25 Ergebnisse für „anspruch arbeitgeber elternzeit verlängerung“

Leserforumvon millenniumstar | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 11.04.2013 01:22
Das ist derzeit Stand der Dinge: Bundesarbeitsgerich (BAG) 18.10.2011 – 9 AZR 315/10 Arbeitnehmer/innen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, müssen gegenüber dem Arbeitgeber erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen wird. ... Der Arbeitgeber muss dabei nach billigem Ermessen darüber entscheiden, ob er der Verlängerung der Elternzeit zustimmt. ... Eine Verlängerung der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers kann nur verlangt werden, wenn die Eltern den vorgesehenen gegenseitigen Wechsel in der Elternzeit plötzlich nicht mehr verwirklichen können und daher ein Elternteil eine längere Elternzeit zur Betreuung des Kindes in Anspruch nehmen muss. ----------------- " " Am 11.4.2013 von millenniumstar Vielen Dank für die Info.
Leserforumvon DoreenSch | Arbeitsrecht | 9 Antworten | 02.03.2007 11:50
Hallo, ich habe bei meinem Arbeitgeber ein Jahr Elternzeit angegeben, was jetzt bald ausläuft. ... MfG AG = Arbeitgeber AN = Arbeitnehmer Am 2.3.2007 von Eidechse An und für sich hat man Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, ohne dass der AG zustimmen müsste. ... /Woche in Anspruch nehmen.
Leserforumvon Agu05 | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.01.2007 22:03
Hat die Arbeitnehmerin einen rechtlichen Anspruch, wenn der Antrag der Verlängerung einen Monat vor Ablauf der Elternzeit erfolgt??? Am 8.1.2007 von venotis quote:Muss ein Arbeitgeber, einer Arbeitnehmerin eine Verlängerung der Elternzeit zustimmen Nö, müssen muss er nicht. ... Lebensjahr, Anspruch auf die 3 Jahre Elternzeit habe?
Leserforumvon Ric123 | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 27.01.2011 22:41
Damit verfällt ein Anspruch auf Alg1. ... Der AG hätte doch zumindest abmahnen müssen und kündigen, wenn er der Meinung ist, dass die Verlängerung der Elternzeit nicht mitgeteilt wurde?! ... Der Arbeitgeber ist vor Gericht in der Beweispflicht für seine Angaben.
Leserforumvon Klara Meyer | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 16.06.2005 20:51
Kann ich die Zeit jetzt noch auf 2 Jahre verlängern, ohne das mein Arbeitgeber zustimmen muß? ... Nach § 15 Abs. 2 S. 1 BErzGG besteht ein Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des 3. ... Die Elternzeit muss gem. § 16 Abs. 1 S. 1 BErzGG 8 Wochen vor Beginn oder auch Verlängerung beantragt werden.
Leserforumvon Fauli85 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 22.09.2009 12:16
Ich hab Sie dann noch früh genug drum gebeten sich drum zu kümmern und Ihren Arbeitgeber die Verlängerung bis Ende des Jahres mitzuteilen. ... Das hat noch nicht mal damit zu tun, dass ihr die Verlängerung der Elternzeit auf ein 2. ... Reicht man die Elternzeit nur für 1 Jahr ein, heisst das Ihr verzichtet auf weiteren Elternzeit-Anspruch (es sei denn, der Arbeitgeber stimmt zu, was aber aus seiner Sicht idiotisch wäre).
Leserforumvon mrs-frausi | Arbeitsrecht | 3 Antworten | 08.04.2010 14:30
Und ich hätte gern gewußt, ob ich nicht sogar einen Anspruch auf Teilzeitbeschäfitigung habe? ... Verlängerung war ich dann in der Elternzeit (wie gesagt ungekündigtes Arbeitsverhältnis...). ... Der Arbeitgeber ist nun der Meinung, dass mein "alter" Arbeitsvertrag über 100% gilt.
Leserforumvon Struzel | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 21.05.2008 14:33
Muss der Arbeitgeber nur die Vollzeitstelle freihalten, die die Mutter vor Elternzeit hatte? ... Wenn 3. ja - bleibt der Anspruch auf die Vollzeitstelle bestehen? ... Kann ich einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit abgeben?.
Leserforumvon Heisamos | Arbeitsrecht | 5 Antworten | 08.08.2006 16:21
Zunächst besteht für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes ein Anspruch auf Elternzeit. ... (da wir ja von einer verlängerung ohne Zustimmung das AG ausgegangen sind). ... Gibt es im Sinne des Arbeitsnehmers weitere fälle, wo der Arbeitgeber ohne Zustimmung die Verlängerung annehmen mußte?
Leserforumvon ebay-girl | Arbeitsrecht | 14 Antworten | 11.05.2005 09:47
Da steht Arbeitnehmer, nicht Arbeitgeber. ... Und selbst für den Arbeitnehmer ist das kein Sonderkündigungsrecht, sondern sogar eine Verlängerung der Kündigungsfrist. ... In den Geschäft hatte sie trotz elternzeit auch anspruch auf die mitarbeiterprozente.
