18 Ergebnisse für „arbeit provision schriftlich“

Leserforumvon Mike130760 | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 27.04.2012 18:07
Hallo, folgendes Problem: Angestellter Projektleiter A erhält für seine Arbeit (Angebot, Projektierung, Bauabwicklung) ein Fixum von € 2700,00 zzgl. € 300,00 Firmenwagen zur priv. ... Die Firmenleitung hat A nun mit dem Aprilgehalt die komplette Provision nicht ausgezahlt sondern lediglich das Fixum + GWV. ... Danke ----------------- "" Am 27.4.2012 von guest-12306.10.2013 12:24:59 Da der Arbeitsvertrag nie schriftlich geändert wurde, gelten die letzten 6 Jahre als Betriebliche Übung.
Leserforumvon AntonW | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 14.07.2008 17:40
Am 14.7.2008 von AntonW hallo, vielen dank für die antworten. in meiner arbeit ergibt sich folgender sachverhalt - es gibt eine provisionsregelung (schriftlich, aber nicht vertraglich festgehalten). die provision wird erst 4 wochen später, also mit dem gehalt des nächsten monats für den davorgehenden, ausgezahlt. das heisst, mein AG würde die lohnsteuerkarte bis oktober behalten. muss ich schriftlich in der kündigung einen verzicht auf die provision festhalten, um meine lohnsteuerkarte rechtzeitig zurückzubekommen? Am 14.7.2008 von hh muss ich schriftlich in der kündigung einen verzicht auf die provision festhalten, um meine lohnsteuerkarte rechtzeitig zurückzubekommen?
Leserforumvon Clownfish123 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 09.11.2013 14:18
Im Arbeitsvertrag ist ein Fixum und eine Provision vereinbart. ... Ich habe dann meinem Vorgesetzten schriftlich wissen lassen, dass ich damit nicht einverstanden bin. ... Trotz äußerst harter Arbeit und auch beachtlichen Erfolgen habe ich bisher nicht einen Cent Provision erhalten.
Leserforumvon VersicherungskauffrauM | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 14.02.2007 09:45
Lass dir irgendwie schriftlich bestätigen wie viel da noch offen ist und bis wann das gezahlt wird. ... Wenn du ein Recht darauf hast, dann auch das, die Provision zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt gezahlt zu bekommen. ... (Nein, ich will nicht, dass du deinem Chef die Arbeit abnimmst, aber wenn du deine Provision einforderst, solltest du natürlich wissen wie viel es überhaupt ist)
Leserforumvon Möbel2011 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 12.07.2011 18:06
Es wurde in unserer Firma zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung über vier verkaufsoffene Sonntage geschlossen.Jedoch wurde nicht schriftlich in dieser Betriebsvereinbarung festgehalten, dass Provisionsverkäufer die Sonntagsstunden (120%) bezahlt und Verkaufsprovisionen bekommen.Der BR hat jedoch mündlich dieses den Verkäufern zugesagt.Die GL sagt,dieses ist nicht in der Betriebsvereinbarung festgelegt.Der BR argumentiert,Provisionen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages und müssen nicht zusätzlich aufgeführt werden.Ist das korrekt? Ich bin dankbar, um jede helfende Antwort. ----------------- "" Am 14.7.2011 von blaubär+ betriebsvereinbarung regeln sachverhalte kollektiv für den betrieb und sind in diesem bereich unmittelbar geltendes recht. betriebsvereinbarungen greifen aber nicht ein in individuelle arbeitsverträge. insofern wäre hiflreich, die bv genau zu lesen und mal wieder in den eigenen vertrag zu schauen. wahrscheinlich kann eine bv regeln, dass eine gewisse anzahl an sonntagen arbeitszeit sind und beschäftigte entsprechend verpflichten. ohne die texte zu kennen, möchte ich vermuten, dass die entlohnung dieser arbeitszeit eine konsequenz ist, die in der tat automatisch eintritt und den üblichen regeln folgt. wenn das bestritten wird, bleibt dem br nur, die bv umgehend aufzukündigen und neu zu verhandeln. ----------------- "" Am 14.7.2011 von kriegsrat ich sehe das genauso wie blaubär die "übliche" vergütung/entlohnung ist mindestens zu beanspruchen § 612 BGB es wird nur eine regelung zur arbeitszeit getroffen, die vergütungsbestimmungen zur arbeit sind ja schon anderweitig festgelegt zu beachten wäre ja auch der § 77 BetrVG, absatz 3 so daß der regelungstatbestand einer BV sowieso begrenzt wäre was die vergütung anbelangt, weshalb es auch entbehrlich wäre, hierzu etwas reinzuschreiben ----------------- "" Am 14.7.2011 von Möbel2011 Die Vergütung der Verkäufer besteht von Mo-Sa aus Grundgehalt plus Provision. ... Es werden die Stunden mit Zuschlägen ohne Provision gezahlt, wenn die Provisionen jedoch höher sind als der Stundenlohn, entfällt der Stundenlohn und die Provisionen werden gezahlt.Ist das überhaupt möglich?
Leserforumvon Leuchte | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 31.03.2007 01:51
Februar diesen Jahres schriftlich und persönlich gekündigt. ... Zur Information: Ich arbeite im Vertrieb mit einer Grundvergütung und einer leistungsbezogener Provision. Im Arbeitsvertrag wurde frolgendes schriftlich festgehalten: 1.)
