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. ... Die verlängerte Kündigungsfrist gilt also auch für dich.
Leserforumvon schnilba | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 09.04.2007 09:44
Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich möchte bei meinem Arbeitgeber kündigen. ... Wenn ich als Arbeitnehmer kündige dürfte dass doch eigentlich nicht gelten!? ... Am 9.4.2007 von venotis quote:Wenn ich als Arbeitnehmer kündige dürfte dass doch eigentlich nicht gelten!?
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