1 Ergebnisse für „anspruch erziehungsurlaub teilzeitarbeit vereinbarung“

Leserforumvon Mami2006 | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 29.06.2005 09:04
Während des Mutterschutzes hast du Anspruch auf Urlaub (MuSchG), nur für die Elternzeit wird er anteilig gekürzt (siehe BErzGG) http://www.rechtsrat.ws/gesetze/berzgg/01.htm#1 http://www.rechtsrat.ws/gesetze/muschg/01.htm Am 1.7.2005 von Kerstin2 Hallo Sonja, wenn Du aus dem Erziehungsurlaub zurück kommst, hast Du lediglich Anspruch auf eine Vollzeitstelle, da Du jetzt auch in Volllzeit arbeitest. ... Teilzeitarbeit bis 30 Std.... @hh ".....und für das letzte Jahr der Elternzeit Teilzeitarbeit anzustreben.
1