Leserforumvon ThereseBrunsvick | Arbeitsrecht | 11 Antworten | 05.06.2015 13:57
Gleichwohl darf der AG ebenso selbstverständlich nicht kündigen, weil und wenn ein AN sein Recht in Anspruch nimmt. ... "Nach § 18 Abs. 1 BEEG ist dem Arbeitgeber die Kündigung ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Elternzeit, höchstens jedoch ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, grundsätzlich verboten. ... Es kommt unter bestimmten Umständen aber eine Verlängerung der Klagefrist in Betracht (Widereinsetzung in den vorherigen Stand).
Leserforumvon Charly83 | Arbeitsrecht | 4 Antworten | 16.01.2012 20:39
Wenn ja, auf wie viele Urlaubstage hätte sie Anspruch? ... Sie teilt dem Arbeitgeber nun das Ende ihrer Elternzeit mit und das sie zum 22.05.2012 ihre Arbeit bis zum nächsten Mutterschutz wieder aufnimmt. Nun passiert dem ungeborenem Kind etwas (Fehlgeburt), hat sie Ihren Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit des ersten Kindes auf die volle 3 Jahre mit der Arbeitszusage verwehrt?
Leserforumvon Gast I | Arbeitsrecht | 8 Antworten | 03.09.2006 16:41
Hallo, sie 'soll' die Schwangerschaft mitteilen (ja irgendwo auch zu ihrem Schutz, denn wenn der AG nichts davon weiß, kann sie natürlich auch so lange nicht erwarten die anderen Vorteile des Mutterschutzgesetzes vom AG in Anspruch zu nehmen), das heißt nicht dass sie es auch gleich muss. quote:kann der arbeitgeber das beschäftigungsverhältnis auflösen, wenn sie ihm erst nach der verlängerung sagt, dass sie schwanger ist? ... Daneben bringt eine Verlängerung des Vertrages auch nicht wirklich einen Vorteil, da dieser dann spätestens mit dem Ende der Verlängerung ausläuft. ... falls sie das kind bekommt, will sie nämlich nicht in den mutterschutz Du meinst wahrscheinlich die Elternzeit.
Leserforumvon carosschatz | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 19.07.2018 16:25
Die Verlängerung gilt ab August 2018. ... Danach würde meine Frau bis April 2020 in Elternzeit gehen. ... Ob der Arbeitgeber aber bei einer fristlosen Beschäftigung mitspielt, wird sich erweisen.
Leserforumvon Vino | Arbeitsrecht | 43 Antworten | 24.02.2007 19:27
Ich habe bei meinem Arbeitgeber angegeben, dass ich 2 Jahre die Elternzeit nutzen möchte. ... Ich musste meinem Arbeitgeber damals schriftlich mitteilen, wie lange ich meine Elternzeit nehmen möchte, aber ich habe kein Schriftstück bekommen. ... MfG Am 25.2.2007 von Ortillia @venotis Elternzeit ist für Eltern und nicht Arbeitgeber gedacht, damit SIE sich um ihre Kinder sorgen können.
Leserforumvon beck79 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 12.02.2004 14:31
Es geht mir nämlich darum, daß wir hier in der Firma einen Firmenrenten-Anspruch bekommen können, wenn wir 10 Jahr dabei sind. ... Der AG kann den Vertrag gar nicht zum Ende der ersten Elternzeit beenden, es sei denn ihr seid Euch darüber einig. ... Insoweit stimmt auch der letzte Passus von hh nicht, denn Arbeitgeber und auch der Arbeitnehmer kann selbstverständlich auch vor Ende der Elternzeit kündigen, aber nur außerordentlich.
Leserforumvon Chrisro | Arbeitsrecht | 6 Antworten | 03.10.2004 22:16
Nach dem BAT soll Sonderurlaub gewährt werden, d.h. der Arbeitgeber muß schon verdammt gute Gründe haben, das nicht zu tun. ... Am 4.10.2004 von altona01 Wie lange haben Sie denn schon Elternzeit genommen? Ansonsten beziehe mich auf meinen Text von oben, der Arbeitgeber braucht schon verdammt gute Gründe, Ihren Sonderurlaub abzulehnen.
Leserforumvon Shara82 | Arbeitsrecht | 13 Antworten | 27.10.2012 15:29
Letzte Woche habe ich die letzte Verlängerung bekommen und nächstes Jahr am 31. ... Tja, denn geht die Schwangere nach der Geburt in Elternzeit. ... Eine ganz ungesunde Entwicklung, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber."
Leserforumvon piggeldy85 | Arbeitsrecht | 7 Antworten | 26.05.2016 05:20
Du hast einen Anspruch auf einen gleichwertigen Platz, wie Du ihn vor der Elternzeit hattest. Wie der Arbeitgeber das arrangiert, das ist seine Angelegenheit. ... Wenn Du ganztags arbeiten willst, dann sollte Dir Dein Arbeitgeber eigentlich dankbar sein.
Leserforumvon MariaNRW | Arbeitsrecht | 10 Antworten | 07.06.2023 19:03
[/quote] Ich habe regulär bei meinem Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag für eine Vollzeitstelle (100%). ... Nach Ablauf der Befristung habe ich wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle oder stelle im Vorfeld einen Antrag auf Verlängerung der Stundenreduzierung. Es ist Elternzeit gemeint.
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