Leserforumvon MarioGroß | Arbeitsrecht | 35 Antworten | 07.05.2008 23:16
Aber "er wusste doch" dass der AG Personal durch den Provision vermittelt was angeblich auch ein mal vorgeschlagen wurde. ... Dazu kommt noch die Personalvermittlung die den AN angerufen hat und über die Firma B erzählt und somit seine Arbeit gemacht. ... In diesem Fall hat der Headhunter ihn selber aufgesucht und die Stelle angeboten und damit auch seine Arbeit gemacht.
Leserforumvon OR | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 11.03.2009 19:56
Anfang des Jahres hat der Chef das Büro gekündigt, die Arbeit solle von nun an von daheim erledigt werden. ... Ich hab auch wieder nach Arbeit gefragt, mittlerweile bekomme ich keine Antwort mehr auf Mails, Anrufe, Mailboxnachrichten, SMS. ... Sie müssen nur bis zu einer Kündigung Ihre Arbeit anzubieten.
Leserforumvon Kleiner | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 03.11.2005 10:28
Die Arbeit gefällt mir eigentlich sehr gut. ... schriftlich oder mündlich mit zeugen? ... was hast du schriftlich dazu?
Leserforumvon Gabris | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 01.12.2005 14:26
Am 1.12.2005 von venotis Was ist denn konkret (vielleicht schriftlich?) ... Gibt es Gesetz oder Verordnung über Gebühren, Provision im Bereich Arbeitsvermittlung ? ... Ein Vertrag muss nicht immer schriftlich sein.
Leserforumvon nathi111 | Arbeitsrecht | 12 Antworten | 08.04.2016 17:59
Abgesehen davon, dass ich garkeine Möglichkeit hatte zur Arbeit zu kommen, darf man sofort die Kündigung ohne Abmahnung aussprechen? Ich war in den 2 Jahren nicht ein einziges Mal krank und bin sogar mit einem gebrochenen Fuß und Krücken zur Arbeit erschiene! ... Es wäre besser gewesen, wenn du dir alles was das Thema "Freistellung" betrifft, von deinem Arbeitgeber hättest schriftlich geben lassen und auch, wie mit etwaigen Ansprüchen auf Urlaub umgegangen wird.
Leserforumvon KinderBueno | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 16.11.2018 08:33
Mein Grundvertrag ist zwar der selbe, jeoch bin ich nun VZ, eine Tarifstufe höher gerutscht plus höherer Provision. ... Sagt er Dir, Du sollst die Arbeit liegen lassen, machst Du das. Deshalb ist es wichtig, dass Du die Antwort schriftlich bekommst.
Leserforumvon nixwissender | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 29.08.2005 18:38
Ich habe vor einer Woche meine Arbeit in einem Bistro beigelegt.Ich bin einfach gegangen nachdem ich einen Freund dazu gebracht habe für mich einzuspringen,für den Tag. ... Am 29.8.2005 von Sunbee 1 @nixwissender ganz schön chaotisch... soweit ich das verstehe, bist du gegangen, hast die arbeit " verweigert".( gibt es dafür zeugen?) ... Würde auch Kündigung keinesfalls schriftlich machen, und darauf pochen,dass Du krank und vor dem Kollaps warst als Du gingst. ----------------- "Chylla" Am 29.8.2005 von nixwissender Das ist es ja.
Leserforumvon Slavonia | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 11.06.2008 21:04
Er hat das doch durchgelesen und bei Urlaub und Provision müssten doch die Glocken läuten. ... Er hat im Übrigen eine Belehrungspflicht über die Meldung beim Arbeitsamt bzw. jetzt Agentur für Arbeit. Diese Belehrung sollte aus Nachweiszwecken schriftlich erfolgen, der AZUBI also unterschreiben, dass er die Belehrung erhalten hat.
Leserforumvon muensterlandkarat | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 16.01.2011 01:03
Arbeitsbeginn 01.12.2010 als Vertriebler im Außendienst mit EUR 1.ooo,-- brutto + Provision + € 5oo,-- Spesenersatz für die Nutzung meines eigenen PKW; dientlich ca. 2.ooo km pro Monat. ... Ansonsten - keine Zahlungen erhalten für Dezember per heute, de 20.01.. ich warte bis zum 30.01. und stelle dann meine Arbeit ein. ... Sollte am 01.02.2011 noch immer kein Geld auf dem Konto sein dann bitte schriftlich den AG abmahnen und in dieser Abmahnung auch ankündigen, dass die Arbeit mit sofortiger Wirkung eingestellt wird.
Leserforumvon Nadeshiko | Arbeitsrecht | 22 Antworten | 07.08.2010 13:09
Daraufhin ist sie einfach nicht mehr zu Arbeit erschienen. ... Daraufhin haben sie die Arbeit verweigert. ... Am 7.8.2010 von guest-12319.09.2010 14:10:30 --- editiert vom Admin Am 7.8.2010 von Nadeshiko @blaubär Sie wurde schriftlich gekündigt.
Leserforumvon Grafiker | Arbeitsrecht | 18 Antworten | 31.07.2007 10:25
Kündigungen von Arbeitsverträgen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. ... Kündigungen von Arbeitsverträgen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. ... Werde heute nicht zur Arbeit gehen - damit mir niemand unter Zeugen die Kündigung in die Hand drücken kann.
Leserforumvon kb2012 | Arbeitsrecht | 23 Antworten | 16.02.2012 08:59
Selbst in Großbetrieben, in denen genug Arbeit für einen Aufgabenbereich vorhanden sind, enthalten die Arbeitsverträge normalerweise Öffnungsklauseln, die es ermöglichen, den Mitarbeiter auch anders ein zu setzen. ... Dies muß um so mehr in kleinen Betrieben gelten und in Fällen wie dem Deinigen, in welchem der Aufgabenbereich schriftlich gar nicht festgelegt ist.
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